Haushaltsantrag 25/26: Stärkung des Schutzes vor sexualisierter Gewalt

Beschlussvorschlag

Für die Förderung der Präventionsarbeit zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und die Förderung der Opferberatung in Leipzig werden im Haushaltsjahr 2025 100.000 EUR und im Jahr 2026 200.000 EUR zusätzlich für die Förderung von freien Trägern bereitgestellt.

Begründung

Die Zahl der einschlägigen Straftaten im Bereich sexualisierte Gewalt steigen in Leipzig jährlich an. Die Dunkelziffer hinter den offiziellen Statistiken wird noch viel höher geschätzt, 85-95% der Vergewaltigungen werden nicht angezeigt. Eine größere Unterstützungslandschaft kann dabei helfen, die Gesellschaft zu sensibilisieren und mehr Straftaten zur Anzeige zu bringen. Die Stadt Leipzig hat Stand Oktober 2024 nur drei Fachberaterinnen für Opfer von sexualisierter Gewalt. Bei der 45. Sicherheitskonferenz des Kommunalen Präventionsrates hat es sich die Stadt Leipzig zum Ziel gesetzt, das Beratungsnetz für Opfer von sexualisierter Gewalt auszubauen. In einer Stadt wie Leipzig seien etwa 40 Mitarbeitende für die Beratung nötig.

Diese Lücke darf in den nächsten zwei Jahren bis zum Doppelhaushalt 2027/2028 nicht größer werden. Sowohl eine zusätzliche Stelle für die präventive Arbeit, als auch eine zusätzliche Stelle für die Opferberatung sind wichtig, um deutlich zu machen, dass sexualisierte Gewalt und auch Sexismus nicht akzeptiert werden und um Opfern sexualisierter Gewalt zur Seite zu stehen.

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