Haushaltsantrag 25/26: Verbesserung baulicher Unterhalt von Kindertagesstätten
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, LINKE, SPD und CDU vom 4. Februar 2025
Beschlussvorschlag:
Die Mittel für die bauliche Unterhaltung von Kindertagesstätten werden für 2025 und 2026 um je 1,25 Millionen € erhöht.
Begründung:
Kindertagesstätten, die sanierungsbedürftig sind und bei denen der Beginn einer Sanierung nicht innerhalb der kommenden zwei Jahre aufgrund der Priorisierung der Kitabaustrategie (2024) erfolgen kann, müssen auch kurzfristig in einem soliden baulichen Zustand gehalten werden. Dazu zählen werteerhaltende Maßnahmen, um unnötige erhöhte Folgekosten für die Stadt Leipzig abzuwenden (z.B. Auslagerungen im Falle von Havarien, steigende Sanierungskosten bei Nicht-Umsetzung werteerhaltender Maßnahmen).
Mit diesem neuen Antrag werden die ursprünglichen Haushaltsanträge VIII-HP-10236 und VIII-HP-10274 geeint und diese können als erledigt betrachtet werden.
Verwaltungsstandpunkt vom 7. März 2025
Beschlussvorschlag
Die Mittel für die bauliche Unterhaltung von Kindertagesstätten werden für 2025 und 2026 um je 1,25 Millionen € erhöht.
Begründung
Die Ansätze für die bauliche Unterhaltung von Schulen und Kitas wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026 bereits um 4,2 Mio. EUR in 2025 und 4,6 Mio. EUR in 2026 auf insgesamt 21,9 Mio. EUR in 2025 und 22,3 Mio. EUR in 2026 erhöht, um den baulichen Zustand an Schulen und Kitas zu verbessern. Damit wurde den an den Gebäuden bestehenden Instandsetzungsbedarfen, den sich abzeichnenden Änderungen in der Investitionsstrategie für Kitas und Schulen sowie den von Seiten der Bauherrenämter und des AGM angezeigten Problemlagen Rechnung getragen. Seitens der Verwaltung wird eingeschätzt, dass diese Beträge sicher im Sinne einer Mittelbindung in den jeweiligen Jahren umgesetzt werden können.
Jedoch muss in diesem Zusammenhang auch betrachtet werden, in welcher Höhe sich die Instandhaltungsmaßnahmen auch tatsächlich umsetzen lassen. So ist in 2024 bei einem fortgeschriebenen Plan (inkl. bestätigtem Mehrbedarf) von 22,9 Mio. EUR ein voraussichtliches IST von 15,8 Mio. EUR zu verzeichnen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die freien Planmittel jedoch weitestgehend gebunden waren, aber nicht in 2024 verausgabt werden konnten.
Verwaltungsintern werden aktuelle Lösungsansätze, wie z.B. konsumtive Verpflichtungsermächtigungen, Werterhaltung als Geschäft der lfd. Verwaltung, erprobt, um die unterjährige Mittelbewirtschaftung flexibler zu gestalten und die finanziellen Ressourcen bedarfsgerecht zu nutzen. Hierdurch wird von Seiten der Verwaltung auch erwartet, dass die Winterferien als Bauzeiträume besser genutzt werden können. Künftig können die betroffenen Budgeteinheiten zudem vom im Haushaltsplan ausgewiesen gegenseitigen Deckungsvermerk profitieren.
Die Bereitstellung weiterer Mittel entsprechend des Antrages wird durch die Verwaltung mitgetragen. In Abhängigkeit der Budgetauslastung 2025 sowie der o.g. flexiblen Lösungsansätze zur Mittelbewirtschaftung wird im Rahmen des freiwilligen Haushaltsstrukturkonzeptes das Erfordernis des Ansatzes 2026 geprüft.
Beschluss der Ratsversammlung vom 12. März 2025
mehrheitlich angenommen