Hundesteuer – Steuergerechtigkeit endlich durchsetzen

Änderungsantrag zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/22

Der Ansatz der Hundesteuer wird 2021 um 0,2 Mio. € und 2022 um 0,3 Mio. € erhöht.

Sachverhalt:
Die geplanten Ansätze spiegeln lediglich die bisher erzielten Einnahmen wider.
Produkte sind aber auch immer ein Abbild der damit verbundenen Ziele.
Immer noch gibt es eine sehr große Anzahl von Hunden, die nicht angemeldet und versteuert sind. Dies ist nicht nur eine Ungerechtigkeit denen gegenüber, die ordnungsgemäß anmelden, sondern zementieren den Tatbestand der Steuerungerechtigkeit. Wir erwarten vom zuständigen Dezernat mehr als bisher eine konsequente und umfassende Durchsetzung der Steuerpflicht.
Da zudem nicht davon auszugehen ist, dass die Anzahl der Hunde in der Stadt sinken wird, sollen hier realistischere Zielgrößen gewählt werden.

Beschluss der Ratsversammlung am 31. März 2021

Der Antrag wurde so beschlossen.

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