Haushaltsantrag: Kommunales Förderprogramm "Schallschutzfenster in Bestandsgebäuden" auflegen
Antrag:
Die Stadt legt mit dem Doppelhaushalt 2019/20 ein kommunales Programm zur Förderung von Haus- und Wohnungseigentümern zum Einbau von schallgeschützten Fenstern in Bestandsgebäuden, die an besonders lärmintensiven Verkehrsstraßen liegen, auf. Dieses Programm wird ab 2020 jährlich 250.000 € ausgestattet. 2019 stehen 20.000 € für eine Projektstelle bereit.
Sachverhalt:
Nicht zuletzt die jahrelange Diskussion um eine Lärmentlastung der Anwohner*innen der Karl-Tauchnitz-Straße und der Harkortstraße zeigt den großen Bedarf an Lärmschutzmaßnahmen. Diese können einerseits durch eine Verkehrsentlastung oder Geschwindigkeitsreduzierung herbeigeführt werden. Ist dies nicht möglich, wie der Verwaltungsstandpunkt zur „Petition zum Problem der starken Zunahme der Lärm- und Schadstoffbelastung durch LKW-, Bus- und PKW-Verkehr in der Karl-Tauchnitz-Straße“ (VI-P-03798-DS-04-ÄA-01) offenbart, müssen bauliche Veränderungen an der Gebäudehülle in Angriff genommen werden. Für die Umrüstung der Fenster in Lärmschutzfenster hatte die Stadt Leipzig bereits in den 90er-Jahren ein kommunales Förderprogramm, welches jedoch in Zeiten knapper Kasse den Streichungen freiwilliger Leistungen zum Opfer fiel. Seither haben die Verkehrs- und damit auch die Lärmbelastung an Leipziger Straßen weiter in erheblichem Umfang zugenommen, so dass die Stadt dieses Programm, beispielsweise als 50 %-Zuschuss der Investitionssumme, aus Fürsorgepflicht gegenüber den Steuerzahler*innen wieder aufnehmen sollte.
Ebenso besteht ein Bedarf an einer kommunalen Förderung von Schallschutzfenstern von Menschen, die massiv von Fluglärm betroffen sind, jedoch keinen Anspruch auf die sehr eng gefasste Förderung durch das Förderprogramm des Flughafens haben. Auch diesen Betroffenen sollte Zugang zum neu einzurichtenden Programm geboten werden.
Beschluss vom 30. Januar 2019
Der Stadtrat hat dem Antrag mehrheitlich zugestimmt.
Umsetzungsstand vom 6. November 2023
Am 15.06.2023 wurde die Schallschutzförderrichtlinie von der Ratsversammlung beschlossen. Mit dem Förderprogramm soll u. a. der Einbau von schallschützenden Fenstern in Bestandsgebäuden, die an lärmintensiven Verkehrsstraßen liegen, gefördert werden. Dafür sollen jährlich 200.000 € zur Verfügung stehen.
Seit Veröffentlichung der Schallschutzförderrichtlinie im elektronischen Amtsblatt, Ausgabe 14/2023 vom 08.07.2023 sind neun Anfragen eingegangen, wovon drei später als Anträge eingereicht wurden.
Beantragt wurden jeweils Förderungen für Mehrfamilienhäuser aus der Gründerzeit. Bei zwei Häusern wird die Förderung für die gesamte Hausfassade beantragt, bei einem Haus für ein einzelnes Schlafzimmerfenster. Ein Projekt soll noch in diesem Jahr gefördert werden, die beiden anderen erst im nächsten Jahr. Die Prüfung der Anträge läuft derzeit.
Die Zahlen im Überblick.
Förderjahr |
2023 |
2024 |
Anzahl Anträge |
1 |
2 |
Beantragte Summe |
756 € |
68.000 € |
Das Antragsverfahren gestaltet sich so, dass zunächst eine fachliche Prüfung erfolgt und Unterlagen ggf. nachgereicht werden können. Ein bis zweimal im Jahr werden die Anträge dem Fachausschuss Umwelt, Klima, Ordnung gesammelt vorgelegt und nach erteiltem Einvernehmen beschieden.
Im August wurde die Förderung für zwei Wochen im öffentlichen Straßenraum beworben. U. a. wurde eine grafische Darstellung auf digitalen Citylightpostern und sog. Cityflags präsentiert.
Im September wurde Rahmen der Mobilitätswoche beim „Autofreien Sonntag“ an einem Stand vom Amt für Umweltschutz über das neue Förderprogramm informiert.
Für 2024 ist eine weitere Bewerbung mit dem vorhandenen Design über andere Formate angedacht (Karussell auf Webseite der Stadt Leipzig, Karussell Intranet, Pressemitteilung, Sachsensonntag, Soziale Medien und die Bewerbung der wöchentlichen Telefonsprechstunde).