Haushaltsantrag 25/26: Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildungsstrategie der Stadt Leipzig

Beschlussvorschlag:

Zur Umsetzung des Beschlusses zur Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildungsstrategie der Stadt Leipzig werden dem Amt für Jugend und Familie zusätzliche Mittel in Höhe von 2.750.000 EUR in 2025 und 2.800.000 EUR in 2026 zur Verfügung gestellt.

Entsprechend der Ausführungen in Antwort VIII-F-00418-AW-01 werden diese Mittel zur Erhöhung des Personalschlüssels (Krippe 1:4 statt 1:5 und Kindergarten 1:10 statt 1:12) sowie der Erhöhung der Sachkostenausstattung um 75€ pro Kind in zunächst 10 Kindertageseinrichtungen in Schwerpunkträumen hinsichtlich fachinhaltlicher und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen verwendet.

Eine Aufteilung zwischen Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft erfolgt durch diese Sozialindizierung. Entsprechend der Auswahl der Kindertagesstätten erfolgt dann eine Berücksichtigung der Aufwendungen im Haushaltsplan bzw. im Stellenplan.

Begründung:

Die Verwaltung wurde mit dem Beschluss des Antrages Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildungsstrategie der Stadt Leipzig Vorlage: VII-A-08652-NF-03 mit diversen Prüfaufträgen sowie mit der Umsetzung von Sofortmaßnahmen beauftragt. Die Ergebnisse der Prüfaufträge wurden in der Antwort auf die Anfrage VIII-F-00418-AW-01 bekannt gegeben. Daraus geht hervor, dass hier eine auf Basis des Stadtratsbeschlusses erarbeitete konzeptionelle Grundlage existiert, die eine zeitnahe Umsetzung des Antrages nach Genehmigung des Haushaltes in 2025 möglich machen. Dieses geht von einer Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen an 15 Kindertagesstätten aus. Aufgrund der Haushaltslage soll dies zunächst an 10 Kindertagesstätten begonnen werden, eine Ausweitung sollte dann mit dem Haushalt 2027 erfolgen.

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Januar 2025

Der Antrag wird abgelehnt.

Begründung:

Die Verbesserung der personellen Ausstattung und der Sachmittel in den Schwerpunktgebieten ist grundsätzlich wünschenswert. Allerdings ist dies aufgrund der freiwilligen Natur dieser Leistungen und der damit verbundenen erheblichen finanziellen Aufwendungen im Hinblick auf die aktuelle Haushaltslage nicht finanzierbar. Eine nachhaltige Lösung erfordert eine entsprechende Anpassung und Dynamisierung der finanziellen Mittel durch den Freistaat. Eine Anpassung des Personalschlüssels kann nur unter der Voraussetzung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage mitgetragen werden.

Darüber hinaus wäre ein solcher Beschluss nachteilig für die Stadt Leipzig, da in den Kitas der Schwerpunktgebiete bereits der Einsatz von Sozialarbeitern durch das Projekt „Kinder stärken 2.0“ gefördert wird. Da in diesem Förderprogramm eine Doppelförderung ausgeschlossen ist, würde dies dazu führen, dass die Stadt Leipzig auf Fördermittel verzichten müsste und diese im Gegenzug selbst aufbringen müsste.

 

Gemeinsame Neufassung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die LINKE und SPD-Fraktion vom 4. Februar 2025

Beschlussvorschlag

  1. Für die verbesserte personelle Ausstattung an insgesamt zehn (je fünf in kommunaler und Freier Trägerschaft) Kindertageseinrichtungen in Schwerpunktgebieten der Stadt Leipzig werden insgesamt 15 VZÄ (kommunaler Träger) beginnend mit den Haushaltsjahren 2025/2026 – und mit Aufwendungen von 681.500 EUR für 2025 (ab 01.07. d. J.) und von 1.363.000 EUR für 2026 (Freie Träger) - eingerichtet. Die genannten finanziellen Mittel schließen die Refinanzierung der Sozialarbeiter*innen ein.
  2. Dazu werden in den entsprechenden Kitas die Sachkosten um 50,00 EUR pro Kind erhöht. Beginnend mit den Haushaltsjahren 2025/2026 werden zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 50.000,00 EUR p. a. eingestellt.

