Haushaltsantrag 25/26: Zusätzliche Personalstellen für das Referat für Gleichstellung
Beschlussvorschlag
Dem Referat für Gleichstellung von Frau und Mann werden ab dem Jahr 2025 fortfolgende 2 VZÄ zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Begründung
Das Referat für Gleichstellung von Frau und Mann ist aktuell im Stellenplan mit 4,68 VZÄ ausgestattet. Davon ist eine Mitarbeiterin mit 0,92 VZÄ für die Fördermittelabrechnung sowie Haushaltsangelegenheiten zuständig. Die restlichen 3,76 VZÄ müssen zur Bewältigung aller anderen anfallenden Aufgaben eingesetzt werden.
Das Aufgabenspektrum des Referates ist in den vergangenen Jahren durch gesetzliche Novellierungen auf Bundes- und Landesebene, durch Stadtratsbeschlüsse, aber auch allgemein durch die wachsende Stadt sowie im Besonderen bspw. durch höhere Fallzahlen im Bereich häusliche und sexualisierte Gewalt sowie durch eine Vervielfältigung von Lebensweisen stetig angewachsen.
Mit den 3,76 VZÄ müssen folgende Aufgaben umgesetzt werden: Auslobung, Organisation und Vergabe des Louise-Otto-Peters-Preises; Mitorganisation und –ausrichtung des Leipziger Frauenfestivals; Unterstützung der Leipziger CSD-Bewegung sowie Veranstaltungsorganisation des CSD mit über 20.000 Teilnehmenden, überregionaler Ausstrahlung sowie ganzjähriger Ehrenamtsbetreuung; Betrieb der Geschäftsstelle des Gleichstellungsbeirats; Beteiligungsverfahren, Erarbeitung und Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans; Veranstaltungsbeteiligung zu Internationalen Feier- und Gedenktagen wie dem Internationalen Frauentag, dem Internationalen Tag gegen Homo-, Inter- und Transfeindlichkeit und dem Internationalen Gedenktag gegen Gewalt an Frauen; Beratung und Unterstützung bei Benachteiligung aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Identität; Betreuung der Online-Projekte „Frauen machen Geschichte“, „Gewaltschutz“ sowie „Queeres Leipzig“; Koordinierung und Unterstützung von institutionenübergreifenden lokalen Netzwerken; Mitarbeit in zahlreichen kommunalen und regionalen Gremien; Organisation von Fachtagen; Herausgabe von Publikationen; Öffentlichkeitsarbeit; Ausschreibung und Vergabe von Fördermitteln; Umsetzung der Istanbul-Konvention; Umsetzung der Europäischen Charta für Gleichstellung auf lokaler Ebene; Mitarbeit an der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf; Verwirklichung des Grundrechts der Gleichstellung von Frau und Mann sowie des Grundrechts auf Gleichstellung für alle Geschlechter und sexuellen Identitäten in der Leipziger Bevölkerung.
Das genannte Aufgabenspektrum ist mit den bisher vorhandenen VZÄ nicht mehr zu bewältigen. Eine Stellenaufstockung ist dringend erforderlich.
Verwaltungsstandpunkt vom 9. Januar 2025
Der Haushaltsantrag wird abgelehnt.
Begründung
Ziel der Verwaltung ist es, trotz der angespannten Haushaltslage einen genehmigungsfähigen Haushaltsplan einschließlich des Stellenplanes zur Sicherherstellung der unabhängigen Handlungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung vorzulegen, der die wichtigsten Bedarfe im Interesse der Bürgerschaft und der Wirtschaft in den Blick nimmt. Dazu sind eine strikte Begrenzung des Aufgabenzuwachses und Einschränkungen beim Stellenaufwuchs unabwendbar, die weitere zusätzliche Stellenbedarfe finanziell nicht zulassen.
Mit dem Haushaltsplan 2023/2024 wurde das Referat für Gleichstellung von Frau und Mann zuletzt um 0,5 VzÄ aufgestockt. Eine weitere Stellenzuführung ist vor dem Hintergrund der äußerst angespannten Haushaltslage nicht möglich. Aus diesem Grund wird der Haushaltsantrag abgelehnt.
Neufassung vom 6. März 2025
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:
Dem Referat für Gleichstellung von Frau und Mann wird ab dem Jahr 2025 ff. zusätzlich 1 VZÄ aus den durch Stellenumlenkung gewonnenen Stellen zur Verfügung gestellt. Der oder die neue Mitarbeiter*in wird u.a. für die Umsetzung von Maßnahmen, Programmen sowie Netzwerkarbeit im Bereich Schutz vor sexualisierter und häuslicher Gewalt zuständig sein.
Begründung:
Das Aufgabenspektrum des Referates ist in den vergangenen Jahren durch gesetzliche Novellierungen auf Bundes- und Landesebene, durch Stadtratsbeschlüsse, aber auch allgemein durch die wachsende Stadt sowie im Besonderen bspw. durch höhere Fallzahlen im Bereich häusliche und sexualisierte Gewalt sowie durch eine Vervielfältigung von Lebensweisen stetig angewachsen.
Besonders die Umsetzung von Maßnahmen und Programmen sowie die Austausch-, Netzwerk- und Unterstützungsarbeit der freien Träger im Bereich der Bekämpfung von sexualisierter und häuslicher Gewalt sowie Stalking erfordert eine personelle Verstärkung auf kommunaler Seite.
Diese Neufassung ersetzt den Haushaltsantrag VIII-HP-10233.
Beschluss der Ratsversammlung am 12. März 2025
mit 31/22/15 Stimmen angenommen