Haushaltsantrag 25/26: Überbrückungsfinanzierung für das Beratungszentrum Ess-Störungen Leipzig

Haushaltsantrag vom 6. März 2025

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Leipzig stellt dem Beratungszentrum Ess-Störungen Leipzig eine Überbrückungsfinanzierung in Höhe von 26.677,59 EUR zur Verfügung, um den Betrieb bis Ende Juni 2025 sicherzustellen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Beratungszentrum eine Vereinbarung zur Rückzahlung der Mittel zu treffen, sobald die Landesförderung durch den Sächsischen Landtag beschlossen und ausgezahlt wird.

Begründung:

Das Beratungszentrum Ess-Störungen Leipzig leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung in unserer Stadt und ist zudem das einzige in Mitteldeutschland. Aufgrund der noch ausstehenden Verabschiedung des Landeshaushalts durch den Sächsischen Landtag ist die Finanzierung der Einrichtung nicht gesichert und muss Ende Februar eingestellt werden.

Um die wichtige Arbeit des Zentrums fortzuführen und einen Versorgungsengpass zu vermeiden, ist eine kommunale Überbrückungsfinanzierung dringend erforderlich. Die beantragte Summe von 26.677,59 EUR entspricht dem ermittelten Bedarf zur Aufrechterhaltung des Betriebs bis zum genannten Zeitpunkt.

Die Stadt Leipzig unterstreicht mit dieser Maßnahme ihre Verantwortung für die Gesundheitsvorsorge ihrer Bürger*innen und sichert die Kontinuität einer essentiellen Beratungseinrichtung.

Gleichzeitig wird durch die angestrebte Rückzahlungsvereinbarung der städtische Haushalt langfristig nicht zusätzlich belastet.

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