Haushaltsantrag: Parkraumkonzept Stötteritz

Antrag:
Die Stadt Leipzig wird beauftragt, für den Stadtteil Stötteritz zwischen Holzhäuserstraße und Papiermühlstraße, ein Parkraumkonzept zu entwickeln und umzusetzen. Hierfür werden zunächst 100.000 € für Untersuchungen und die Konzepterstellung zur Verfügung gestellt.

Sachverhalt:
Das durch eine enge Bebauung geprägte Viertel in Stötteritz weist aufgrund der hohen Wohndichte und der im öffentlichen Straßenraum sowie auf Privatflächen nur begrenzt zur Verfügung stehenden Stellplätze, einen hohen Parkdruck auf. Dies führt zunehmend zu einem erhöhten Parksuchverkehr und regelmäßig unsachgemäß abgestellte Autos im Wohnviertel. Insbesondere in den Kreuzungsbereichen entstehen unübersichtliche Situationen. Dadurch werden in hohem Maß Kinder, Menschen mit Behinderung und Fußgänger sowie andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Zusätzlich zum Individualverkehr fährt in Stötteritz die Straßenbahnlinie 4 durch enge und kurvenreiche Straßen. Diese wird ebenfalls immer wieder durch Falschparker behindert.

Verwaltungsstandpunkt:

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

Sachverhalt:

Aufgrund der in den vergangenen Jahrzehnten im Stötteritzer Gründerzeitviertel zwischen Papiermühlstraße und Holzhäuser Straße durchgeführten umfangreichen Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen ist das Gebiet durch eine hohe Wohndichte geprägt. Mangels privater Stellflächen reicht der Parkraum nicht für alle Fahrzeuge aus und der öffentliche Verkehrsraum ist durch hohe Belegungen bzw. hohen Parkdruck gekennzeichnet. Dieser äußert sich insbesondere durch Parksuchverkehr sowie Falschparken in Kreuzungsbereichen, auf Gehwegen oder in der 2. Reihe.

Da diese Situation im Wesentlichen durch die Anzahl der Fahrzeuge der Bewohner selbst hervorgerufen wird, ist eine Besserung durch die Einrichtung von Quartiersparken oder mögliche verkehrsorganisatorische Maßnahmen nicht oder nur marginal zu erwarten.

Analog der Situation im Stadtteil Schleußig wäre die für einen Stellplatzgewinn für Bewohner maßgebliche Verdrängung von Fremdparkern aus dem Gebiet nicht gegeben. Unabhängig davon, dass der für die Einführung des Quartiersparkens zu führende straßenverkehrs-rechtliche Nachweis umfangreiche Untersuchungen zum Parkraumangebot und zur Parkraumnachfrage erfordert, die wiederum Grundlage für die Entwicklung und Bewertung eines möglichen Parkraumkonzeptes sind, setzt dieser die gleichzeitige Erfüllung zweier Bedingungen voraus.

Neben dem detailliert zu belegenden hohen Parkdruck ist dies das Bestehen einer Konkurrenz zwischen verschiedenen Nutzergruppen, wie beispielsweise Bewohnern, Kunden und Besuchern. Eine Parkraumbewirtschaftung als Bestandteil des Quartiersparkens ist deshalb nur sinnvoll und rechtssicher, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind. Da vor allem in den Abend- und Nachtstunden keine relevanten Nutzungskonflikte zwischen Bewohnern, Beschäftigten oder Kunden bestehen und Nachts hier nahezu nur Bewohner parken, würde eine Parkraumbewirtschaftung im Gebiet keine relevante Entlastung der bestehenden Parkraumsituation bringen.

Aufwendige Untersuchungen sind deshalb aus heutiger Sicht entbehrlich und wären nachteilig für andere Stadtteile mit vergleichbarer oder noch kritischerer Parkraumsituation, in denen vorgenannte Bedingungen jedoch erfüllt sind und in denen eine Verbesserung durch Umsetzung eines Parkraumkonzeptes zu erwarten und angestrebt ist.


Beschluss der Ratsversammlung vom 26. Juni 2019

Der Antrag wurde nach Bewertung des Verwaltungsstandpunktes von unserer Fraktion zurückgezogen.

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