Haushaltsantrag 25/26: Strategische Liegenschaftspolitik durch einen Stadtentwicklungsfonds unterstützen

Gemeinsamer Haushaltsantrag der Stadträt*innen Tobias Peter und Elisa Gerbsch

Beschlusstext:

Zur Umsetzung einer Strategischen Liegenschaftspolitik wird ein Stadtentwicklungsfonds im Umfang von 1 Mio. in 2025 und 4 Mio. EUR in 2026 eingerichtet.

Begründung:

Gemäß Ratsbeschluss für einen revolvierenden Stadtentwicklungsfond ist die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts beauftragt. Die Bereitstellung dieser Summe für einen revolvierenden Fonds setzt die Verwaltung in die Lage, bei mehreren Objekten gleichzeitig in Ankaufsverhandlungen zu treten und angesichts knapper Zeitfristen zügig reagieren zu können um strategische Ankäufe für Wohnen, kulturelle, soziale oder andere gemeinwohlorientierte Nutzungen zu ermöglichen. Zielsetzung soll in der Regel der Zwischenerwerb und die anschließende Weitergabe an Ankaufträger wie Genossenschaften, LWB, Kleingenossenschaften oder Träger gemeinwohlorientierter Nutzungen sein. Zu beachten sind bei der Umsetzung die seitens der Gemeindeordnung gesetzten Grenzen für einen Fonds im engeren Sinne. Vor diesem Hintergrund kann sich haushaltstechnisch an der Finanzierung von Kompensationsmaßnahmen für Naturschutz orientiert werden (Haushalt 2017/18 - 6.1.7 Mittel zur Vorfinanzierung der Kompensationsmaßnahmen für Naturschutz (A 176/17/18). Unabhängig davon sollte sich die Stadt für eine Änderung der Gemeindeordnung einsetzen, die originäre Umsetzung als Fonds erlaubt.

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