Haushaltsantrag 25/26: Gastronomisches und kulturelles Angebot im Mariannenpark stärken

Gemeinsamer Haushaltsantrag der Stadträt*innen Tobias Peter, Elisa Gerbsch, Anja Feichtinger und Falk Dossin

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. das leerstehende Gebäude der ehemaligen Toilettenanlagen auf dem Gelände des Gärtnerhauses für eine kleinere stationäre Gastronomie sowie eine öffentliche Toilette bis zum I. Quartal 2026 umzubauen und im unmittelbaren Umfeld einen Freisitz einzurichten. Die gastronomische Nutzung mit Beginn II. Quartal 2026 ist in 2025 auszuschreiben.
  2. eine niedrigschwellige kulturelle und gastronomische Nutzung im benachbarten Gärtnerhaus sowie im angrenzenden Innenhof planerisch vorzubereiten und in 2025 ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen.

Hierfür werden jeweils 100.000 EUR in 2025 und 2026 bereitgestellt.

Begründung:

Ein gastronomisches und kulturelles Angebot im Mariannenpark ist ein wichtiges Anliegen der Bevölkerung in Schönefeld und war bereits Gegenstand mehrerer Haushaltsanträge. Im Rahmen des Haushalts 2023/24 wurde eine städtebauliche und grünordnerische Untersuchung mit dem Ziel einer gastronomischen und kulturellen Nutzung beauftragt und durchgeführt. Im Ergebnis hat sich neben der Eignung verschiedener Standorte für eine mobile Nutzung herausgestellt, dass die ehemaligen Toilettenanlagen leer stehen und sich für eine kleinere gastronomische Nutzung sowie eine öffentliche Toilette eignen. Dieses Gebäude kann unabhängig genutzt werden. Ein entsprechender Umbau des Gebäudes in Verbindung mit einem Freisitz kann einen ersten wichtigen Qualitätssprung mit sich bringen und sollte mit der Ausschreibung der gastronomischen Nutzung verbunden werden.

In einem zweiten Schritt sollte das angrenzende größere Gärtnerhaus sowie der Innenhof für eine gastronomische und kulturelle Nutzung planerisch vorbereitet werden. Im Zuge dessen sollte eine frühzeitige Interessenbekundung erfolgen. Die derzeit im Gebäude vorhandenen Funktionen sollten entweder im rückwärtigen Gelände oder gegenüber auf der derzeitigen Brachfläche südlich gegenüber des Gärtnerhauses neu untergebracht werden.

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Januar 2025

Der Haushaltsantrag wird abgelehnt.

Begründung

Zu Beschlusspunkt 1:

Im Rahmen der städtebaulichen und grünordnerischen Untersuchung zur Stärkung des gastronomischen und kulturellen Angebots im Mariannenpark 2023/2024 wurde geprüft, ob es funktionell möglich ist, die 1928 geschaffenen und seit Jahrzehnten nicht mehr betriebenen öffentlichen Toiletten nördlich des Gartenverwaltungsgebäudes („Gärtnerhaus“) am Rand des Betriebshofes des Eigenbetriebes Stadtreinigung (EB SRL) wieder als öffentliche Toiletten herzurichten. Voraussetzung dafür wäre eine klare räumliche und funktionelle Trennung von den Flächen des Betriebsgeländes des EB SRL und die Zugänglichkeit der beiden zu aktivierenden Toilettenräume von der Parkseite aus. Die Abgabe bestehender Räumlichkeiten des Meisterbereiches für eine Nutzung als öffentliche Toilette wird vom EB SRL aus Eigenbedarfsgründen abgelehnt. Das ehemalige Toilettengebäude wird unter anderem als notwendiger Lagerraum genutzt.

Für den Mariannenpark ist das Aufstellen einer medientechnisch autarken Komposttoilette vorgesehen. Ein Standort östlich des Spielbereiches am Rodelberg wird dafür favorisiert.

Im Rahmen der städtebaulichen und grünordnerischen Untersuchung zur Stärkung des gastronomischen und kulturellen Angebots im Mariannenpark 2023/2024 erfolgte weiterhin die Analyse bestehender gastronomischer Angebote im Umfeld des Mariannenparks und im Park selbst. Außerdem wurden mögliche Aufstellflächen für mobile gastronomische Angebote im Mariannenpark unter Berücksichtigung vorhandener Zufahrtsmöglichkeiten geprüft und lokalisiert. Im direkten Umfeld des Mariannenparks sind stationäre Gastronomien (z. B. Café Trago Stannebeinplatz, Sportsbar im Mariannenpark) sowie temporäre bzw. saisonale Angebote als Sondernutzung im Park vorhanden (z. B. Eisverkauf, Kaffeeverkauf per Lastenfahrrad), welche bereits einen gewissen Bedarf abdecken.

