Haushaltsantrag 25/26: Umsetzung von Pop-up-Stadtplätzen und weiteren begleitenden Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung

Beschlusstext:

Zur Umsetzung von Pop-up-Plätzen im Rahmen des Stadtplatzprogramms sowie weiterer begleitender Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung werden Mittel für Stadtmöblierung und temporäres Stadtgrün im Umfang von 100.000 EUR in 2025 und 300.000 EUR in 2026 bereitgestellt.

Begründung:

Mit dem Beschluss des Stadtplatzprogramm 2030+ (VII-DS-08999-NF-01) hat der Stadtrat den Auftrag für ein Umsetzungskonzept einschließlich Kriterien für eine kurzfristige Gestaltung für Kurzfristumbau/-gestaltung und Pop-up-Plätze (geringer Planungs- und Umsetzungsaufwand und Umsetzung innerhalb eines Jahres) vorzulegen. Zu berücksichtigen sind Stadtplätze, die nicht als Komplett- oder Teilumbaumaßnahme vorgesehen sind sowie bereits aufgeführte Dorf- und Gartenplätze. Pop-up-Stadtplätze, aber auch begleitende Maßnahmen für Verkehrsberuhigung wie das Superblocks-Projekt u.a. werden neben verkehrsrechtlichen Anordnungen durch einen modularen Ansatz mit Stadtmöbeln und temporären Stadtgrün realisiert. Dies soll der Verwaltung zufolge für unterschiedliche Zielgruppen und angepasst an den Stadtraum eine vielfältige Nutzung zu ermöglichen sowie effizient und kostengünstig realisiert werden. Hierfür werden die dafür notwendigen Mittel bereitgestellt.

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Januar 2025

Der Antrag wird abgelehnt.

Begründung

In der Haushaltsperiode 2025/2026 liegt der Arbeitsschwerpunkt beim Stadtplatzprogramm auf der Umsetzung der 22 dort priorisierten Maßnahmen, entsprechend den zur Verfügung stehenden Ressourcen. Für die Umsetzung von Pop-Up-Maßnahmen müssen die Voraussetzungen für die Anschaffung und den Unterhalt mobiler Stadtmöblierung als neuer freiwilliger Aufgabe der Kommune noch organisatorisch und strukturell geschaffen werden. Die Verwendung der beantragten Haushaltsmittel kann daher nicht abgesichert werden; ihre zusätzliche Aufnahme in den Haushalt kann zudem auch auf Grund der angespannten Finanzlage nicht erfolgen. Es handelt sich zudem nicht um investive Maßnahmen, sondern solche des Ergebnishaushalts.

Beschluss der Ratsversammlung vom 12. März 2025

mit 29/35/0 Stimmen abgelehnt

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