Haushaltsantrag 25/26: Stärkung des Artenschutzes

Beschlussvorschlag:

Im Amt für Umweltschutz werden ab dem Haushaltsjahr 2025 1 VZÄ und ab dem Haushaltsjahr 2026 ff. 2 VZÄ zur Stärkung des Artenschutzes eingestellt.

Begründung:

Angesichts der voranschreitenden gravierenden Biodiversitätskrise müssen auch Kommunen mehr zum Schutz der Biodiversität tun.

Die Antwort auf die Anfrage „Artensterben und Klimawandel“ (VII-F-09310) macht deutlich, was die Stadt Leipzig schon alles für den Artenschutz unternimmt und wo noch Nachbesserungsbedarf besteht.

Drei weitere Stellen sollen im Amt für Umweltschutz eingesetzt werden für die Konzipierung und Umsetzung zielgerichteter Artenschutzmaßnahmen, die Ausweisung neuer Schutzgebiete (welche aktuell regelmäßig nur nachrangig bearbeitet werden kann), den Umgang mit invasiven Arten (Umsetzung des Beschlusses VII-A-07605-NF-03), die Stärkung der Aktivitäten zum Monitoring von Biodiversität und zur Unterstützung/Aufstockung der Arbeit des Insektenschutzkoordinators.

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Januar 2025

Der Haushaltsantrag wird abgelehnt.

Begründung

Ziel der Verwaltung ist es, trotz der angespannten Haushaltslage einen genehmigungsfähigen Haushaltsplan einschließlich des Stellenplanes zur Sicherherstellung der unabhängigen Handlungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung vorzulegen, der die wichtigsten Bedarfe im Interesse der Bürgerschaft und der Wirtschaft in den Blick nimmt. Dazu sind eine strikte Begrenzung des Aufgabenzuwachses und Einschränkungen beim Stellenaufwuchs unabwendbar, die weitere zusätzliche Stellenbedarfe finanziell nicht zulassen.

In Umsetzung des gestiegenen öffentlichen Interesses sowie an die wachsenden Herausforderungen des Klimawandels- und der Biodiversitätskrise und damit an die klimapolitischen und nachhaltigkeitsbezogenen Herausforderungen und Vorhaben wurden im Amt für Umweltschutz bereits Stellen eingerichtet.

Mit Beschluss vom 30.10.2019 wurde dem Antrag des Jugendparlamentes stattgegeben und der Klimanotstand in Leipzig ausgerufen. Vorrangiges Ziel ist es, die negativen Auswirkungen auf das Weltklima auch auf lokaler Ebene so gering wie möglich zu halten und wirksame Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen in den verschiedenen Sektoren aktiv zu fördern. Zur Umsetzung dieser Zielstellung wurden im Amt für Umweltschutz mit dem Doppel-HH 2019/2020 1,00 VzÄ, mit dem Doppel-HH 2021/2022 1,70 VzÄ sowie mit dem Doppel-HH 2023/2024 8,70 VzÄ – also insgesamt 11,4 VzÄ zur Verfügung gestellt.

Die Aufgabenerledigung im Zusammenhang mit dem Artenschutz gehört somit zum Portfolio der Gesamtverwaltung und muss mittels Priorisierung und ggf. Aufgabenanpassung angemessen berücksichtigt und eingeplant werden. Die organisatorische Umsetzung innerhalb der Stadtverwaltung obliegt der Organisationshoheit und Priorisierung durch den Oberbürgermeister.

Nichtsdestotrotz wird dieser Antrag zur Anregung genommen um die Aufgaben im Zusammenhang mit der Biodiversität im Rahmen der Aufgabenkritik nochmals gesondert zu betrachten.

 

Beschluss der Ratsversammlung am 12. März 2025

Der Antrag wurde ins reguläre Verfahren verwiesen.

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