Haushaltsantrag: Gestaltungsauftrag Pflege - Grundsatzprogramm und Bedarfsplanung für die Pflege sowie Hilfe für Demenzkranke

Der Antrag wurde zunächst in den Haushaltsberatungen 19/20 behandelt und in das reguläre Antragsverfahren verwiesen

Antrag:

  1. Zur Erarbeitung eines Grundsatzprogrammes Pflege in Leipzig und zur Einrichtung einer fortlaufenden, quartiersorientierten Pflegebedarfsplanung werden zwei Stellen (1,0 VzÄ Sozialplanung und 1,0 VzÄ in der Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe) eingerichtet.
  2. Für die Beratung für Demenzkranke und ihrer Familien stellt die Stadt Leipzig 1 VzÄ zur Verfügung.

Begründung:

Im VSP zum Antrag „Gestaltungsauftrag Pflege“ heißt es: Die für die Erledigung der Aufgaben nach den Punkten 1 und 2 des Ursprungsantrages – ungeachtet des fehlenden gesetzlichen Auftrages und der fehlenden Umsetzungskompetenz – erforderlichen personellen Ressourcen werden auf 2,0 Stellen im Sozialamt geschätzt (1,0 VzÄ Sozialplanung und 1,0 VzÄ in der Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe). Diese Stellen sollen zur Verfügung gestellt werden.

Die Zahl der demenziell Erkrankten wächst in Leipzig aller Voraussicht nach bis 2030 auf mehr als 16.000 Personen an. Sie und ihre Familien benötigen die Unterstützung der Stadt Leipzig, denn Demenzerkrankungen ziehen nicht sofort einen Hilfeanspruch durch die Pflegeversicherung nach sich.

Die im Bereich der Pflegekoordinatorin angesiedelte Beratung soll Familien unterstützen und entsprechende Hilfen koordinieren und vernetzen. Ziel ist es, Betroffenen umfassende Informationen zu ermöglichen und Professionelle umfangreich fortzubilden, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und die Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Demenzerkrankungen zu sichern.

 

Verwaltungsstandpunkt vom September 2019

Alternativvorschlag:

Für die Beratung für Demenzkranke und ihrer Familien wird 1 VzÄ zur Stellenplanung 2021/2022 angemeldet. Über die Einrichtung ist im Rahmen der Stellenplanung zum Doppelhaushalt 2021/2022 zu entscheiden.

1. Begründung
 
Die Stadt Leipzig befasst sich seit 2016 mit dem Aufbau eines Pflegenetzwerkes. Ein wesentlicher Schwerpunkt in der Arbeit des Netzwerkes "Leipziger Kooperation Pflege (LeiKoP)" ist das Thema Demenz. Bereits seit Beginn des Netzwerkaufbaus werden verschiedene Aspekte zum Themenfeld Demenz und die Möglichkeiten der bedarfsgerechten Versorgung in der Stadt Leipzig von Experten und Akteuren aus diesem Bereich diskutiert. Dabei sollen u.a. aufgezeigte Versorgungslücken gezielt durch aufeinander abgestimmte Angebote geschlossen und durch gebündelte Initiativen und unter Nutzung der vorhandenen Ressourcen erreicht werden. Zudem soll die Versorgungslandschaft in Leipzig für die Bürger/-innen bekannter gemacht werden, um für die Betroffenen einen erleichterten Zugang zu qualitativen, bedarfsorientierten und entlastenden Angeboten zu ermöglichen.

Das Sozialamt unterstützt bereits den Druck des vom Verein Selbstbestimmt Leben Leipzig und Umgebung e.V. herausgegebenen Demenzwegweisers mit Mitteln des vom Freistaat Sachsen geförderten Regionalen Pflegebudgets.

Darüber hinaus ist es wichtig, die Angebote für die Betroffenen auszubauen. Leicht zugängliche, möglichst frühzeitige und bedarfsgerechte Beratung gilt als Schlüssel für die Inanspruchnahme von Entlastungsangeboten. Angehörige, die fachlich begleitet werden, sind trotz aller Belastungen meist länger in der Lage, die häusliche Versorgung aufrecht zu erhalten. Durch eine frühzeitige und kompetente Beratung kann es gelingen, die häusliche Versorgung möglichst lange aufrecht zu erhalten und vollstationäre Pflege zu verhindern.

