Haushaltsantrag 25/26: Minderung der Ausgaben für den Abriss des Alten Technischen Rathauses

Beschlusstext:

Der Ansatz für Ausgaben in 2025 für den Abriss des Alten Technischen Rathauses wird um 11.000.000 EUR reduziert.

Begründung:

Mit Ratsbeschluss vom 24. April 2024 wurde der Oberbürgermeister mit dem Abriss des alten, noch auf dem Grundstück stehenden Stahlbetonskeletts des Alten Technischen Rathauses mit voraussichtlich entstehenden Kosten in Höhe von ca. 11 Mio. EUR beauftragt. Der vertieften Betrachtung des Bundes Deutscher Architekten, BDA Sachsen e.V. zufolge lassen sowohl die statischen Voraussetzungen als auch die Deckenhöhen eine Verwaltungsnutzung zu. Zudem ist bei Vermeidung eines Abrisses und der Annahme von Sanierungskosten in Höhe von 50% eines Neubaus von einer deutlich kostengünstigeren Realisierung einer Verwaltungsunterbringung mit Einsparungen in Höhe von 67 Mio. EUR auszugehen. Die günstigere Klimawirkung eines Erhalts liegt ohnehin auf der Hand. Größere Terminrisiken sind nicht gegeben. Dementsprechend wird beantragt, die Abrisskosten einzusparen und für nachhaltigere Investitionen bereitzustellen.

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Januar 2025


Der Vorschlag zur Minderung der Ausgaben für den Abriss des alten technischen Rathauses ist abzulehnen.

Begründung

Es gilt zunächst weiterhin der Stadtratsbeschluss VII-DS-09692-NF-04, welcher einen Abriss des alten Technischen Rathauses vorsieht. Zur Umsetzung sind die finanziellen Mittel wie angegeben erforderlich.

Parallel dazu befindet sich die Stadtverwaltung in guten Gesprächen mit Vertretern der Architekten- und Ingenieursverbände hinsichtlich möglicher Perspektiven für die Weiternutzung des Stahlbetonskeletts mit dem Ziel des Bestandserhalts. Mögliche Maßnahmen zur statischen Ertüchtigung und Nutzungserschließung des Altgebäudes erfordern jedoch die Verfügbarkeit von finanziellen Mitteln, um eine entsprechende Handlungsmöglichkeit für einen alternativen Bestandserhalt sicherzustellen.

Die Verwaltung wird sich mit den zuständigen Landesbehörden zu genehmigungsrelevanten Ausgleichsmaßnahmen austauschen, die die Umnutzung des Gebäudes als modernes Verwaltungszentrum erfordern würde. In Abhängigkeit dieser Gespräche wird die Verwaltung gegebenenfalls eine Beschlussvorlage für den Stadtrat erarbeiten.

Festzuhalten bleibt, dass die beantragten Mittel in der genannten Höhe unabhängig davon bereit zu halten sind, ob es bei dem Ratsbeschluss zum Abriss des Gebäudes bleibt oder ein Bestandserhalt mit erheblichen Aufwänden zur baulichen Ertüchtigung beschlossen wird.

Die für 2025 eingeplanten Finanzmittel werden vor allem für die Baustellensicherung und Gutachten benötigt, welche in jedem Fall für eine weitere Planung notwendig sind.

Von den 11 Mio. Euro sind bereits Mittel für folgende Aufträge gebunden:

  • Projektsteuerung Durchführung Wettbewerblicher Dialog (Abrechnung der Leistungen bis zum Vergabestopp)
  • Rechtliche Beratung Durchführung Wettbewerblicher Dialog (Abrechnung der Leistungen bis zum Vergabestopp)
  • Sicherheits- und Gesundheitskoordinator für die Bestandsaufnahme der Baustellensicherung und Variantenuntersuchung zur Optimierung
  • Vermessungsleistungen: Lage- und Höhenplan sowie Aufmaß des Untergeschosses und der Tiefgarage

 

Die Finanzierung der laufenden Kosten der Baustelleneinrichtung ist ab 2025 abzusichern:

  • Stellung Bauzaun und Wachschutz
  • Gerüst
  • Abstützungen der Tragkonstruktion
  • Verkehrssicherung
  • Baustrom/ Bauwasser

 

Darüber hinaus ist die Beauftragung weiterer - maßnahmenunabhängiger - Leistungen geplant (also unabhängig ob Abbruch/ Neubau oder Sanierung Bestandsbau):

  • u.a. Baustellenlogistik: Planung und Herstellung einer 2. Zufahrt von der Platostraße
  • evtl. Schadstoffgutachten
  • evtl. Baugrundgutachten
  • evtl. Artenschutzgutachten

Beschluss der Ratsversammlung am 12. März 2025

mehrheitlich abgelehnt

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