Haushaltsantrag: Absicherung unabhängiger Beratung im Rechtskreis SGB II

Haushaltsantrag 2019/20

Antrag:
Zur Absicherung unabhängiger Beratung im Rechtskreis SGB II wird der Fördermitteletat des Sozialamtes um 80.000 € erhöht.

Sachverhalt:
Im Gegensatz zu anderen sozialen Beratungsthemen ist ausgerechnet im Falle von ALG-2-Bezug keine unabhängige Beratung im SGB II geregelt. Dennoch haben die Menschen einen hohen Beratungsbedarf, der vom Jobcenter nicht umfänglich bedient werden kann (sprachliche Ressourcen, mehrfache, sich überlagernde Problemlagen), so dass die Beratung bisher mit viel Engagement von der Kirchlichen Erwerbsloseninitiative und in kleineren Initiativen oder Vereinen erbracht wird. Hierbei handelt es sich vor allem um Beratung und Unterstützung bei der Antragsstellung, um Verstehen und Beantworten von Schreiben des Jobcenters und um Zusammenstellung von Unterlagen – eine rechtliche Beratung ist an dieser Stelle nicht gemeint und gewollt. Weder auf Bundes- noch auf Landesebene konnten sich Initiativen durchsetzen, diese Beratungstätigkeit auch finanziell abzusichern. Bündnis 90/Die Grünen in Leipzig meint, dass die unabhängige Beratung von Bezieher*innen von Leistung nach dem SGB II eine vornehme Aufgabe ist, um den sozialen Frieden in der Stadt zu sichern. Gut beratene Menschen können ihre Angelegenheiten besser vertreten und zufriedener ihren Alltag, gerade auch in der Familie, bewältigen. Wir halten eine freiwillige Förderung dieser Arbeit durch die Stadt Leipzig für geboten. Im Idealfall erreicht die Stadt Leipzig zu diesem Thema eine Kooperation und damit Refinanzierung mit dem Jobcenter.

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