Haushaltsantrag 25/26: Gebärdensprachdolmetscher*innen

Beschlusstext:

Im Referat Beauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderungen werden 1,5 VzÄ Gebärdensprachdolmetscher*innen eingestellt.

Begründung:

Im Teilhabeplan ist als Maßnahme 105 vermerkt, dass die Stadt Leipzig einen Pool für Gebärdensprachdolmetscher*innen aufbaut. Mit fest angestellten Gebärdensprachdolmetscher*innen wäre der Einsatz flexibler und Bedarfe könnten schneller gedeckt werden.
Einsatzorte wären zum Beispiel die Übersetzung der Ratsversammlung (Beschluss vom 20.1.2021 VII-A-01776-ÄA-02) oder öffentliche städtische Veranstaltungen (Teilhabeplan) um einerseits Beschlüsse des Stadtrats umzusetzen und andererseits eine gleichberechtigte Teilhabe in Leipzig für gehörlose und/oder ertaubte Menschen zu ermöglichen. Für längere Übersetzungen wie für die eben genannten ist es wichtig, dass mindestens 2 Personen sich abwechseln können, daher sollten es mindestens 1,5 VzÄ sein.

Ein weiteres Problem sind die langen Wartezeiten für Beratungsstellen und vor allem Ratsuchende mit entsprechenden Bedarf an Dolmetschung. Während andere Gruppen durchaus zeitnahe Beratung in Anspruch nehmen können, müssen Gehörlose oftmals Monate Wartezeit in Kauf nehmen. Auch die Stadt bzw. ihre eigenen Beratungsangebote für Bürger*innen können nicht ohne Weiteres von Betroffenen aufgesucht bzw. mit kurzer Wartezeit besucht werden.

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