Haushaltsantrag 25/26: Peerberatung im Referat Beauftragte für Menschen mit Behinderungen
Beschlussvorschlag:
Die Peerberatung im Referat Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird um 0,25 VzÄ aufgestockt.
Begründung:
Die Peerberatungsstelle ist eine sehr wichtige Institution der Stadt Leipzig, die jedoch nur über eine geringe Wochenstundenanzahl verfügt. Gleichzeitig ist der Bedarf sehr hoch und das Angebot wird auch stadtintern angefragt und gewünscht.
Die Aufgabe der Peer-Beratung ist auch eine ganzheitliche psychosoziale Beratung, die über eine reine Sozialberatung hinausgeht. Ziel ist die größtmögliche Selbstbestimmung der Ratsuchenden.
Verwaltungsstandpunkt vom 9. Januar 2025
Der Haushaltsantrag wird abgelehnt.
Begründung
Ziel der Verwaltung ist es, trotz der angespannten Haushaltslage einen genehmigungsfähigen Haushaltsplan einschließlich des Stellenplanes zur Sicherherstellung der unabhängigen Handlungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung vorzulegen, der die wichtigsten Bedarfe im Interesse der Bürgerschaft und der Wirtschaft in den Blick nimmt. Dazu sind eine strikte Begrenzung des Aufgabenzuwachses und Einschränkungen beim Stellenaufwuchs unabwendbar, die weitere zusätzliche Stellenbedarfe finanziell nicht zulassen.
Zur Absicherung der Peerberatung stehen im Referat Beauftragte für Senioren und Menschen mit Behinderung 0,5 VzÄ zur Verfügung. Weiterhin gibt es freie Träger, wie z. B. Caritas Leipzig e. V., Behindertenverband Leipzig e. V., Leben mit Handicaps e. V., Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V., Mobiler Behindertendienst Leipzig e. V. etc., die ähnliche Beratungen anbieten. Vor dem Hintergrund einer äußerst angespannten Haushaltslage, ist es nicht möglich, die Ressourcen für diese Aufgabe in der Stadtverwaltung zu erhöhen. Aus diesem Grund wird der Haushaltsantrag abgelehnt.
Beschluss der Ratsversammlung vom 12. März 2025
mit 30/21/15 Stimmen angenommen