Das Positionspapier der Arbeitsgruppe Demenz des Netzwerkes Leipziger Kooperation Pflege (LeiKoP) empfiehlt die Einführung einer Demenzfachberatung und eine Fallbegleitung für Betroffene und deren Angehörige. Damit können die bestehenden, sehr guten Initiativen der Selbsthilfe in Leipzig wirksam ergänzt werden. Hierfür sollte eine Stelle für die Beratung Demenzerkrankter und ihrer Familien eingerichtet werden.

2. Realisierungs- / Zeithorizont

Der ursprüngliche Antrag zum Haushalt 2019/2020 (A0086/ 19/ 20) wurde nicht beschlossen und als Antrag VI-HP-07465 ins Verfahren verwiesen. Im Stellenplan des Doppelhaushalts 2019/2020 wurde eine Stelle für die Demenzberatung nicht eingerichtet.

Die Einrichtung einer Stelle und die daraus resultierenden Aufwendungen in den Jahren 2021 und 2022 werden daher planmäßig für den Doppelhaushalt 2021/2022 angemeldet.

3. Finanzielle Auswirkungen
 
Bei der Aufnahme der 1 VzÄ in den Stellenplan 2021/2022, werden die Personal- und Sachkosten zur Haushaltsplanung 2021/2022 angemeldet.

Beschluss der Ratsversammlung vom 7. November 2019

Der Antrag wurde aufgrund eines Ergänzungsantrages von Stadtrat Albrecht (CDU) wie folgt mit 44/11/1 Stimmen vom Stadtrat beschlossen:

  1. Für die Beratung für Demenzkranke und ihrer Familien stellt die Stadt Leipzig 1 VzÄ zur Verfügung. Zur Deckung verweisen wir auf unsere diesbezüglichen Anträge.
  2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob geplante Mittel für eine Stelle zur Beratung für Demenzkranke und ihrer Familien für den Verein "Selbstbestimmt Leben" mit sofortiger Wirkung (Umsetzung voraussichtlich 2020) eingestellt werden können.

Bericht zum Stand der Umsetzung:

umgesetzt


Zu BSP 1 

Eine Stelle wurde vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 aus vorhandenen Stellenanteilen im Sozialamt eingerichtet. Die Aufwendungen für die Einrichtung einer Stelle ab 01.01.2021 werden planmäßig für den Doppelhaushalt 2021/2022 angemeldet. 

Zu BSP 2 

Im Ergebnis der Prüfung der Förderung einer Personalstelle beim Verein „Selbstbestimmt Leben e. V.“ wird die Einrichtung einer Stelle bei der Stadt Leipzig favorisiert und umgesetzt (siehe Beschlusspunkt 1). 

Demenz ist für Kommunen bundesweit eine Herausforderung von zunehmender Bedeutung. Die Versorgungslandschaft ist stark zergliedert und durch eine Verortung der Angebote in unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen gekennzeichnet. Eine sektorenübergreifende, kontinuierliche Inanspruchnahme von niedrigschwelligen Hilfen beim Übergang zur Pflegebedürftigkeit (Alltagsbegleiter - Nachbarschaftshelfer) wie auch settingübergreifend (ambulant - stationär) für hilfebedürftige Leipziger/-innen ist nur schwer möglich. Darüber hinaus werden Angebote teils begleitend zu anderen Leistungen vorgehalten, teils von hohem ehrenamtlichem Engagement getragen. Die Einbeziehung möglichst aller Akteure sollte unter städtischer Federführung erfolgen. 

Bei der Unterstützung Betroffener und Angehöriger und der Stärkung der Akteure und Erbringer einer Vielzahl von Angeboten für Demenzerkrankte kann die Kommune außerdem eine aktive Rolle bei der gesamtstädtischen Kommunikation von Problemlagen Demenzerkrankter und durch Einbringung in sozialräumliche Strukturen übernehmen. 

Erste Beispiele für eine Umsetzung in der Kommune gibt es in Chemnitz mit dem „DemenzNetz C“ und der Beratungsstelle für Demenzerkrankte und deren Angehörige im Sozialamt des Landkreises Leipzig. Beide Angebote sind eng mit der Pflegekoordination der Kommunen verbunden und feste Bestandteile des jeweiligen Pflegenetzwerkes.

 

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