Haushaltsantrag 25/26: Koordinationsstelle für Klimaanpassungsmaßnahmen
Beschlusstext:
Im Dezernat III wird 2026 eine Koordinationsstelle Klimaanpassung mit 1 VZÄ eingerichtet.
Begründung:
Maßnahmen der Klimaanpassung sind in der Regel in bereits laufende Maßnahmen, Projekte oder Prozesse von Stadtplanung, Grünplanung, Gesundheitsvorsorge oder Katastrophenschutz eingebettet. Der Verwaltung zufolge (VIII-F-00191-AW-01) gibt es in einzelnen Handlungsfeldern ämterübergreifende bzw. über die Stadtverwaltung hinausgehende Koordinierungen wie das Lenkungsnetzwerk wassersensible Stadtentwicklung oder der Koordinierungskreis Gesundes Leipzig. Eine Gesamtkoordination wie z.B. durch das Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz gibt es jedoch nicht. Spätestens mit dem derzeit erarbeiteten und für 2025 zu erwartenden Klimaanpassungskonzepts für die Stadt Leipzig ist eine solche Koordination notwendig, um dessen Umsetzung zu gewährleisten.
Verwaltungsstandpunkt vom 9. Januar 2025
Der Haushaltsantrag wird abgelehnt.
Begründung
Ziel der Verwaltung ist es, trotz der angespannten Haushaltslage einen genehmigungsfähigen Haushaltsplan einschließlich des Stellenplanes zur Sicherherstellung der unabhängigen Handlungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung vorzulegen, der die wichtigsten Bedarfe im Interesse der Bürgerschaft und der Wirtschaft in den Blick nimmt. Dazu sind eine strikte Begrenzung des Aufgabenzuwachses und Einschränkungen beim Stellenaufwuchs unabwendbar, die weitere zusätzliche Stellenbedarfe finanziell nicht zulassen.
Demnach erfolgt keine Einrichtung einer zusätzlichen Stelle. Im Rahmen der Aufgabenkritik wird jedoch auch das Thema näher beleuchtet.
In der zitierten schriftlichen Antwort zur Anfrage - VIII-F-00191-AW-01 wurde dargestellt, dass Maßnahmen der Klimaanpassung Verwaltungshandeln darstellt. Es handelt sich vor allem um die Intensivierung, Modifizierung oder Reduzierung von bereits geplanten Maßnahmen, Projekten oder Prozessen. Zu nennen sind hier bspw. die Bereiche der Stadtplanung, Grünplanung, Gesundheitsvorsorge oder Katastrophenschutz. Strukturen der Zusammenarbeit mit üblicherweise einem federführenden Amt sind bereits etabliert. Um der fachlichen Zuständigkeit für die Umsetzung der Maßgaben und Anforderungen der Klimaanpassung ggf. besser gerecht zu werden, gibt es in einzelnen Handlungsfeldern ämterübergreifende bzw. über die Stadtverwaltung hinausgehende Koordinierung. Zu nennen sind das Lenkungsnetzwerk wassersensible Stadtentwicklung oder der Koordinierungskreis Gesundes Leipzig.
Im Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport, in den Ämtern Amt für Umweltschutz und Amt für Stadtgrün und Gewässer wird derzeit im Rahmen eines Förderprojektes ein Klimaanpassungskonzept für die Stadt Leipzig erarbeitet. Im Rahmen der Ergebnisumsetzung erfolgt die Zuordnung, welche Organisationseinheit für die Koordinierung der über die bisherigen Aufgaben hinausgehenden Aufgaben verantwortlich sein wird. Diese Aufgabe ist beim Referat Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu sehen, dem aktuell bereits die Verantwortung für die Gesamtkoordinierung der städtischen klima- und nachhaltigkeitspolitischen Aktivitäten obliegt.
So kann festgestellt werden, dass die Aufgabenerledigung zum Portfolio der Stadtverwaltung gehört. Wie die Umsetzung innerhalb der Stadtverwaltung erfolgt und organisiert wird, obliegt der Organisationshoheit und Priorisierung durch den Oberbürgermeister.
Beschluss der Ratsversammlung am 12. März 2025
mehrheitlich abgelehnt