Haushaltsantrag: Förderung von Vereinen und Verbänden im Sozialamt

Gemeinsamer Haushaltsantrag mit Linken und SPD

Antrag:
Die Förderung von Vereinen und Verbänden im Sozialamt (gemäß Fachförderrichtlinie Beschluss Nr. VI-DS-03794, also der tatsächlich angegebenen Fördersumme) wird um einen Sockelbetrag von 500.000 € p.a. + 2,5% Dynamisierung ab 2019 erhöht, um die realen Tarifsteigerungen der Träger, die äquivalent zum Öffentlichen Dienst abzubilden sind, angemessen berücksichtigen zu können.

Begründung:
Vereine übernehmen freiwillige Aufgaben der Kommune, z. B. die Betreuung von Senior/innen, Menschen mit Behinderungen, Geflüchtete u. a. Diese Vereine haben aufgrund ihrer vielfältigen Aufgaben und starker Inanspruchnahme festangestellte Mitarbeiter/innen (Sozialarbeiter/innen, Erzieher/innen, Sachbearbeiter/innen u. a.). Eine Erhöhung der Personalkosten konnte mehrere Jahre nicht vorgenommen werden. Vergleicht man die Gehälter mit dem TVöD, so liegen diese bei ca. 80 %. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Förderung von Vereinen und Verbänden im Sozialamt sollen mindestens 90 % des TVöD für die Leistung bezahlt werden. Hinzu kommt, dass häufig nur 30 Stunden angeboten werden, da sonst das Angebot durch fehlende finanzielle Mittel eingeschränkt werden muss.
Der starke Anstieg der Bevölkerung in den letzten drei Jahren macht einen Ausbau bestehender Projekte und die Aufnahme neuer Projekte notwendig.
Ein permanent gleichbleibendes Förderniveau hätte hingegen Leistungseinschränkungen und einen eklatanten Fachkräftemangel bei steigendem Eigenmitteleinsatz zur Folge.

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