Begründung:

Die Verwaltung wurde mit dem Beschluss des Antrages Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildungsstrategie der Stadt Leipzig Vorlage: VII-A-08652-NF-03 mit diversen Prüfaufträgen sowie mit der Umsetzung von Sofortmaßnahmen beauftragt. Die Ergebnisse der Prüfaufträge wurden in der Antwort auf die Anfrage VIII-F-00418-AW-01 bekannt gegeben. Daraus geht hervor, dass hier eine auf Basis des Stadtratsbeschlusses erarbeitete konzeptionelle Grundlage existiert, die eine zeitnahe Umsetzung des Antrages nach Genehmigung des Haushaltes in 2025 möglich machen. Dieses geht von einer Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen an 15 Kindertagesstätten aus. Aufgrund der Haushaltslage sollen zunächst 10 Kindertagesstätten in Schwerpunkträumen mit einem besseren Personalschlüssel und mehr Sachkosten ausgestattet werden, eine Ausweitung sollte dann mit dem Haushalt 2027 erfolgen. Der Personalschlüssel wird in den entsprechenden Kindertageseinrichtungen auf 1:4 (statt 1:5) in der Kinderkrippe und 1:10 (1:12) im Kindergarten verbessert.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Kitas mit einem hohen „Sozialindex“ auszuwählen und in Umsetzung des Antrages den Stadtrat zu informieren.

Die Maßnahme dient insbesondere dazu, in den Schwerpunktgebieten Kindern endlich bessere Chancen für ihren zukünftigen Lebensweg einzuräumen.

Dafür ist es notwendig, mehr pädagogisches Personal für die frühkindliche Bildungs- und Betreuungsangebote bereit zu stellen. Für eine gute Bildungsarbeit müssen daher pädagogische Fachkräfte in ausreichender Anzahl und mit entsprechender Qualifikation für die vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen bereitstehen. Gleichzeitig schließt dies eine verbesserte Sachkostenausstattung ein.


Mit diesem neuen Antrag werden die ursprünglichen Haushaltsanträge VIII-HP-10273 und VIII-HP-10328 geeint und diese können als erledigt betrachtet werden.

Verwaltungsstandpunkt vom 7. März 2025

Beschlussvorschlag:


kommunale Einrichtungen

  1. Der Personalschlüssel wird in den entsprechenden fünf kommunalen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.07.2025 auf 1:4 (statt 1:5) in der Kinderkrippe und 1:10 (1:12) im Kindergarten verbessert. Die Personalberechnung erfolgt zum Monat Januar 2025 und wird im Januar 2026 aktualisiert. Die Stelleneinordnung erfolgt haushaltsneutral durch Umlenkung innerhalb des Stellenplans.
  2. Damit verbunden sind Minderträge aus der ausgeschlossenen Doppelförderung aus dem Förderprogramm „ESF Kinder Stärken 2.0“ für die kommunalen Einrichtungen i.H. von 127.850 EUR je in 2025 und 2026.
  3. Der Erhöhung der Sachkosten je Kind für die kommunalen Einrichtungen wird zugestimmt (rd. 25 TEUR). Diese werden innerhalb des Budgets des Fachamtes gedeckt werden.

Einrichtungen freie Träger

4. Die Personalschlüssel- und Sachkostenanpassung im Bereich der freien Träger ist grundsätzlich wünschenswert, aber nicht finanzierbar. Ein haushaltsneutraler Ausweis ist auch nach kritischer Prüfung des Budgets der freien Träger, aufgrund der bekannten Risiken, nicht möglich. Es würden Mehraufwendungen von 555.600 EUR in 2025 und 1.054.800 EUR in 2026 entstehen.