Mögliche Aufstellflächen für mobile gastronomische Angebote im Mariannenpark befinden sich östlich des ehemaligen Planschbeckens am Spielbereich am Rodelberg und auf der Platzfläche westlich des ehemaligen Ernst-Thälmann-Hains. Die Standorte werden Unternehmen der mobilen Gastronomie im Zuge von Kontakten im Rahmen der Erteilung von Sondernutzungen vom Amt für Stadtgrün und Gewässer, dem das „Marktgeschehen“ gut bekannt ist, aktiv angeboten.

Zu Beschlusspunkt 2:

Der Betriebshof mit dem Gartenverwaltungsgebäude befindet sich in der Zuständigkeit des EB SRL. Die Gebäude werden für die Aufgaben der Bewirtschaftung, die Unterhaltung und die Pflege der öffentlichen Flächen durch den EB SRL vollständig benötigt. Die Umnutzung des Betriebshofs („Gärtnerhaus“) durch Dritte (auch teilweise) durch das Einbringen einer niedrigschwelligen kulturellen und gastronomischen Nutzung ist im Sinne des Betriebszwecks nicht möglich. Bereits die derzeitigen Unterbringungsmöglichkeiten für die Beschäftigten der Grünanlagenunterhaltung sind als unzureichend zu bewerten. Vor dem Hintergrund der begrüßenswerten Erweiterung der zu unterhaltenden Grünanlagen (bspw. Eutritzscher Ladebahnhof, Parkbogen Ost, Bayrischer Bahnhof) besteht für den Standort Mariannenpark außerdem die zwingende Notwendigkeit zur Unterbringung weiterer Mitarbeiter/-innen einschließlich entsprechender Umkleide- und Sanitäreinrichtungen sowie von Technik.

Im Falle einer Umnutzung müsste der Betriebshof umverlegt werden. Da der Mariannenpark aber aufgrund seiner Größe täglich bewirtschaftet werden muss, ist es erforderlich, dass sich der Betriebshof innerhalb der Parkanlage befindet. Kurze Wege sind nachhaltig und sollten als Maßgabe in der Zeit des Klimanotstandes vorausgesetzt werden.

Eine Unterbringung der derzeit im Gartenverwaltungsgebäudes und im Innenhof vorhandenen Funktionen im rückwärtigen Gelände ist nicht möglich (fehlende Verwaltungs- und Sozialräumlichkeiten, zu wenig Platz, keine Erweiterungsmöglichkeit nach Westen wegen umfangreichem Altbaumbestand).

Der derzeit brachliegende nordöstliche Bereich der Sportplätze wird für die Neuerrichtung eines Betriebshofes der aktuellen Größe als nicht geeignet eingeschätzt (ungünstige Zufahrtsmöglichkeiten für Pflegefahrzeuge durch tiefer liegende Geländesituation, längerer Fahrwege). Weiterhin wird eine solche umfangreiche Umnutzung von Sportflächen verbunden mit der Neuerrichtung von Verwaltungs-, Sozial- und Garagenräumlichkeiten und die einhergehende Versiegelung von Flächen aus Gründen des Denkmal- und Naturschutzes als nicht genehmigungsfähig eingeschätzt. Die Flächen der Sportanlagen gehören mit zum Gartendenkmal.

 

Der nordöstliche Bereich der derzeit brachliegenden Sportplätze wird allerdings in der städtebaulichen und grünordnerischen Untersuchung zur Stärkung des gastronomischen und kulturellen Angebots im Mariannenpark 2023/2024 als potentiell geeigneter Standort für eine langfristig zu entwickelnde stationäre Gastronomie im Park eingeschätzt (Baulichkeit auf „Stelzen“). Im Zuge der Entwicklung dieser Flächen wäre die Installation einer Park-Gaststätte südlich des Gärtnerhauses möglich. Die Lage ist zentral im Park, nahe dem Kinderspielplatz und wird als Durchwegung zwischen Wohngebiet und Kleingartenanlage stark genutzt. Zugang und Anlieferung für eine solche Einrichtung wäre über den Zufahrtsweg südlich des Gartenverwaltungsgebäudes möglich. Mit einer zusätzlichen Gastronomie im Mariannenpark können aus wirtschaftlichen Gründen sicher nicht nur Parkbesuchende zu Fuß oder mit dem Fahrrad angesprochen werden. Demnach sind auch die Erreichbarkeit/ KFZ-Zufahrt und PKW-Stellplätze im unmittelbaren Umfeld des Mariannenparks mitzudenken und deren Genehmigungsfähigkeit entsprechend den Bestimmungen des Natur- und Denkmalschutzes zu prüfen.

Zusammenfassung:

Die Abgabe bestehender Räumlichkeiten des Meisterbereiches für eine gastronomische Nutzung bzw. die Nutzung einer öffentlichen Toilette auf dem Betriebsobjekt ist zusammenfassend nicht möglich, da die vorhandenen Raumkapazitäten durch den EB SRL selbst genutzt und gebraucht werden. Erweiterungs- bzw. Ausweichstandorte stehen für den EB SRL nicht zur Verfügung. Der Antrag ist daher abzulehnen.

  

Zurück