Illegale Heckenrodung muss hart bestraft werden!

Foto: Martin Jehnichen

Pressemitteilung vom 20. Mai 2022

In der gestrigen Ratsversammlung wurde eine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Heckenrodung an der Rennbahn Scheibenholz beantwortet. Hintergrund ist die Rodung einer mehrere hundert Meter langen alten Hecke entlang des nördlichen Zaunes des „Scheibenholzes“ innerhalb der Schutz- und Vogelbrutsaison.

Am 30. April berichtete die Leipziger Volkszeitung, dass die Betreiberin, die Scheibenholz GmbH, diese Hecke aufgrund eines beabsichtigen Neubaus einer Zaunanlage hat entfernen lassen und dass dafür alle bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigungen eingeholt wurden. Die Antwort der Stadtverwaltung belegt jedoch das Gegenteil dessen.

Jürgen Kasek, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion.

„Der Verlust der wertvollen hunderte Meter langen Hecke ist schmerzlich, der Lebens-raum für Vögel und andere Tiere für viele Jahre unwiederbringlich verloren. Die Zusage, einen 1:1-Ausgleich zu schaffen, hilft da zunächst nur wenig weiter, zeigt aber zugleich auch die Unsinnigkeit derzeitiger gesetzlicher Regeln. Denn oft genug wird bei Baupro-jekten zuerst gefällt und gerodet und erst dann ein Ausgleich gesucht. Neupflanzungen brauchen aber Jahre bis sie die Ökoleistungen von bestehenden Bäumen und Hecken erreichen können. Deswegen braucht es eine Regelumkehr!

Die Heckenrodung innerhalb der Brutsaison zeigt darüber hinaus die Skrupellosigkeit und Ignoranz gegenüber Natur- und Tierschutz der Betreiberin des Scheibenholz. Jahrelang wird die marode Gesamtanlage mit Millionen an öffentlichen Fördermitteln saniert und auf Vordermann gebracht, um dann rücksichtslos Anweisungen der Ämter zu ignorieren und die Kettensäge rauszuholen. Meine Fraktion fordert ein rigoroses Durchgreifen der beteiligten Behörden gegen die ergangenen schockierenden Verstöße gegen Natur- und Denkmalschutzrecht! Zudem fordern wir eine umgehende Ersatzmaßnahme über das gesetzlich geforderte Maß hinaus, um den ergangenen Schaden schnellstmöglich und entschieden zu ersetzen!“

Am 23. Februar, also nur wenige Tage vor Ende der Fällsaison, fand ein Vor-Ort-Termin zwischen Betreiberin und der Stadtverwaltung statt, bei dem offenbar deutlich gemacht wurde, dass eine Entfernung der wertvollen Hecke zwar seitens der Naturschutzbehörde grundsätzlich genehmigungsfähig sei, eine Genehmigung jedoch aufgrund des Denkmalstatus der gesamten Anlage bei der unteren Denkmalbehörde beantragt werden müsse. Dies ist bis zum heutigen Tag nicht erfolgt. Außerdem wurde der Vorhabenträgerin deutlich gemacht, dass ab dem 1. März sämtliche Eingriffe aufgrund der beginnenden und im Bundesnaturschutzgesetz festgeschriebenen Schutzzeitraumes verboten seien, für eine Rodung im Frühjahr also faktisch nur noch wenige Tage verblieben.

Anfrage und Antwort der Verwaltung

 

 

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