Haushaltsantrag 25/26: Maßnahmen zum Hitzeaktionsplan finanzieren

Gemeinsamer Haushaltsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vom 6. März 2025

Beschlussvorschlag

Für folgende Maßnahmen im Hitzeaktionsplan werden im Doppelhaushalt 2025/26 Mittel bereitgestellt:

  1. Errichtung von jährlich mind. 1 neuem Trinkbrunnen pro Stadtbezirk: 90.000 EUR in 2025 und 350.000 EUR in 2026 (Maßnahme 6)
  2. Errichtung von Trinkbrunnen in Leipziger Schulen (Maßnahme 7): 100.000 EUR in 2026
  3. Auflage eines kommunalen Förderprogramms für Hitzeschutzmaßnahmen in sozialen Einrichtungen mit 500.000 EUR ab 2026 fortfolgende (Maßnahme 9)
  4. Bauliche Maßnahmen zur Hitzeprävention bei Säuglingen und Kleinkindern: 500.000 EUR ab 2026 (Maßnahme 12)
  5. Bauliche Maßnahmen zur Hitzeprävention bei Schulkindern: 500.000 EUR ab 2026 (zusätzliche Maßnahme)
  6. Umfassende öffentliche Beteiligung zur Fortschreibung des Hitzeaktionsplans mit 50.000 EUR ab 2026 fortfolgende (Kapitel 7)

Begründung:

Der vorliegende Haushaltsantrag soll dazu dienen, vorgeschlagene Änderungen zum Hitzeaktionsplan der Stadt Leipzig mit finanziellen Mitteln zu untersetzen.

Zu BP 1)

Aktuell betreiben die Wasserwerke 21 Trinkwasserbrunnen in Leipzig sowie je einen in Markkleeberg und Markranstädt. Die Standorte wurden in den letzten Jahren per Online-Wettbewerb ausgewählt. Dennoch sind die Standorte ungleich in der Stadt verteilt – so hat beispielsweise der Stadtbezirk Süd keinen Trinkwasserbrunnen. Zum Vergleich - die Stadt Wien hat ca. 1.300 Trinkwasserbrunnen. Dort teilen sich rechnerisch ca. 1.500 Menschen einen Trinkwasserbrunnen, während es in Leipzig knapp 30.000 Menschen pro Brunnen sind.

Gerade für den Hitzeschutz sind Trinkwasserbrunnen eine sinnvolle Investition in der gesamten Stadt und ein essentielles Element des Gesundheitsschutzes bei Hitze. Ein Wettbewerb, bei dem regelmäßig Stadtbezirke und damit die dort wohnenden Menschen leer ausgehen, wird der Situation nicht gerecht. Aus dem Grund sollte bis auf weiteres pro Jahr und Stadtbezirk mindestens ein Trinkwasserbrunnen installiert werden. Das Verfahren zur Auswahl von Standorten per Öffentlichkeitsvotum soll beibehalten werden.

Zu BP 2)

Jede Schule in Leipzig soll bis 2028 mindestens einen Trinkwasserbrunnen erhalten, um niedrigschwelligen Hitzeschutz an Schulen zu gewährleisten. Dafür soll im Hitzaktionsplan ein Fahrplan aufgestellt werden. Pro Trinkbrunnen werden im Hitzeaktionsplan überschlägig 2.100 EUR angesetzt. Für 2026 sollen zunächst 100.000 EUR eingestellt werden.

Die Finanzierung der Trinkwasserbrunnen in bis Ende 2026 nicht ausgestatteten Schulen soll je nach Maßnahmenfortschritt im Doppelhaushalt 2078/28 fortgeschrieben werden, sodass Ende 2028 alle Schulgebäude in kommunaler Trägerschaft über Trinkbrunnen verfügen.

Zu BP 3)

Für die Unterstützung von sozialen Einrichtungen sind in den kommenden zwei Jahren keine Mittel vorgesehen, die jedoch bereits jetzt dringend benötigt werden. In 2025 soll ein Förderprogramm für Hitzeschutzmaßnahmen in sozialen Einrichtungen erarbeitet und dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt werden, sodass ab 2026 Maßnahmen in Höhe von 500.000 EUR gefördert werden können.

Zu BP 4)

Die in Maßnahme 12 des Hitzeaktionsplans aufgeführten baulichen Maßnahmen zur Hitzeprävention in Kindertagesstätten (Nachtlüften, Beschattung, Klimaanlagen) können nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn sie mit entsprechenden finanziellen Mitteln untersetzt werden.

Zu BP 5)

Im Hitzeaktionsplan wird bereits auf den Schutz von Säuglingen und Kleinkindern (Maßnahme 12) eingegangen, aber auch Schüler*innen leiden im Sommer an der Hitze auf dem Schulhof und in den Klassenräumen. Eine gute Lernatmosphäre ist so nicht gegeben. Für den Gesundheitsschutz der Schüler*innen und des Schulpersonals und zur Vermeidung von Unterrichtsausfall wegen Hitze muss Leipzig auch Schulen auf Hitzeperioden vorbereiten.

Neben der Ausstattung aller Schulen mit Trinkbrunnen (siehe BP 2 dieses Änderungsantrags) sollte die Stadt Leipzig hitzepräventive, bauliche Maßnahmen an Schulen vornehmen und dies als zusätzliche Maßnahme in den Hitzeaktionsplan aufnehmen. Insbesondere Beschattungsmaßnahmen an Fenstern und auf Schulhöfen, z.B. durch Sonnensegel, Markisen, Bäume, sowie ggf. der Bedarf an Klimaanlagen oder Verbesserungen der Luftzirkulation sollen für die Leipziger Schulen identifiziert und in einem Umsetzungsplan priorisiert werden.

Für eine erfolgreiche Umsetzung braucht es zusätzliche finanzielle Mittel.

Zu BP 6)

Die im Hitzeaktionsplan beschriebenen Maßnahmen und Angebote (Kapitel 7) können nur eine Wirkung erzielen, wenn sie unter den Leipziger*innen bekannt sind und auch akzeptiert und angenommen werden. Ein aktives Einbeziehen der Bevölkerung durch z.B. Informationsveranstaltungen, Workshops und Feedback-Runden steigert die Akzeptanz und kann auch hilfreich sein, um Lücken und weitere Potenziale zu entdecken, die in erster Linie Betroffenen vor Ort auffallen.

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