Haushaltsantrag 25/26: Radweg am potenziellen Harthkanal

Beschlussvorschlag:

Für eine direkte, barrierefreie und ganzjährige Wegeverbindung für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen zwischen Cospudener und Zwenkauer See im Bereich des geplanten Harth-Kanals werden in 2025 Planungsmittel in Höhe von 50.000 EUR und in 2026 Investitionsmittel in Höhe von 200.000 EUR im Haushaltsplan eingestellt und dem Zweckverband Neue Harth zweckgebunden zur Verfügung gestellt.

Begründung:

Im Ergebnis der Abstimmung zwischen der Stadt Leipzig, dem ZV Neue Harth und der LMBV mbH nach Beschluss des Antrages „VII-A-09091-NF-03 Kleine Brötchen statt Luftschlösser – direkte und barrierefreie Fuß- und Radwegeverbindung und Bootsschleppe zwischen Cospudener und Zwenkauer See herstellen“ wurde die Asphaltierung des bereits genutzten, geschotterten Bestandsweges zwischen Cospudener und Zwenkauer See (ca. 1 km Länge) als Vorzugsvariante herausgearbeitet. Eine andere, kürzere Wegeführung wird von der LMBV mbH aufgrund des weiterhin zu sichernden Baustellenbereiches ausgeschlossen.

Die Übernahme der Baulastträgerschaft für den zu asphaltierenden Weg wird seitens der LMBV mbh abgelehnt. Denkbar ist lediglich eine finanzielle Unterstützung in Höhe der derzeitigen Unterhaltungskosten des Bestandsweges, welcher für die Wartung der im Wegebereich verlaufenden wasserwirtschaftlichen Heberleitung dient.

Als Grundlage zur Abschätzung des weiteren Vorgehens wurde durch den ZV Neue Harth eine Vorplanung inkl. Vermessung und Kostenschätzung beauftragt, welche bislang noch nicht vorliegt.

Der Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf nimmt daher Näherungswerte, welche nach Vorliegen der Kostenschätzung aktualisiert werden müssten.

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