Begründung:

Beschlusspunkt 1: Es werden fünf Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft für die Förderung berücksichtigt. Die Einrichtungen wurden gemäß Sozialindex (Stand Januar 2025) geprüft und entsprechend aufgenommen.  Die Bereitstellung der Personalstellen geschieht haushaltsneutral, da im Sommer mit hoher Wahrscheinlichkeit ausreichend Personal für die sozialindizierte Ausstattung im Stellenplan zur Verfügung steht.

Die zu berücksichtigenden kommunalen Einrichtung sind folgende:

1. Hermann-Liebmann-Straße 99

2. Kändlerstraße

3. Eisenbahnstraße

4. Grünauer Alle 18

5. Konradstraße 70/72

Beschlusspunkt 2: Von den 5 eruierten Kindertageseinrichtungen nehmen derzeit alle an dem Förderprogramm ESF Kinder Stärken 2.0 teil. Aufgrund des Ausschlusses der Doppelförderung ist eine Teilnahme am Förderprogramm ESF Kinder Stärken 2.0 nicht mehr möglich. Folglich entstehen Mindererträge bis zum Auslaufen des Förderprogramms am 30.06.2026. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel belaufen sich für das Jahr 2025 auf ca. 127.850 € und im Jahr 2026 ebenfalls auf 127.850 €.

Beschlusspunkt 3: Der Erhöhung der Sachkosten i. H. v. 50,00 € je Kind wird für die kommunalen Einrichtungen wird zugestimmt (gesamt 25.000 EUR in 2025/2026). Die kommunalen Sachkosten werden innerhalb des Budgets gedeckt.

Beschlusspunkt 4::

Die Personalschlüssel- und Sachkostenanpassung im Bereich der freien Träger muss aus finanzieller Sicht abgelehnt werden, ein haushaltsneutraler Ausweis ist auch nach kritischer Prüfung des Budgets der freien Träger, aufgrund der bekannten Risiken, nicht möglich.

Der Mehrbedarf im Bereich der freien Träger lässt sich wie folgt ermitteln:

Gemäß Sozialindex (Stand Januar 2025) wären folgende Einrichtungen betroffen:

1. Wiesenstraße 18 (Mütterzentrum Leipzig e.V.)

2. Breisgaustraße 21 A (Kindervereinigung Leipzig e.V.)

3. Jupiterstraße 37 (DRK Kreisverband Leipzig-Stadt e.V.)

4. Plovdiver Straße 50 (SEB)

5. Gundermannstraße 16/18 (Gemeinnützige Känguru e.V.)

Für die Berechnung der entsprechenden Personalmehrbedarfe wurde die Belegung zum Stand Januar 2025 verwendet. Hieraus ergeben sich Mehrbedarfe für das Jahr 2025 in Höhe von 453.900 € und für das Jahr 2026 in Höhe von 953.100 €.

Von den 5 eruierten Kindertageseinrichtungen freier Träger nehmen derzeit drei an dem Förderprogramm ESF Kinder Stärken 2.0 teil. Zwei der Einrichtungen profitieren von der kommunalen Förderung einer Stelle für die Sozialarbeit.

Insofern die drei betroffenen Träger sich für die Förderung durch die Stadt Leipzig entscheiden würden, wäre eine Teilnahme am Förderprogramm ESF Kinder Stärken 2.0 nicht mehr möglich. Die Stadt Leipzig müsste die Förderung bis zum Auslaufen des Förderprogramms am 30.06.2026 refinanzieren. Die hierfür notwendigen finanziellen Mittel belaufen sich für das Jahr 2025 auf ca. 76.700 EUR und im Jahr 2026 ebenfalls auf 76.700 EUR.

Durch eine Erhöhung der Sachkosten i. H. v. 50,00 € je Kind, würde sich der Mehrbedarf der freien Träger um weitere 25.000 EUR in 2025 und 2026 erhöhen.

Beschluss der Ratsversammlung am 12. März 2025

mit 30/12/22 Stimmen in Form der gemeinsamen Neufassung angenommen

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