Haushaltsantrag 25/26: Stärkung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Gemeinsamer Haushaltsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die LINKE und SPD
Beschlussvorschlag
Das Budget für die Erziehungs- und Familienberatungsstellen wird um jeweils 400.000 Euro in den Jahren 2025 und 2026 erhöht. Damit werden Stundenerhöhungen und Neueinstellungen von Fachkräften im Umfang von mindestens 5 VzÄ ermöglicht. Es soll zudem die Etablierung einer neuen Beratungsstelle als Außenstelle einer bestehende in einem unterversorgten Gebiet anstrebt werden.
Zusätzlich werden jeweils 20.000 Euro pro Haushaltsjahr für die Gewährleistung begleiteter Umgänge von Kindern mit Elternteilen bzw. Bezugspersonen eingestellt.
Begründung:
Die elf Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Leipzig arbeiten für die Stärkung der Familiensysteme und der Erziehungskompetenzen der Eltern. Ihr Aufgabenbereich umfasst sowohl Einzelfallhilfe als auch präventive Angebote, die miteinander verknüpft werden können. In den letzten Jahren haben sich in Leipzig thematische Schwerpunkte entwickelt wie z. B. Angebote für Alleinerziehende, für Eltern in Trennungs- und Scheidungssituationen, für suchtkranke Eltern, für Familien mit Migrationshintergrund sowie die Arbeit mit Multiplikatoren aus sozialen Einrichtungen und Einrichtungen der ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung. Der Bedarf wächst stetig, Leistungsangebote mussten eingeschränkt werden. Die Wartezeit auf einen Ersttermin liegt mittlerweile bei zirka 8 Wochen. Im Jahr 2023 wurden 6.246 Fälle mit insgesamt 35.720 Kontakten betreut, 3.957 Hilfen wurden abgeschlossen, zirka 270 Fälle im Monat müssen mittlerweile abgewiesen werden, in 2023 und 2024 betraf das auch zusätzlich 534 Anfragen nach begleitetem Umgang.
Neben der durch Inflation und Tarifsteigerungen vorgenommenen Erhöhung des Budgets sollen die Beratungsstellen gestärkt und in die Lage versetzt werden den Bedarfen gerecht zu werden. Die Erhöhung würde die Einführung von Fachstandards ermöglichen.
Verwaltungsstandpunkt vom 9. Januar 2025
Der Antrag wird abgelehnt.
Begründung
Die Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Leipzig leisten an elf Standorten über die ganze Stadt verteilt wertvolle und präventive Unterstützung für ratsuchende Familien.
Durch die im Jahr 2019 zusätzlich geschaffenen Personalanteile für Präventionsfachkräfte werden zudem kontinuierlich stadtweit abgestimmte Präventionsmaßnahmen auch außerhalb der Beratungsstellen für diverse Zielgruppen in Kooperation mit Netzwerkpartner/-innen im Bereich der formalen und non-formalen Bildung vorgehalten.
Im Bereich des begleiteten Umgangs gem. § 18 Abs. 3 SGB VIII werden im Amt für Jugend und Familie derzeit konzeptionelle Umsetzungsmöglichkeiten geprüft, hier bedarf es neben der Zielgruppenanalyse einer niedrigschwelligen Zugangsmöglichkeit.
Im Rahmen der Haushaltsplanung wurden bereits Mehraufwendungen zur Sicherstellung der Finanzierung der bestehenden Angebote eingeordnet. In der gegenwärtigen Haushaltssituation ist eine weitere Mitteleinordnung und ein Ausbau der Kapazitäten für Erziehungs- und Familienberatung nicht finanzierbar.