Haushaltsantrag 25/26: Stärkung des Artenschutzes
Beschlussvorschlag:
Im Amt für Umweltschutz werden ab dem Haushaltsjahr 2025 1 VZÄ und ab dem Haushaltsjahr 2026 ff. 2 VZÄ zur Stärkung des Artenschutzes eingestellt.
Begründung:
Angesichts der voranschreitenden gravierenden Biodiversitätskrise müssen auch Kommunen mehr zum Schutz der Biodiversität tun.
Die Antwort auf die Anfrage „Artensterben und Klimawandel“ (VII-F-09310) macht deutlich, was die Stadt Leipzig schon alles für den Artenschutz unternimmt und wo noch Nachbesserungsbedarf besteht.
Drei weitere Stellen sollen im Amt für Umweltschutz eingesetzt werden für die Konzipierung und Umsetzung zielgerichteter Artenschutzmaßnahmen, die Ausweisung neuer Schutzgebiete (welche aktuell regelmäßig nur nachrangig bearbeitet werden kann), den Umgang mit invasiven Arten (Umsetzung des Beschlusses VII-A-07605-NF-03), die Stärkung der Aktivitäten zum Monitoring von Biodiversität und zur Unterstützung/Aufstockung der Arbeit des Insektenschutzkoordinators.