Haushaltsantrag 25/26: Zusätzliche Stellen zur bedarfsgerechten Ausstattung der Arbeit des Sozialamtes
Beschlussvorschlag
Zur bedarfsgerechten Ausstattung der Arbeit im Sozialamt werden ab 2025 zusätzlich 14,9 VZÄ bereitgestellt.
Begründung
Ab 2025 sollen gemäß Erläuterungen zum Haushaltsplan – Teil Stellenplan im Sozialamt 11,6 VzÄ Stellen umgelenkt, also nie wieder besetzt werden, und zudem 29,4 VzÄ zeitweise gesperrt werden. 35,1 VzÄ werden als Mehrbedarfe anerkannt und zugeführt. Zur Absicherung wichtiger Arbeitsbereiche und auch, um lange Wartezeiten für Bürger*innen, die wichtige gesetzliche Dienstleistungen des Sozialamts in Anspruch nehmen, zu realisieren, sollen weitere 14,9 VzÄ Stellen zugeführt werden.
Die Stellenbedarfe sind so zu bemessen, wie sie in den durchgeführten Organisationsuntersuchungen, zuletzt 2023, festgestellt und ganzheitlich anerkannt wurden.