Haushaltsantrag: Komunaler Grunderwerb und Vorkaufsrecht nutzen

gemeinsamer Antrag mit SPD- und Linksfraktion:

Zur Sicherung von Vorkaufsrechten sowie zur Verstetigung von notwendigem strategischem Flächenerwerb werden in den Doppelhaushalt 2019/2020

  • 2019 Mittel in Höhe von 1,5 Mio. Euro und
  • 2020 Mittel in Höhe von 4 Mio. Euro

sowie eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 4 Mio. Euro in 2019 mit Kassenwirksamkeit in 2020 eingestellt.

Sachverhalt:
Im Stadtrat besteht weitgehend Einigkeit den notwendigen strategischen Flächenerwerb zu verstetigen.

Ebenso hat der Stadtrat sich mehrheitlich für die Einführung Sozialer Erhaltungssatzungen ausgesprochen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Für den Fall, dass es zu keiner Abwendungsvereinbarung zwischen der Stadt und einem Immobilieneigentümer kommt, ist das Vorkaufrecht optional seitens der Stadt auszuüben.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, den im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/2020 enthaltene Planansatz im Produkt „Wachsende Stadt“ um weitere 5 Mio. € p.a. zweckgebunden zu erhöhen.

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