Haushaltsantrag: Clearingstelle für Medinetz Leipzig e. V.

Antrag:
Der Stadtrat richtet 2019 eine Clearingstelle für die medizinische Versorgung von Menschen ohne Papiere bzw. ohne Aufenthaltsberechtigung ein. Der kommunale Zuschussanteil für den Notfallfonds wird auf 100.000 € p.a. begrenzt.

Sachverhalt:
In Leipzig werden mehrere tausend Menschen ohne amtliche Papiere vermutet. Diese sind ohne Anspruch auf ärztliche Versorgung über die Angebote der Krankenkassen.

Das Medinetz Leipzig e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Menschen so gut es geht in eine medizinische Versorgung zu vermitteln, die ihnen sonst faktisch verwehrt bliebe. Die Mediziner arbeiten ehrenamtlich und versuchen in Kooperation mit Krankenhäusern, Ärzt*innen, Hebammen, Psychotherapeut*innen und Physiotherapeut*innen eine Behandlung zu ermöglichen. Diese arbeiten dabei häufig pro bono oder zu vergünstigten Tarifen und berufen sich bei ihrer Arbeit auf das Recht eines jeden auf Gesundheitsversorgung nach dem Art.12 UN-Sozialpakt. Daher werden Krankheiten oft nicht, oder so spät behandelt, dass sie bereits ernste Risiken darstellen, oder gar zum Notfall werden.

Die Patient*innenzahlen steigen jedes Jahr um 30 % an, bei gleichzeitig sinkenden Geldern (in Form von Spenden), die für die Behandlungen zur Verfügung stehen.

Unser Vorschlag ist die Einführung einer Clearingstelle (z. B. nach dem Vorbild von Düsseldorf) als eine städtische Einrichtung, die nicht der Meldepflicht unterliegt und

die Klient*innen anonym beraten und vermitteln kann. Nach zweijähriger Arbeit fiel die Evaluation des Systems durch die Stadt Düsseldorf sehr positiv aus. Beide Konzepte sind der Stadt Leipzig bekannt und werden bereits seit einigen Monaten geprüft.

Die Clearingstelle sollte die Aufgaben der Koordinierung der Hilfen von beteiligten medizinischen Einrichtungen und Praxen übernehmen, weitere Spenden einwerben und Klient*innen beraten und vermitteln.

Wir gehen davon aus, dass das zuständige Amt die Einführung einer Clearingstelle positiv bewerten wird, denn die Verbreitung von gefährlichen Infektionen wegen Nichtbehandlung kann dadurch eingedämmt werden, menschliches Leid und Folgen von verspäteter Behandlung werden verringert. Deswegen sollten die nötigen Haushaltsmittel im Haushalt 2019/20 ff. bereitgestellt werden.

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