Inklusion – Sachstandsbericht und Maßnahmen (Anfrage 1061/14)

Anfrage zur Ratsversammlung vom 12.02.2014

Seit 2008 ist die Behindertenrechtskonvention (BRK) der Vereinten Nationen beschlossen. Menschen mit Behinderungen sollen ungehindert und gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft
· hochwertige Bildung erhalten,
· sich frei und ungehindert von einem Ort zum anderen bewegen,
· ein selbstbestimmtes Leben einbezogen in die Gemeinschaft führen,
· Arbeit finden, auch wenn sie hochqualifiziert sind,
· barrierefrei Zugang zu Informationen haben,
· das erreichbare Höchstmaß an Gesundheitsversorgung erhalten,
· ihre politischen Rechte wie z.B. ihr Wahlrecht gleichberechtigt ausüben,
· ihre eigenen Entscheidungen auch im Sinne eines Empowerments treffen.

Im September 2014 erfolgt die nächste Staatenprüfung, also der Bericht der Bundesrepublik über die Erfüllung der Konvention, vor dem zuständigen VN-Fachausschuss.
Die Umsetzung der VN-BRK muss auch in Leipzig thematisiert werden. Vor 2 Jahren beschloss die Ratsversammlung zum Antrag „Gemeinsam lernen – Inklusion leben“ gewissermaßen einen Fahrplan für Leipzig. Zunächst sollte erhoben werden, wie inklusiv die Stadt Leipzig bereits ist. Um an der Umsetzung planvoll weiterzuarbeiten, beauftragte der Rat im selben Beschluss die Stadtverwaltung auch mit der Erstellung eines Maßnahmeplanes.

In seinen Sitzungen im Sommer und im Herbst 2013 wurde der Behindertenbeirat im Sinne eines Zwischenberichtes über den Sachstand informiert. Die Vorlage war bereits für Anfang 2013, dann Neujahr 2014 angekündigt.

Wir fragen daher an:

  1. Wann wird der Sachstand dem Stadtrat vorliegen?
  2. Wie weit sind die konzeptionellen Überlegungen für Schulen und Kitas gediehen?
  3. Was plant die Stadt darüber hinaus, um als Verwaltung wie auch in Stadtleben der UN – Behindertenrechtskonvention zu entsprechen?

Die Antwort der Verwaltung hier zum Download

Zurück