Haushaltsantrag 25/26: Kein Stellenabbau beim Bürgerservice
Beschlusstext
Beim Bürgerservice werden zur Bewältigung des weiterhin hohen Aufkommens von Bürgeranliegen keine Stellen in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 aus dem Stellenplan des Amtes Bürgerservice umgelenkt oder gesperrt.
Begründung
Zur Bewältigung zahlreicher Herausforderungen und der Erfüllung neuer Pflichtaufgaben wurden in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 extra neue Stellen im Amt Bürgerservice eingerichtet, siehe Beschlussvorlagen VII-DS-07913 und VII-DS-09402-DS-02. Dies hat zu einer Verbesserung in der Bewältigung der Aufgaben geführt und die Servicequalität verbessert.
Trotzdem sind die Fallzahlen weiterhin hoch und der Krankenstand der Beschäftigten im Amt Bürgerservice weiterhin überdurchschnittlich. Der eigentliche Stellenbedarf wurde in diesem Jahr in den Bürgerbüros und im Standesamt in einer Stellenbemessung durch das Amt für Digitalisierung und Organisation zusammen mit einer externen Beratungsfirma ermittelt. Daraus ergeben sich weiterhin deutliche Stellenmehrbedarfe. Optimierungs- und Digitalisierungspotentiale sind hier bereits eingerechnet. Aus diesem Grund wäre eine Abbau von Stellen absolut kontraproduktiv und würde die Situation wieder deutlich verschärfen.
Eine Umlenkung und Sperrung widerspricht außerdem der Beschlussvorlage VII-DS-09409 unter Festlegung F, wonach nachweislich nicht durch Umwidmung abzusichernde Bedarfe aus Stellenbemessungen in den Stellenplan 2025/2026 aufgenommen werden. Des Weiteren ist in der Informationsvorlage VIII-Ifo-00167 die Prämisse festgelegt, dass unabweisbare Mehrbedarfe aus Stellenbedarfen im Ergebnis von Stellenbemessungen abzudecken sind.
Angesichts der angespannten Haushaltslage ist ein Stellenaufwuchs aktuell schwierig, aber ein Stellenabbau würde letztlich auf dem Rücken der Beschäftigen geführt, wodurch Pflichtaufgaben der Kommune nicht mehr oder nicht zeitgemäß umgesetzt werden können. In letzter Konsequenz wird damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger verspielt.
Verwaltungsstandpunkt vom 9. Januar 2025
Der Haushaltsantrag wird abgelehnt.
Begründung
Ziel der Verwaltung ist es, trotz der angespannten Haushaltslage einen genehmigungsfähigen Haushaltsplan einschließlich des Stellenplanes zur Sicherherstellung der unabhängigen Handlungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung vorzulegen, der die wichtigsten Bedarfe im Interesse der Bürgerschaft und der Wirtschaft in den Blick nimmt. Dazu sind eine strikte Begrenzung des Aufgabenzuwachses und Einschränkungen beim Stellenaufwuchs unabwendbar, die weitere zusätzliche Stellenmehrbedarfe finanziell nicht zulassen.
Aufgrund der Haushaltssituation ist die Stellenumwandlung stadtweit zur Abdeckung der unabweisbaren Mehrbedarfe sowie den Bedarfen aus Organisationsuntersuchungen zwingend erforderlich.
Auch das Amt Bürgerservice muss sich an der Thematik Stellensperrung und –umwandlung mit ihrem Anteil beteiligen und somit eine Prioritätensetzung für die Aufgaben im Amt vornehmen. Es handelt sich hierbei explizit nicht um einen Stellenabbau, da für die Sperrung und Umwandlung nichtbesetzte Stellen verwendet werden und der gesamtstädtische Stellenplan in der Anzahl der Stellen nicht verändert wird. Vielmehr handelt es sich um die gemeinschaftliche Unterstützung aller Ämter bzw. Referate zur Abdeckung eben dieser beschriebenen Bedarfe und zum Erreichen eines genehmigungsfähigen Doppelhaushaltes 2025/2026.
Das Amt Bürgerservice erfüllt als Servicedienstleiter zahlreiche Pflichtaufgaben für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Leipzig. Um die unzähligen Bürgeranliegen bewältigen zu können, wurden vom Doppelhaushalt 2019/2020 bis zum Doppelhaushalt 2023/2024 eine Vielzahl zusätzlicher Stellen eingerichtet. Die Zuführung erfolgte aus unterschiedlichsten „Paketen“, wie beispielsweise Bedarfen während der Corona-Pandemie, Ausbruch des Ukrainekrieges und der Forcierung der Einbürgerungsthematik. Aufgrund des zum Einrichtungszeitpunkt vorhandenen Befristungszusammenhangs erhielten etliche zusätzlich eingerichteten Stellen eine Befristung. Mittlerweile sind aufgrund der politischen Entwicklungen und leider zu verzeichnenden Verstetigungen weltpolitischer Krisenlagen teilweise die Befristungsvermerke aufgehoben worden. Die Stellenausstattung wird jedoch fortlaufend einer aufgabenkritischen Betrachtung unterzogen. Speziell betrifft dies die im Rahmen der Auswirkungen des Ukrainekrieges eingerichteten zusätzlichen Stellen. Hier ist bisher eine verlängerte Stellenvorhaltung durch die unvorhersehbaren Entwicklungen des Krieges erforderlich. Grundlegendes Ziel ist jedoch hier: die Rückkehr der Geflüchteten in eine freie und souveräne Ukraine.
Darüber hinaus wurden im Jahr 2024 im Amt Bürgerservice in zwei Abteilungen Organisationsuntersuchungen mit Hilfe externer Unternehmen durchgeführt. Im Ergebnis wurden Mehrbedarfe auf dem aktuellen Aufgabenstand festgestellt und ein Stellenzuwachs empfohlen. Diesen Empfehlungen wird die Stadt Leipzig nach Validierung der Ergebnisse bestmöglich folgen und dem Amt Bürgerservice Stellen für den Doppelhaushalt 2025/2026 zur Verfügung stellen. Diese Stellen sind gem. Festlegung aus der HH-Klausur durch Stellenumwandlung zu kompensieren. Hierbei sind alle Ämter aufgefordert, Effizienzpotentiale bspw. in den Arbeitsprozessen eigenverantwortlich umzusetzen. Dieser Mechanismus fordert allen viel ab und erfordert auch, dass das Amt Bürgerservice Optimierungspotentiale (Prozesse, Servicebreite und –tiefe) identifiziert und umsetzt.
Die Bedarfe werden kontinuierlich gegen sich ggf. ergebenden Potenziale gegengerechnet.
Beschluss der Ratsversammlung am 12. März 2025
Der Antrag wurde vom Stadtrat abgelehnt.