Haushaltsantrag 25/26: Parking Day ermöglichen
Beschlusstext:
Am Parking Day wird die Teilnahme analog dem Autofreien Innenstadtring am Autofreien Tag mittels gebührenfreier Sondernutzung ermöglicht. Für entgangene Einnahmen und Maßnahmen zur verkehrlichen Sicherung werden pro Haushaltsjahr 10.000 EUR eingestellt.
Begründung:
Der Parking Day verzeichnet jedes Jahr mehr Teilnehmende und erfreut sich wachsender Beliebtheit. Bislang erfolgte die Anmeldung der einzelnen Parks über das Versammlungsrecht, was aber mit der Ausweitung und großen Beliebtheit des Parking Day nicht mehr praktikabel ist. Praktisch liegt eine Sondernutzung vor und diese soll an diesem besonderen Aktionstag gebührenfrei sein, was bislang immer so praktiziert wurde.
Verwaltungsstandpunkt vom 9. Januar 2025
Der Antrag wird abgelehnt.
Begründung
Im vom Stadtrat beschlossenen Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie sind keine finanziellen Mittel für den Parking Day vorgesehen. Veranstaltungen können zudem nur im Rahmen der Sondernutzungssatzung nach § 7 Abs. 3 Buchstabe S bzw. W von den Gebühren befreit werden. Fällt eine Aktion im Rahmen des Parking Days nicht unter diese Paragraphen, besteht die Verpflichtung zur Erhebung von Sondernutzungsgebühren im Sinne § 7 Abs. 1 der Sondernutzungssatzung. Möglich wäre dann in diesen Fällen eine Antragstellung auf Erlass- oder Teilerlass der erhobenen Sondernutzungsgebühren nach Maßgabe des § 7 Abs.5 erste Alternative Sondernutzungssatzung. Hiernach können auf Antrag die Gebühren für Sondernutzungen, die überwiegend im öffentlichen Interesse liegen, ganz oder teilweise erlassen werden.
Greift bei einer Veranstaltung § 7 Abs. 3 Buchstabe S oder W nach der Einzelfallprüfung, wird der Veranstalter zwar von den Sondernutzungsgebühren befreit, dennoch müssen neben den erforderlichen Unterlagen für das Antragsverfahren im Sinne § 29 Abs. 2 StVO auch ein Verkehrszeichenplan eines zertifizierten Verkehrssicherungsunternehmens eingereicht werden. Dies ist mit entsprechenden Kosten seitens der antragstellenden Person verbunden, was folglich eine Hürde darstellt und möglicherweise sogar mit einem Rückgang der Anmeldungen einhergehen könnte. Die Absichten des Haushaltsantrags erreichen damit auch nicht die intendierten Ziele zur finanziellen Unterstützung und niedrigschwelligen Teilhabe am Parking Day. Eine Förderung durch die Stadt für die Kosten der Verkehrszeichenpläne wäre auf Grund der Komplexität und des Zeitaufwandes der Fördermittelprüfung und Bewilligung ebenfalls nicht zielführend. Insbesondere für Anmeldungen, die nur wenige Stellplätze für den Parking Day vorsehen.
Beschluss der Ratsversammlung am 12. März 2025
mehrheitlich abgelehnt