Haushaltsantrag 25/26: Verstetigung der Open Data-Koordinationsstelle

Beschlusstext

Um die Weiterentwicklung des Open Data-Portal Leipzigs und Koordination von Open Data in der Stadtverwaltung über 2025 hinaus abzusichern, wird der kw-Vermerk für die Open Data-Koordination gestrichen und die Stelle auch in 2026ff. bereitgestellt.

Begründung

Die digitale Transformation der Gesellschaft verändert unsere Städte. Ein souveräner Umgang mit den im städtischen Raum entstehenden Daten ist eine wesentliche Grundlage für eine nachhaltige und proaktive Rolle der Städte, offene Daten (Open Data) stärken dabei die Teilhabe der Bürgerschaft.

Daten sind keie Randthema, sondern politische und strategische Steuerungsaufgabe. Es braucht eine passende Infrastruktur, gute Leute in der Verwaltung und eine leistungsstarke Organisation. Offene Daten nützen dabei dem Gemeinwohl, der Wirtschaft und der Demokratie.

Die aktuelle Stelle des Open Data-Koordinators wird über Fördermittel finanziert. Das entsprechende Förderprojekt läuft jedoch zum Ende des Jahres 2025 aus. Damit würde die Stelle wegfallen und es käme zu einem Verlust von Expertise in der Verwaltung in Hinblick auf Open Data. Außerdem fällt damit auch die Unterstützung bei der Erschließung neuer Open Data-Datensätze in den Ämtern weg (siehe [Beschlussvorlage VII-DS-07325](https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/vo020?VOLFDNR=2005192)). Des Weiteren gäbe es sowohl für die Zivilgesellschaft als auch für die regionale Wirtschaft keine direkte Ansprechperson mehr. Damit würde die Chance zur Hebung des Potentials von Open Data als in Zukunft immer wichtiger werdender Wirtschaftsfaktor verloren gehen. Mit der Verstetigung der Open Data-Koordinationsstelle über das Jahr 2025 hinaus, kann zum einen der Ausbau und die Weiterentwicklung des Open Data-Portals Leipzig (ODP-L) abgesichert, als auch die Koordination und die Hebung des Potentials von Open Data für die Stadt Leipzig verstetigt werden.

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Januar 2025

Der Haushaltsantrag wird abgelehnt.

Begründung

Ziel der Verwaltung ist es, trotz der angespannten Haushaltslage einen genehmigungsfähigen Haushaltsplan einschließlich des Stellenplanes zur Sicherherstellung der unabhängigen Handlungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung vorzulegen, der die wichtigsten Bedarfe im Interesse der Bürgerschaft und der Wirtschaft in den Blick nimmt. Dazu sind eine strikte Begrenzung des Aufgabenzuwachses und Einschränkungen beim Stellenaufwuchs unabwendbar, die weitere zusätzliche Stellenbedarfe finanziell nicht zulassen.

Die digitale Transformation der Gesellschaft ist ein zentrales Thema, auch im Rahmen der Digitalisierungsoffensive der Stadt Leipzig ist dies ein zentraler Leitgedanke. Ein sicherer Umgang mit den im städtischen Raum entstehenden Daten ist eine wesentliche Grundlage für eine nachhaltige und proaktive Rolle der Stadt, die Aktivitäten der offenen Daten (Open Data) zu stärken und dabei die Bürgerinnen und Bürger teilhaben zu lassen. Dazu wurde u. a. eine Stelle zur Koordinierung und Entwicklung der Open-Data-Aktivitäten der Stadtverwaltung Leipzig im Smart-City-Modellprojekt „Connected Urban Twins“ im Amt für Statistik und Wahlen bereits eingerichtet. Diese Stelle finanziert sich über das Projekt und endet mit Projektende zum 31.12.2025. Eine Verlängerung der Stelle kann aufgrund der fehlenden Finanzierung über den 31.12.2025 hinaus nicht erfolgen.

Die Aufgabenerledigung im Zusammenhang mit Open-Data gehört bereits zum Portfolio der Gesamtverwaltung. Das entsprechende Sachgebiet im Amt für Statistik Wahlen war bereits vor Einführung der zusätzlichen Koordinierungsstelle für das CUT-Projekt mit den Aufgaben betraut. Die erreichten Ziele und Praktiken während des CUT-Projektes gingen in die normale Arbeitslinie des Amts 12 sowie die Fachämter über. Das Amt 12 wird gleichwohl über das Projektende hinaus auch weiterhin eine Open-Data Plattform anbieten und weiterentwickeln.

Wie die Umsetzung innerhalb der Stadtverwaltung erfolgt und organisiert ist, obliegt der Organisationshoheit und Priorisierung, im Kontext aller freiwilligen und pflichtigen Aufgaben und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel, durch den Oberbürgermeister.

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