Haushaltsantrag 25/26: Gesundheitsförderung und Prävention stärken: Poliklinik des Solidarischen Gesundheitszentrums e.V. weiter fördern

Gemeinsamer Haushaltsantrag der Stadträt*innen Chantal Schneiß, Katharina Krefft, Juliane Nagel, Elisa Gerbsch und Katharina Subat (Neufassung vom 6. März 2025)

Beschlussvorschlag:

Die Stadt fördert den weiteren Ausbau des interprofessionellen Stadtteilgesundheitszentrums in Trägerschaft des "Solidarisches Gesundheitszentrum Leipzig e. V." mit einer Fördersumme von zusätzlich je 80.000 40.000 Euro.

Begründung:

Die Poliklinik Leipzig ist ein Projekt zur Gesundheitsförderung mit besonderem Fokus auf den Stadtteil Schönefeld. Inhalt der Arbeit sind interdisziplinäre Beratungsangebote in den Bereichen der körperlichen, geistigen und sozialen Gesundheit. Mit der Verbindung der
verschiedenen Bereiche von Gesundheit unter einem Dach ist die Poliklinik Leipzig im Stadtgebiet einzigartig. Die Angebote der Poliklinik umfassen eine psychosoziale Beratung, Gesundheitsberatung, Sozialberatung, interdisziplinäre Beratung und die niedrigschwellige
„Offene Tür“.
Die Beratungen sind kostenlos und barrierefrei zugänglich. Alle beratenden Personen unterliegen der Schweigepflicht, welche vertraglich geregelt ist. Die Beratungen werden von Fachkräften durchgeführt und geleitet. Nach Möglichkeit werden die Nutzer*innen im Sinne der Betroffenenberatung und Peer-to-Peer-Ansatz in die Beratungen eingebunden.
Der Aufwuchs der Förderung wird durch den Wegfall von Stiftungsförderung und den Ausbau der Angebote notwendig.

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Januar 2025

Der Haushaltsantrag wird abgelehnt.

Begründung

Eine Fortführung der Förderung des Solidarischen Gesundheitszentrums e. V. im bisherigen Umfang ist in der aktuellen Haushaltsplanung 2025/2026 vorgesehen. Einer Erweiterung kann gegenwärtig fachinhaltlich nicht zugestimmt werden, solange keine weitergehenden Daten zu den Ergebnissen hinsichtlich der Effektivität des Angebotes vorliegen und keine transparente Bedarfsermittlung – insbesondere mit Blick auf die lokale Wirksamkeit – stattgefunden hat.

Beschluss der Ratsversammlung am 12. März 2025

mit 43/25/0 Stimmen angenommen

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