Haushaltsantrag: Virtuelles Angebot zur Suchtprävention aufbauen

Der Antrag wurde zunächst im Rahmen der Haushaltsbehandlungen 19/20 beraten und dann ohne in das reguläre Antragsverfahren verwiesen:

Die Stadt Leipzig wird beauftragt, gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Dialoggruppe „Jugendliche“ sowie ortsansässigen Partner der IT-Branche, ein Virtuell-Reality-basiertes Angebot der Suchtprävention für Leipzig zu schaffen und stellt dazu 50.000 € zur Verfügung.

Sachverhalt:
Jugendliche – eine der wichtigsten Dialoggruppen der Suchtprävention – nutzen Medien auf vielfältige Art und Weise. Vor allem Internet- und Spielangebote haben in ihrem Leben eine bedeutende Rolle. Daher liegt es sehr nahe, die Chancen und Möglichkeiten moderner Medien auch für die Suchtprävention zu nutzen. Der Technik innewohnend sind viele Potentiale, wie zum Beispiel die des Perspektivwechsels und eines hohen Interaktionsgrades. Situationen können aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden. Die Nutzer*innen können verschiedene Rollen einnehmen, das Geschehen beeinflussen und organisieren so ihr Lernen selbst.

Im Budget enthalten sind die Kosten für eine Fachkraft zu Projektentwicklung und - durchführung (anfangs ca. 10 h, später auf mind. 20 h ansteigend), die Beratung durch Fachkräfte für VR, die Entwicklungskosten, Anschaffungskosten für technische Ausstattung, sowie die Evaluationskosten.

 

Verwaltungsstandpunkt vom Oktober 2019

Alternativvorschlag

Die Stadt Leipzig wird beauftragt, das von der Fach- und Koordinierungsstelle Suchtprävention Sachsen derzeit zu entwickelnde Mobile Suchtpräventionsprojekt in die städtische Suchtpräventionsarbeit zu integrieren.
Die Suchtbeauftragte der Stadt Leipzig wird beauftragt, sich im Rahmen ihrer Mitarbeit im Fachbeirat „Mobiles Suchtpräventionsprojekt“ bei der konzeptionellen Gestaltung des Mobilen Suchtpräventionsprojektes dafür einzusetzen, dass virtuell-reality-basierte Anwendungen integriert werden.

Begründung:

Die Fach- und Koordinierungsstelle Suchtprävention Sachsen entwickelt im Auftrag der Landesregierung derzeit ein mobiles Angebot der Suchtprävention. Dieses Angebot soll die Landkreise und Kreisfreien Städte in der suchtpräventiven Arbeit unter Berücksichtigung moderner Methoden unterstützen.

In einem Schreiben vom 18. Juni 2019 informierte das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz die Oberbürgermeister/-innen und Landräte der Landkreise und Kreisfreien Städte über das geplante Mobile Suchtpräventionsprojekt.

In Planung ist ein zweistöckiger Bus mit interaktiven Ausstellungsmodulen sowie Sitzmöglichkeiten für Beratungen und Diskussionen. Zielgruppen des Angebots sind Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren im schulischen und außerschulischen Setting. Das Angebot richtet sich jedoch auch an Eltern, Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter/-innen und Mitarbeiter/-innen von Jugendeinrichtungen. Mit Beginn des neuen Schuljahres soll der Bus den Kommunen zur Verfügung stehen.

Die konzeptionelle Entwicklung und Implementierung des Angebots wird durch den Fachbeirat „Mobiles Suchtpräventionsprojekt“ begleitet. Die Suchtbeauftragte der Stadt Leipzig ist Mitglied im Beirat und setzt sich dafür ein, dass bei der konzeptionellen Gestaltung des Mobilen Suchtpräventionsprojektes virtuell-reality-basierte Anwendungen integriert werden.

Die Gestaltung der interaktiven Ausstellung sowie der Ausbau des Busses werden derzeit durch den Freistaat vorbereitet.

Der Bus steht nach Fertigstellung auch der Stadt Leipzig kostenfrei zur Verfügung. Der regionale Einsatz, koordiniert durch das Land, wird durch Einführungs-, Fortbildung- und Beratungsveranstaltungen für die regionalen pädagogischen Fachkräfte begleitet. Darüber hinaus bietet das mobile Angebot, die Möglichkeit auch bereits bestehende regionale Aktivitäten einzubeziehen.

Die Suchtbeauftragte bereitet derzeit in Abstimmung mit dem Arbeitskreis Suchtprävention, dem u.a. das Landesamt für Schule und Bildung, das Ordnungsamt, die Polizeibehörde als auch das Amt für Jugend, Familie und Bildung angehören, die Einbindung des Mobilen Suchtpräventionsprojekts in die regionale Suchtpräventionsarbeit vor.


Beschluss der Ratsversammlung vom 30. Oktober 2019:

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