Haushaltsantrag 25/26: Gastronomisches und kulturelles Angebot im Mariannenpark stärken

Gemeinsamer Haushaltsantrag der Stadträt*innen Tobias Peter, Elisa Gerbsch, Anja Feichtinger und Falk Dossin

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. das leerstehende Gebäude der ehemaligen Toilettenanlagen auf dem Gelände des Gärtnerhauses für eine kleinere stationäre Gastronomie sowie eine öffentliche Toilette bis zum I. Quartal 2026 umzubauen und im unmittelbaren Umfeld einen Freisitz einzurichten. Die gastronomische Nutzung mit Beginn II. Quartal 2026 ist in 2025 auszuschreiben.
  2. eine niedrigschwellige kulturelle und gastronomische Nutzung im benachbarten Gärtnerhaus sowie im angrenzenden Innenhof planerisch vorzubereiten und in 2025 ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen.

Hierfür werden jeweils 100.000 EUR in 2025 und 2026 bereitgestellt.

Begründung:

Ein gastronomisches und kulturelles Angebot im Mariannenpark ist ein wichtiges Anliegen der Bevölkerung in Schönefeld und war bereits Gegenstand mehrerer Haushaltsanträge. Im Rahmen des Haushalts 2023/24 wurde eine städtebauliche und grünordnerische Untersuchung mit dem Ziel einer gastronomischen und kulturellen Nutzung beauftragt und durchgeführt. Im Ergebnis hat sich neben der Eignung verschiedener Standorte für eine mobile Nutzung herausgestellt, dass die ehemaligen Toilettenanlagen leer stehen und sich für eine kleinere gastronomische Nutzung sowie eine öffentliche Toilette eignen. Dieses Gebäude kann unabhängig genutzt werden. Ein entsprechender Umbau des Gebäudes in Verbindung mit einem Freisitz kann einen ersten wichtigen Qualitätssprung mit sich bringen und sollte mit der Ausschreibung der gastronomischen Nutzung verbunden werden.

In einem zweiten Schritt sollte das angrenzende größere Gärtnerhaus sowie der Innenhof für eine gastronomische und kulturelle Nutzung planerisch vorbereitet werden. Im Zuge dessen sollte eine frühzeitige Interessenbekundung erfolgen. Die derzeit im Gebäude vorhandenen Funktionen sollten entweder im rückwärtigen Gelände oder gegenüber auf der derzeitigen Brachfläche südlich gegenüber des Gärtnerhauses neu untergebracht werden.

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