Haushaltsantrag 25/26: Zusätzliche Stellen zur bedarfsgerechten Ausstattung der Arbeit des Sozialamtes

Beschlussvorschlag

Zur bedarfsgerechten Ausstattung der Arbeit im Sozialamt werden ab 2025 zusätzlich 14,9 VZÄ bereitgestellt.

Begründung

Ab 2025 sollen gemäß Erläuterungen zum Haushaltsplan – Teil Stellenplan im Sozialamt 11,6 VzÄ Stellen umgelenkt, also nie wieder besetzt werden, und zudem 29,4 VzÄ zeitweise gesperrt werden. 35,1 VzÄ werden als Mehrbedarfe anerkannt und zugeführt. Zur Absicherung wichtiger Arbeitsbereiche und auch, um lange Wartezeiten für Bürger*innen, die wichtige gesetzliche Dienstleistungen des Sozialamts in Anspruch nehmen, zu realisieren, sollen weitere 14,9 VzÄ Stellen zugeführt werden.

Die Stellenbedarfe sind so zu bemessen, wie sie in den durchgeführten Organisationsuntersuchungen, zuletzt 2023, festgestellt und ganzheitlich anerkannt wurden.

Verwaltungsstandpunkt vom 9. Januar 2025

Der Haushaltsantrag wird abgelehnt.

Begründung

Ziel der Verwaltung ist es, trotz der angespannten Haushaltslage einen genehmigungsfähigen Haushaltsplan einschließlich des Stellenplanes zur Sicherherstellung der unabhängigen Handlungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung vorzulegen, der die wichtigsten Bedarfe im Interesse der Bürgerschaft und der Wirtschaft in den Blick nimmt. Dazu sind eine strikte Begrenzung des Aufgabenzuwachses und Einschränkungen beim Stellenaufwuchs unabwendbar, die weitere zusätzliche Stellenbedarfe finanziell nicht zulassen.

Im Sozialamt wurden eine Vielzahl an Organisationsuntersuchungen u. a. zur Ermittlung des konkreten Stellenbedarfs durchgeführt bzw. laufen aktuell noch. Im Ergebnis wurden Mehrbedarfe festgestellt und ein Stellenzuwachs empfohlen. Diese Stellen sind gem. Festlegung aus der HH-Klausur durch Stellenumwandlung zu kompensieren. Hierbei sind alle Ämter aufgefordert, Effizienzpotentiale, bspw. in den Arbeitsprozessen, eigenverantwortlich umzusetzen.

Aufgrund der Haushaltssituation ist die Stellenumwandlung stadtweit zur Abdeckung der unabweisbaren Mehrbedarfe sowie den Bedarfen aus Organisationsuntersuchungen zwingend erforderlich.

Auch das Sozialamt muss sich an der Thematik Stellensperrung und –umwandlung mit ihrem Anteil beteiligen. Es handelt sich hier explizit nicht um einen Stellenabbau, da sich der gesamtstädtische Stellenplan in der Anzahl der Stellen nicht verändert. Vielmehr handelt es sich um die gemeinschaftliche Unterstützung aller Ämter bzw. Referate zur Abdeckung eben dieser beschriebenen Bedarfe und zum Erreichen eines genehmigungsfähigen Doppelhaushaltes 2025/2026.

Im Rahmen der Digitalisierungsoffensive werden Projekte im Sozialamt umgesetzt (z. B. Optimierung Eingliederungshilfe (Rechnungsworkflow), Einführung enaio (E-Akte), Anbindung der Fachverfahren an enaio etc.), welche zu Erleichterungen in der Bearbeitung führen werden. Diese Maßnahmen sind zügig umzusetzen, um eine dauerhafte Entlastung zu erreichen.  

Die Einrichtung weiterer Stellen wird abgelehnt.

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