Haushaltsantrag 25/26: Sanierung der Rehbacher Straße endlich umsetzen – Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer

Gemeinsamer Haushaltsantrag der Stadträt*innen Kristina Weyh, Paula Piechotta, Jessica Steiner und Andreas Nowak

Beschlusstext:

Für die dringend notwendige Erhöhung der Sicherheit für Fuß- und Radverkehr auf der Rehbacher Straße in Knauthain werden für 2025 Mittel in Höhe von 100.000€ bereitgestellt, um die Planungen für sichere Randbereiche vorzunehmen sowie die für die Umsetzung der Maßnahmen notwenigen Grunderwerb zu tätigen.

Begründung:

Die Rehbacher Straße hat neben der Fahrbahn für den Autoverkehr keinerlei Randbereiche. Trotzdem muss die Rehbacher Straße von den zahlreichen Anwohnenden vor Ort zu Fuß und mit dem Fahrrad benutzt werden. Direkt anliegend befindet sich das Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte. Die Rehbacher Straße ist Schulweg. Es liegt besonderer Schutzbedarf vor.

Der Gesamtausbau der Rehbacher Straße ist bereits vorgesehen und muss zur Gesamtumsetzung mittels Prioritätenmatrix im nächsten Verfahren ab 2027ff. im Rahmen der Mobilitätsstrategie zur Umsetzung eingeordnet werden.

Um bereits im Vorfeld die Sicherheit zu erhöhen, sollen Möglichkeiten geplant werden, wie dies vor einem Gesamtumbau der Straße erreicht werden kann.

Zudem soll bereits mit dem notwendigen Grunderwerb für die Seitenbereiche begonnen werden, damit dies nicht die Umsetzung von Maßnahmen und nicht zuletzt auch den später folgenden Gesamtumbau der Straße verzögert.

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Januar 2025

Der Antrag wird abgelehnt.

Begründung

Die stadtweit notwendigen Maßnahmen an der Verkehrsinfrastruktur werden über den vom Stadtrat beschlossenen Rahmenplan zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie bewertet und priorisiert, da die Bedarfe nur schrittweise befriedigt werden können. Die „Sanierung der Rehbacher Straße“ ist in Anlage II des Rahmenplans enthalten und damit nicht für eine mögliche Aufnahme in den Haushalt 2025/26 priorisiert. Die Maßnahme kann entsprechend frühestens mit der Fortschreibung des Rahmenplans für das Haushaltsjahr 2027/2028 berücksichtigt werden. Auch eine zusätzliche Bereitstellung von Mitteln könnte dies nicht beheben, da die Bearbeitungskapazitäten für die als prioritär eingeordneten Maßnahmen gebunden sind.

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