Haushaltsantrag 25/26: Stadtteilpark Volkmarsdorf umsetzen
Gemeinsamer Haushaltsantrag der Stadträt*innen Tobias Peter und Elisa Gerbsch
Beschlussvorschlag:
Für die Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Stadtteilpark Volkmarsdorf werden Mittel für Bürgerbeteiligung, Planung und bauliche Investitionen bereitgestellt. Dafür sind 50.000 EUR in 2025 und 100.000 EUR in 2026 zusätzlich bereit zu stellen.
Sachverhalt:
Aufbauend auf langjährigen Bemühungen der antragstellenden Fraktionen wurde mit dem Ratsbeschluss zum Stadtteilpark Volkmarsdorf eine intensive Bürgerbeteiligung über alle Planungsphasen hinweg beschlossen. Nachdem mittlerweile eine ämterübergreifende Projektgruppe eingesetzt wurde, wird derzeit die Erarbeitung einer Entwicklungskonzeption sowie einer Bürgerbeteiligung vorbereitet. Deren Umsetzung und die Vergabe erster Planungsleistungen können in 2024 und 2025 erfolgen. In diesem Zusammenhang sind auch Mittel für eine temporäre Nutzung der Flächen und einen Infocontainer vergleichbar zu anderen Bauprojekten vorzusehen. Zugleich kann in diesem Zeitraum bereits der Spielplatz Mariannenstraße/Elisabethstraße als Eingang zum künftigen Park umgestaltet werden. Mit dem Vorhaben wird der Zielsetzung des INSEK 2030 sowie des OBM-Arbeitsprogramm 2023 Rechnung getragen, benachteiligte Stadtteile zu fördern.
Verwaltungsstandpunkt vom 9. Januar 2025
Der Antrag wird bereits berücksichtigt.
Begründung
Auf der Grundlage des Änderungsantrages Nr. VII-HP-05457 mit dem Betreff „Stadtteilpark Volkmarsdorf (A 0090/ 21/22 -02-ÄA)“ wurden im Doppelhaushalt 2021/2022 Mittel in Höhe von 140.000 Euro bereitgestellt und im Doppelhaushalt 2023/2024 anteilig für die Ermittlung der Planungsgrundlagen, wie Vermessung, Bodenuntersuchungen, Schallschutz und eine naturschutzfachliche Bewertung, verwendet. Diese Mittel können als Eigenanteil für die Akquise von Fördermittel angerechnet werden.
Erst wenn die rechtlichen Voraussetzungen der Nutzung der vorhandenen Ausgleichsfläche eindeutig geklärt und die Planungsspielräume bekannt sind, kann die intensive Bürgerbeteiligung beginnen und die Fläche gleichzeitig für temporäre Interventionen und lokale Aneignungsprozesse geöffnet werden. Die Bürgerbeteiligung und erste kleine Interventionen können in 2025/2026 innerhalb der vorhandenen Planansätze gedeckt werden.
Nach Abschluss des Beteiligungsprozesses können die Kosten für die Planung der dauerhaften Gestaltung und baulichen Umsetzung geschätzt und als Vollfinanzierung oder als Eigenanteil ermittelt werden. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im Doppelhauhalt 2027/2028 zu prüfen.