Haushaltsantrag 25/26: Zusätzliche Personalstellen für das Referat für Gleichstellung

Beschlussvorschlag

Dem Referat für Gleichstellung von Frau und Mann werden ab dem Jahr 2025 fortfolgende 2 VZÄ zusätzlich zur Verfügung gestellt.

Begründung

Das Referat für Gleichstellung von Frau und Mann ist aktuell im Stellenplan mit 4,68 VZÄ ausgestattet. Davon ist eine Mitarbeiterin mit 0,92 VZÄ für die Fördermittelabrechnung sowie Haushaltsangelegenheiten zuständig. Die restlichen 3,76 VZÄ müssen zur Bewältigung aller anderen anfallenden Aufgaben eingesetzt werden.

Das Aufgabenspektrum des Referates ist in den vergangenen Jahren durch gesetzliche Novellierungen auf Bundes- und Landesebene, durch Stadtratsbeschlüsse, aber auch allgemein durch die wachsende Stadt sowie im Besonderen bspw. durch höhere Fallzahlen im Bereich häusliche und sexualisierte Gewalt sowie durch eine Vervielfältigung von Lebensweisen stetig angewachsen.

Mit den 3,76 VZÄ müssen folgende Aufgaben umgesetzt werden: Auslobung, Organisation und Vergabe des Louise-Otto-Peters-Preises; Mitorganisation und –ausrichtung des Leipziger Frauenfestivals; Unterstützung der Leipziger CSD-Bewegung sowie Veranstaltungsorganisation des CSD mit über 20.000 Teilnehmenden, überregionaler Ausstrahlung sowie ganzjähriger Ehrenamtsbetreuung; Betrieb der Geschäftsstelle des Gleichstellungsbeirats; Beteiligungsverfahren, Erarbeitung und Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans; Veranstaltungsbeteiligung zu Internationalen Feier- und Gedenktagen wie dem Internationalen Frauentag, dem Internationalen Tag gegen Homo-, Inter- und Transfeindlichkeit und dem Internationalen Gedenktag gegen Gewalt an Frauen; Beratung und Unterstützung bei Benachteiligung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Identität; Betreuung der Online-Projekte „Frauen machen Geschichte“, „Gewaltschutz“ sowie „Queeres Leipzig“; Koordinierung und Unterstützung von institutionenübergreifenden lokalen Netzwerken; Mitarbeit in zahlreichen kommunalen und regionalen Gremien; Organisation von Fachtagen; Herausgabe von Publikationen; Öffentlichkeitsarbeit; Ausschreibung und Vergabe von Fördermitteln; Umsetzung der Istanbul-Konvention; Umsetzung der Europäischen Charta für Gleichstellung auf lokaler Ebene; Mitarbeit an der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf; Verwirklichung des Grundrechts der Gleichstellung von Frau und Mann sowie des Grundrechts auf Gleichstellung für alle Geschlechter und sexuellen Identitäten in der Leipziger Bevölkerung.

Das genannte Aufgabenspektrum ist mit den bisher vorhandenen VZÄ nicht mehr zu bewältigen. Eine Stellenaufstockung ist dringend erforderlich.

Zurück