Haushaltsantrag 25/26: Umsetzung des Ratsbeschlusses "Neue Kraft für eine starke Leipziger Wirtschaft – Nachhaltigkeit als Wirtschaftstreiber" und Mittelübertragung zugunsten der Sicherung sozialer Projekte und Beschäftigung

Beschlussvorschlag:

Der Ratsbeschluss VII-A-09100 "Neue Kraft für eine starke Leipziger Wirtschaft – Nachhaltigkeit als Wirtschaftstreiber" wird dergestalt geändert, dass die zur Verfügung gestellte Summe von 25 Mio. € auf 15 Mio. € reduziert wird.
Die durch den vorgeschlagenen Antrag freiwerdenden Mittel werden im Geiste des Beschlusses VII-A-09100 zur Deckung diverser vorliegender Haushaltsinitiativen im Sozial-, Kultur- , Umwelt- und freiwilligen Jugendhilfebereich in die Folgejahre übertragen sowie für wegfallende Landesförderung im Bereich Beschäftigungsprojekte bei psychosozialen Trägern ausgereicht.

Begründung:

Durch die bekundeten Schwierigkeiten um eine Genehmigungsfähigkeit des kommunalen Haushaltes der Stadt Leipzig für 2025 und 2026 stehen massive Einschnitte in verschiedenen sozialen, kulturellen und freiwilligen Projekten im Raum. Erst vor einem halben Jahr hat die Ratsversammlung 25 Mio. € Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer für eine erst kürzlich untersetzte Strategie zur Stärkung der Leipziger Wirtschaft bereitgestellt. Die Gesamtstrategie sollte jedoch neben der Stärkung der lokalen Wirtschaft auch das Feld Soziales (insbesondere Verbesserung des sozialen Standortes Leipzig, Integration in Arbeit, Erhöhung der Beschäftigung, Bildung und des gesellschaftlichen Zusammenhalts) berücksichtigen. Das Dezernat Wirtschaft, Arbeit und Digitales hat ein halbes Jahr nach dem Ratsbeschluss eine erste Vorlage mit einem finanziellen Umfang von 1 Mio. € vorgelegt, um die Ansiedlung des Forschungsinstituts code.science zu unterstützen; weitere Maßnahmen sind in Arbeit.  Die 13,110 Mio. € sind für den revolvierenden Wirtschaftsfonds geplant, um kleine und mittelständige Unternehmen mit Krediten zwischen 300.000 – 1 Mio. € zu unterstützen. Diese Aufgabe kann jedoch genauso gut durch die Sparkasse und ihre existierenden Finanzinstrumente umgesetzt werden, statt dafür Mittel aus dem Kommunalhaushalt zu binden, die dann an anderer Stelle zu massiven Einschnitten, insbesondere im Sozialbereich, aber auch in zahlreichen anderen Bereichen führen. Der vom Stadtrat beschlossene Teilfokus auf den Sozialbereich wird augenscheinlich von der Verwaltung nicht umgesetzt. Wir halten diese Prioritätensetzung für völlig falsch, zumal uns durch den Kämmerer immer wieder bescheinigt wird, dass die Leipziger Wirtschaft, der Leipziger Mittelstand, robust aufgestellt ist.

Insbesondere die Beschäftigungsprojekte bei psychosozialen Trägern bedürfen unserer Förderung, da sie Menschen mit psychischen Behinderungen die Teilhabe niedrigschwellig ermöglichen. (Durchblick, Diakonie, SEB, ggf weitere)

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Januar 2025

Der Antrag wird abgelehnt.

Begründung:

Ausweislich des Ratsbeschlusses „Neue Kraft für eine starke Leipziger Wirtschaft – Nachhaltigkeit als Wirtschaftstreiber“ (VII-A-09100-VSP-05) soll aus der freien Liquidität aufgrund des positiven Zahlungsmittelsaldos aus lfd. Verwaltungstätigkeit nachhaltige Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes i.H. von bis zu 25 Mio. EUR finanziert werden.

Der Antrag sieht eine Reduzierung der Mittel für den Mittelstandsfonds von 13 auf 3 Mio. EUR vor, welche für konsumtive, dauerhaft zu finanzierende Maßnahmen im sozialen Bereich verwendet werden sollen. Damit wird dem Anliegen des ursprünglichen Antrags nicht entsprochen. Darüber hinaus wäre der Mittelstandsfonds unter Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen verfügbarem Kapital und Verwaltungskosten nicht wirtschaftlich umsetzbar, da die derzeit veranschlagten 13 Mio. EUR bereits eher als Untergrenze für eine wirtschaftliche Betriebsführung angesehen werden.

Die finanziellen Mittel i.H. von 13 Mio. EUR sollen vorauss. in eine neu zu gründende Gesellschaft eingelegt werden. Die Investition in Unternehmensbeteiligungen stellt bilanziell einen Zugang zum Finanzanlagevermögen dar und führt zu einer Entlastung im Ergebnishaushalt – vorbehaltlich etwaiger ungeplanter Wertberichtigungen.

Mit Ratsbeschluss VII-A-09100-VSP-05 vom 24.04.2024 wurde die Verwendung von bis zu 25 Mio. EUR für wirtschaftsfördernde Maßnahmen beschlossen. Diese Mittel können nicht, wie mit vorliegenden Antrag beantragt, für lfd. Maßnahmen verwendet werden, sondern nur für Maßnahmen, welche keine Folgekosten bzw. -wirkungen haben und damit nicht über das einmalig vorhandene Budget von 25 Mio. EUR hinausgehen.

Die mit vorliegenden Antrag geforderte konsumtive Erhöhungen im Sozial-, Kultur-, Umwelt- und freiwilligen Jugendhilfebereich stellt keine einmalige Erhöhung für 2025/2026 dar, sondern wäre eine lfd. Erhöhungen mit entsprechenden finanziellen Belastungen in der mittelfristigen Finanzplanung, welche finanziell nicht gedeckt sind und demzufolge die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes 2025/2026 aufgrund einer nicht ausgeglichenen Mittelfristigen Finanzplanung gefährden.

Beschluss der Ratsversammlung am 12. März 2025

mehrheitlich abgelehnt

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