Haushaltsantrag 25/26: Sanierung der Rehbacher Straße endlich umsetzen – Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer

Gemeinsamer Haushaltsantrag der Stadträt*innen Kristina Weyh, Paula Piechotta, Jessica Steiner und Andreas Nowak

Beschlusstext:

Für die dringend notwendige Erhöhung der Sicherheit für Fuß- und Radverkehr auf der Rehbacher Straße in Knauthain werden für 2025 Mittel in Höhe von 100.000€ bereitgestellt, um die Planungen für sichere Randbereiche vorzunehmen sowie die für die Umsetzung der Maßnahmen notwenigen Grunderwerb zu tätigen.

Begründung:

Die Rehbacher Straße hat neben der Fahrbahn für den Autoverkehr keinerlei Randbereiche. Trotzdem muss die Rehbacher Straße von den zahlreichen Anwohnenden vor Ort zu Fuß und mit dem Fahrrad benutzt werden. Direkt anliegend befindet sich das Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte. Die Rehbacher Straße ist Schulweg. Es liegt besonderer Schutzbedarf vor.

Der Gesamtausbau der Rehbacher Straße ist bereits vorgesehen und muss zur Gesamtumsetzung mittels Prioritätenmatrix im nächsten Verfahren ab 2027ff. im Rahmen der Mobilitätsstrategie zur Umsetzung eingeordnet werden.

Um bereits im Vorfeld die Sicherheit zu erhöhen, sollen Möglichkeiten geplant werden, wie dies vor einem Gesamtumbau der Straße erreicht werden kann.

Zudem soll bereits mit dem notwendigen Grunderwerb für die Seitenbereiche begonnen werden, damit dies nicht die Umsetzung von Maßnahmen und nicht zuletzt auch den später folgenden Gesamtumbau der Straße verzögert.

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Januar 2025

Der Antrag wird abgelehnt.

Begründung

Die stadtweit notwendigen Maßnahmen an der Verkehrsinfrastruktur werden über den vom Stadtrat beschlossenen Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie bewertet und priorisiert, da die Bedarfe nur schrittweise befriedigt werden können. Die „Sanierung der Rehbacher Straße“ ist in Anlage II des Rahmenplans enthalten und damit nicht für eine mögliche Aufnahme in den Haushalt 2025/26 priorisiert. Die Maßnahme kann entsprechend frühestens mit der Fortschreibung des Rahmenplans für das Haushaltsjahr 2027/2028 berücksichtigt werden. Auch eine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln könnte dies nicht beheben, da die Bearbeitungskapazitäten für die als prioritär eingeordneten Maßnahmen gebunden sind.

Beschluss der Ratsversammlung am 12. März 2025

Der Antrag wurde vom Stadtrat ins reguläre Antragsverfahren verwiesen.

Neufassung des Verwaltungsstandpunktes nach Verweisung ins reguläre Antragsverfahren von Oktober 2025:

Der Antrag wird seitens der Verwaltung weiterhin abgelehnt.

Begründung:

Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen wurde der Antrag „ins Verfahren“ verwiesen. Seit der damaligen Befassung im Stadtrat wurde eine „Freiwilliges Haushaltsstrukturkonzept“ für 2025 und 2026 beschlossen und im Rahmen der Stellenumlenkungen innerhalb des Stellenplans eine Verschiebung zu unabdingbaren Stellen aus Organisationsuntersuchungen, bei der Feuerwehr, pflichtigen Aufgaben im sozialen Bereich und u.a. Hausmeistern um Schulen, Sporthallen und Kitas am Laufen zu halten, begonnen. Kurzum die Ressourcen werden knapper und auch mittelfristig wird sich keine Entspannung ergeben.

Der Antrag wurde dennoch erneut geprüft und muss jedoch weiterhin abgelehnt werden. Der Ausbau der Rehbacher Straße als Gesamtmaßnahme ist im dafür maßgeblichen und vom Stadtrat beschlossenen Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie enthalten, jedoch in Anlage II der nicht-priorisierten Maßnahmen. Entsprechend konnte die Maßnahme nicht in den Haushalt 25/26 aufgenommen werden. Weiterhin ist auch aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung insbesondere eine Finanzierung und Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen ausgeschlossen und es kann somit in 2025/2026 keine Bearbeitung erfolgen.

Aktuell erfolgt die Fortschreibung des Rahmenplans für die Haushaltsjahre 2027/2028. Dabei werden die bereits im Rahmenplan aufgenommene Maßnahme einer Priorisierungsprüfung im Verhältnis zu den anderen notwendigen Maßnahmen unterzogen.

 

Neufassung des Antrages vom 27. Oktober 2025

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt neu gefasst:

Die Maßnahme Sanierung Rehbacher Straße wird vom Stadtrat priorisiert zur Aufnahme in den Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2027/28.
Reduzieren

Begründung:

Der Ausbau der Rehbacher Straße als Gesamtmaßnahme ist im dafür maßgeblichen und vom Stadtrat beschlossenen Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie enthalten, jedoch in Anlage II der nicht-priorisierten Maßnahmen. Die Priorisierung durch den Stadtrat ist notwendig, damit vor Ort endlich Sicherheit für Fuß- und Radverkehr auf dem Schulweg sowie rund um das Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte geschaffen wird.

Beschluss der Ratsversammlung am 29. Oktober 2025

Der Antrag wurde in der Neufassung vom Stadtrat mehrheitlich beschlossen.

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