Haushaltsantrag 25/26: Wildvogelhilfe dauerhaft sichern

Beschlussvorschlag

Ab dem Haushaltsjahr 2026 fortfolgende werden 60.000 EUR zusätzlich zur Unterstützung der Wildvogelhilfe des NABU Leipzig e.V. im Amt für Umweltschutz in den Haushalt eingestellt.

Sachverhalt:

Die Wildvogelhilfe des NABU Leipzig e.V. ist in Leipzig in den meisten Vogelnotfällen die einzige erreichbare Anlaufstelle für Menschen, die verletzten oder (vermeintlich) hilfebedürftigen Tieren helfen wollen. Die Möglichkeiten dessen, was im Ehrenamt zu leisten ist, stoßen immer mehr an die Grenzen, sodass bei weitem nicht alle per Telefon Hilfesuchende beraten und viele Tiere nicht aufgenommen werden können.

Die Versorgung verletzter oder kranker Tiere ist eine Daueraufgabe und darf nicht von Jahr zu Jahr vor einer Finanzierungsfrage stehen, sondern erfordert ein dauerhaftes Engagement. Dafür sollen ab dem Jahr 2026 fortfolgende 60.000 EUR zusätzlich in den Haushalt (Amt für Umweltschutz) eingestellt werden.

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Januar 2025

Der Haushaltsantrag wird abgelehnt.

Begründung

Die Festlegung einer jährlichen Unterstützung des NABU Leipzig e. V. mit 60.000 Euro für die Wildvogelhilfe kann nicht pauschal getroffen werden. Es bedarf einer (vertraglichen) Grundlage für die Erbringung dieser Leistung, welche auch abgerechnet werden muss.

Diese Grundlage kann die Fachförderrichtlinie des Amtes für Umweltschutz sein. Hierfür müsste der NABU Leipzig e. V. – unter Einhaltung der Fristen (hier: 30.09.2025) und Vorgaben der Förderrichtlinie – einen Antrag auf Förderung stellen, in dem er seine Arbeit aus finanzieller und sachlicher Sicht vorstellt. Im Einvernehmen mit dem FA UKO würde dann über eine mögliche Förderung entschieden. Zudem sollten die beantragten 60.000 Euro mit Inhalten unterlegt werden, um auch aus wirtschaftlicher Sicht eine Einschätzung vornehmen zu können. Dem NABU Leipzig e.V. ist die Möglichkeit einer solchen Förderung bekannt, ein Antrag ist Stand jetzt (05.12.2024) bislang nicht beim Amt für Umweltschutz eingegangen.

Im Budget des Amtes für Umweltschutz ist bereits ein Planansatz von 24.500 Euro für die Versorgung und Pflege verletzter Wildtiere enthalten. In Kooperation mit dem Wildpark wird dieser an bereits vertraglich gebundene Stellen auf Rechnung ausgereicht. In der Vergangenheit wurde das vorhandene Budget durch die Vertragspartner stets voll ausgeschöpft. Eine finanzielle Unterstützung der Wildvogelhilfe aus dem vorhandenen Budget ist nicht realisierbar.

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