Haushaltsantrag 25/26: Stellen-, Aufgaben- und Strukturkritik und Effizienzsteigerung in der Kernverwaltung

Beschlusstext:

  1. Der Oberbürgermeister wird mit einer umfassenden Aufgaben-, Stellen und Strukturkritik der Ämter, Dezernate und des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters im Jahr 2025 beauftragt, deren Ergebnisse Grundlage für eine Deckung der bislang anerkannten und künftig entstehenden Stellenmehrbedarfe im Jahr 2026 sind. Diese Aufgaben- und Stellenkritik wird durch die Dezernats- und Amtsleitungen unter Zuhilfenahme des Amtes für Digitalisierung und Organisation und mit einer möglichst einheitlichen Methodik ohne kostenintensive Zuhilfenahme externer Dritter durchgeführt. Die bereits eingeplanten Mittel zur externen Vergabe werden eingespart.
  2. Die bereits von den Dezernaten gemeldeten möglichen Stellensperrungen für 2025 werden ausgesetzt.
  3. Die vorgegebenen Zielwerte zur Umwandlung von Stellen wird solange ausgesetzt, bis Ergebnisse aus der eigenen Organisationsuntersuchung bzw. der Stellen- und Aufgabenkritik vorliegen. Bereits in den vergangenen Jahren durchgeführte Organisationsuntersuchungen werden anerkannt und in die Bewertung einbezogen.
  4. In die weiteren Schritte wird der Stadtrat transparent einbezogen.

Begründung:

Es besteht kein Zweifel daran, dass in jeder Verwaltung und jeder stetig wachsenden Struktur Einsparpotenziale mitwachsen, die – durch technologischen Fortschritt, aufgrund wenig wichtiger werdende Aufgabenbereiche und viele andere Erwägungen – in konzentrierten Aktionen gehoben werden können. Aufgrund der risikobehafteten Haushaltsaufstellung ist es daher geboten, hier methodisch und überlegt vorzugehen, statt pauschale Stellenkürzungen vorzunehmen und damit ggf. wichtige Aufgaben komplett wegfallen zu lassen.

Die bisherige Vorgehensweise nimmt zahlreiche personelle Einschnitte einer tatsächlichen Stellen- und Aufgabenkritik bzw. möglicher Organisationsuntersuchungen vorweg und sorgt für massive Unstimmigkeiten innerhalb der Belegschaft. Stellenbesetzungsverfahren wurden mitten in Ausschreibungen oder tatsächlich in laufenden Auswahlprozessen abgebrochen, was zu massiven Vertrauensschäden bei potenziellen Bewerber*innen führt. Die Arbeitgeberkampagne der Stadt Leipzig – so sinnvoll diese auch ist, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen – steht der aktuellen Praxis diametral entgegen und läuft damit vollkommen ins Leere.

Zur Begleitung des notwendigen Prozesses soll der Stadtrat in angemessener Weise regelhaft und transparent einbezogen werden. Erst nach Vorliegen der internen Untersuchungsergebnisse sollen weitere Schritte zur Stellensperrung und –umwandlung entschieden werden. Die bereits in den vergangenen Jahren durchgeführten Organisationsuntersuchungen, etwa im Sozialamt oder im Amt für Jugend und Familie werden selbstverständlich anerkannt und in die Betrachtung einbezogen.

Die bislang im laufenden Stellenplan getroffenen Maßnahmen zur Sperrung von 100 VZÄ für das Jahr 2025 werden ausgesetzt. Eine mögliche Sperrung nach 2025 muss ebenfalls auf Grundlage der Organisationsuntersuchungen bzw. der Ergebnisse der Stellen- und Aufgabenkritik entschieden werden. Grundsätzlich ist festzustellen, dass mindestens der wesentliche Teil dieser Stellen nicht ohne Bedarf im Stellenplan der Stadt Leipzig geschaffen wurde. Zahlreiche sehr unterschiedliche Gründe haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass diese gemeldeten Stellen zeitweise oder über längere Zeiträume hinweg unbesetzt waren oder nicht umgehend (nach)besetzt werden konnten. Von einer dauerhaften Streichung oder auch einer Sperrung dieser Stellenanteile ist daher nicht auszugehen. Stattdessen müssen auch diese Stellen in die Betrachtung zur Stellen- und Aufgabenkritik einbezogen werden, um letztlich ein objektives Bild über Einsparpotenziale im Gesamtstellenplan - und damit verbunden mit dem Ziel eines genehmigungsfähigen Haushaltes - zu erhalten.

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