Haushaltsantrag 25/26: Verbesserung baulicher Unterhalt von Schulen

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, LINKE, SPD und CDU vom 4. Februar 2025

Beschlussvorschlag:

  1. Die Mittel für die bauliche Unterhaltung von Schulen werden für 2025 und 2026 um je 1,25 Millionen € erhöht.
  2. Bei der Verteilung der Mittel wird der Oberbürgermeister beauftragt bis Ende II. Quartal 2025 eine Prioritätenliste zu erstellen, die besonders die Bedarfe jener Schulen berücksichtigt, bei denen der Beginn der Sanierungsmaßnahen erheblich nach hinten verschoben wurde (Vergleichsgröße Schulbaustrategie 2022 zu 2024).
    Alle Schulen, die davon betroffen sind, müssen ihre dringend zu behebenden Mängel melden können, dass diese auf der Prioritätenliste erfasst und gewichtet und die Mängel innerhalb der kommenden zwei Jahre berücksichtigt werden können.

Zu den Mängeln zählen u.a.:

•    Mensen (Schallschutz, ggf. multifunktionale Nutzung von Räumen bei zu kleinen Speiseräumen)
•    sanitäre Einrichtungen
•    Elektroinstallationen/ baulicher Brandschutz

Begründung:

Die Stadt Leipzig hat in den vergangenen Jahren mit dem Schulentwicklungsplan und der Schulbaustrategie gute Instrumente vorgelegt, um den enormen Aufgabe von Schulbau und Schulsanierung gerecht zu werden. Aufgrund bekannter Faktoren (Haushaltsituation, fehlende Auslagerungsmöglichkeiten für zu sanierende Schulen) müssen nun Schulbausanierungen, die notwendig sind, in der Zeitschiene erheblich nach hinten verschoben werden.

Auch wenn für diese Schulen langfristig Komplexsanierungen vorgesehen sind, müssen die gemeldeten Mängel, die den Schul- und Lernalltag von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften immens beeinträchtigen, behoben oder mindestens gemildert werden.

Mit diesem neuen Antrag werden die ursprünglichen Haushaltsanträge VIII-HP-10201, VIII-HP-10236, VIII-HP-10281 und VIII-HP-10305 geeint und diese können als erledigt betrachtet werden.

 

 

 

Verwaltungsstandpunkt vom 7. März 2025

Beschlussvorschlag

Die Mittel für die bauliche Unterhaltung von Schulen werden für 2025 und 2026 um je 1,25 Millionen € erhöht. Die Mittel stehen insbesondere zur Instandhaltung von Schulgebäuden und Mensen bereit.

Begründung

Die Ansätze für die bauliche Unterhaltung von Schulen und Kitas wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026 bereits um 4,2 Mio. EUR in 2025 und 4,6 Mio. EUR in 2026 auf insgesamt 21,9 Mio. EUR in 2025 und 22,3 Mio. EUR in 2026 erhöht, um den baulichen Zustand an Schulen und Kitas zu verbessern. Damit wurde den an den Gebäuden bestehenden Instandsetzungsbedarfen, den sich abzeichnenden Änderungen in der Investitionsstrategie für Kitas und Schulen sowie den von Seiten der Bauherrenämter und des AGM angezeigten Problemlagen Rechnung getragen. Seitens der Verwaltung wird eingeschätzt, dass diese Beträge sicher im Sinne einer Mittelbindung in den jeweiligen Jahren umgesetzt werden können.

Jedoch muss in diesem Zusammenhang auch betrachtet werden, in welcher Höhe sich die Instandhaltungsmaßnahmen auch tatsächlich umsetzen lassen. So ist in 2024 bei einem fortgeschriebenen Plan (inkl. bestätigtem Mehrbedarf) von 22,9 Mio. EUR ein voraussichtliches IST von 15,8 Mio. EUR zu verzeichnen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die freien Planmittel jedoch weitestgehend gebunden waren, aber nicht in 2024 verausgabt werden konnten.

Verwaltungsintern werden aktuelle Lösungsansätze, wie z.B. konsumtive Verpflichtungsermächtigungen, Werterhaltung als Geschäft der lfd. Verwaltung, erprobt, um die unterjährige Mittelbewirtschaftung flexibler zu gestalten und die finanziellen Ressourcen bedarfsgerecht zu nutzen. Hierdurch wird von Seiten der Verwaltung auch erwartet, dass die Winterferien als Bauzeiträume besser genutzt werden können. Künftig können die betroffenen Budgeteinheiten zudem vom im Haushaltsplan ausgewiesen gegenseitigen Deckungsvermerk profitieren.

Die Bereitstellung weiterer Mittel entsprechend des Antrages wird durch die Verwaltung mitgetragen. In Abhängigkeit der Budgetauslastung 2025 sowie der o.g. flexiblen Lösungsansätze zur Mittelbewirtschaftung wird im Rahmen des freiwilligen Haushaltsstrukturkonzeptes das Erfordernis des Ansatzes 2026 geprüft.

Beschluss der Ratsversammlung vom 12. März 2025

mehrheitlich angenommen

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