Haushaltsantrag 25/26: Instandsetzungsmittel für gemeinwohlorientierte Nutzungen in kommunalen Liegenschaften
Beschlusstext:
Zur Instandsetzung kommunaler Liegenschaften für gemeinwohlorientierte Nutzungen, insbesondere in Gemeinderathäusern werden 200.000 EUR in 2025 und 1 Mio. EUR in 2026 bereitgestellt.
Begründung:
2023 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, dem Stadtrat bis zum II. Quartal 2024 ein Nutzungskonzept für die öffentliche Nutzung der Gemeinderathäuser z. B. durch Vereine, Initiativen und Projekte sowie als Trauort oder Co-Working. Auch andere kommunale Liegenschaften, z.B. aus der Nutzung fallende Kindertageseinrichtungen, sind für eine niedrigschwellige Umnutzung, z.B. für kleinere (Stadtteil)-Kulturprojekte geeignet. In der Regel sind dafür keine umfassenden Sanierungen, sondern lediglich Instandsetzungen oder brandschutztechnische Ertüchtigungen notwendig. Dafür sollen die notwendigen Mittel bereitgestellt werden.