Haushaltsantrag: Abfalltrennung an Schulen, Kitas und in allen Verwaltungsobjekten durch entsprechende Abfalleimer ermöglichen

Antrag:
Für alle Schulen sowie Kitas in kommunaler Trägerschaft und in allen anderen Verwaltungsobjekten werden geeignete Abfalltrennsysteme angeschafft, über die auch Bioabfälle eingesammelt und entsorgt werden können.

Dafür werden fortlaufend ab 2019 jeweils 20.000 € im Haushaltsplan im Budget Unterhaltung von Schulen, von Kitas und sonstigen Verwaltungsobjekten pro Haushaltsjahr bereitgestellt, bis alle Objekte versorgt sind.

Sachverhalt:
Die Verwaltung antwortete auf die Anfrage von 2017 VI-F-05123–AW-01 „Wenn in den Verwaltungseinrichtungen Bioabfall gem. § 14 Abs. 2 Abfallwirtschaftssatzung gesammelt würde, könnten durch die Bereitstellung der kommunalen Biotonne und die im Vergleich zur Restabfallgebühr (Leerungsgebühr/ Verwertungsgebühr) niedrigere Biotonnenfestgebühr ca. 20.000 € / Jahr eingespart werden. Dies ist im Zusammenhang mit der geplanten Bioabfallvergärungsanlage zu prüfen, die diese vor allem aus Speiseresten bestehenden Abfälle dann auch verarbeiten kann.“

Zum Vergleich scheint die Ersparnis gering, weil die Gesamtkosten für Restmüll in Verwaltungsobjekten – ohne Schulen und Kitas - mit knapp 1 Mio. € zu Buche schlagen.

Die einmalige Anschaffung von Abfalltrennsystemen amortisiert sich schon nach einem Jahr. Wichtig ist zudem der ökologische Effekt des verantwortungsvollen Umgangs mit Ressourcen, wofür das Trennsystem eine Entsprechung bietet.

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