Investitionen in Schulen in Leipzig – Umsetzung der Prioritätenliste (Anfrage 745)

Im März 2011 beschloss die Ratsversammlung die Vorlage "Investitionen in Schulen der Stadt Leipzig - eine zentrale Herausforderung an die Kommunalpolitik der nächsten Jahre" (RBV-744/11). Darin wird einmal der jährliche Investitionsbedarf zur Bestandserhaltung der Leipziger Schulen vorgerechnet, im Weiteren dafür eine Priorisierung vorgenommen. Grundlage bildet eine Bewertungsmatrix.

Wir fragen an:

  1. Bekennt sich die Stadtspitze weiterhin zur Baustrategie, wie sie im Beschluss 755/11 aufgezeigt wird?
  2. Wie ist der Umsetzungsstand der in o.g. Vorlage bezeichneten erforderlichen Investitionen?
  3. Wie viel wurde bzw. wird in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 sowie für die geplanten Haushalte 2015 und 2016 in den Bestandserhalt investiert und wie viel in den Neubau zur Erweiterung der Kapazitäten?
  4. Bildet die Bewertungsmatrix weiterhin die Grundlage der Priorisierung und werden die Baumaßnahmen weiterhin nach Priorisierung bearbeitet oder sind andere Gründe maßgebend?
  5. Welche jährliche Summe ist nach aktueller Betrachtung jährlich nötig, um den Investitionsrückstand abzubauen (Szenario zu unterschiedlichen Investitionsausgabehöhen)?

Schriftlich bitten wir um Aktualisierung der "Anlage 2" der Vorlage DS 2010.

Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung am 10.12.2014:

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian bejaht die Frage, ob sich die Stadtspitze weiterhin zu der im Beschluss 755/11 aufgezeigten Baustrategie bekenne. Die Baustrategie werde auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung fortgeschrieben. Die Stadt Leipzig habe in den vergangenen Jahren große Anstrengungen zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten sowie zum Erhalt des bestehenden Schulnetzes unternommen.
Die Ratsversammlung habe mit dem Investitionsprogramm für den Schulhausbau 2012 einen konkreten Plan zur Umsetzung notwendiger Schulhausbaumaßnahmen beschlossen. Dieser sei 2013 aktualisiert worden. Der Sachstand zum Investitionsbauprogramm per 30. September 2014 werde in Kürze vorliegen.

Zu Frage 3 verliest der Bürgermeister folgende Zahlen: 2011 wurden 18,8 Millionen € in Bestandserhalt und 16,2 Millionen € in Kapazitätserweiterungen investiert. 2012 waren das 15,1 Millionen € in Bestandserhalt und 16,9 Millionen € in Kapazitätserweiterungen, 2013 14,9 Millionen € bzw. 24,9 Millionen €. 2014 werden 13,3 Millionen in Kapazitätserweiterungen investiert. in Kapazitätserweiterungen Damit würden 2011 bis 2016 durchschnittlich 31 % der Mittel in Bestandserhalt und 69 % in Kapazitätserweiterungen investiert. Hinzu kämen die jährlichen Mittel für bauliche Unterhaltung, die in den Bestand gehen.

Die Bewertungskriterien seien eine wesentliche Grundlage für die Reihenfolge von Investitionen oder größeren Unterhaltungsmaßnahmen. Oberste Priorität habe die Schaffung von Kapazitäten durch Reaktivierung von leerstehenden Gebäuden, Sanierung oder Neubau. Des Weiteren seien im Rahmen des Schulbauprogramms an 28 Schulen Brandschutzmaßnahmen sowie an 21 Schulen Maßnahmen zur Sanierung von Fassaden, Freiflächen oder Sanitäranlagen durchgeführt worden. Investitionsbedarf im Schulhausbau bestehe dauerhaft. Auch Neubauten unterlägen einem Lebenszyklus, der perspektivisch weitere Investitionen notwendig mache. Gleichzeitig entstünden neuen Bedarfe zur Kapazitätserweiterung aufgrund der Fortschreibung € in Schulhausbaumaßnahmen investiert. Für die nächsten Jahre seien weiterhin jährliche geplant.
In der Anfrage sei um eine schriftliche Aktualisierung der Anlage 2 der Baustrategie gebeten worden. Grundlage für die Bewertung der notwendigen Maßnahmen sei der schulnetzplanerische Bedarf. Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung werde Kreisfreie ausgewertet werden. Daher könne eine Aktualisierung der Prioritätenliste frühestens im ersten Quartal 2016 erfolgen.

Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnet es als gravierend, für den Erhalt der bestehenden Schulen ausgegeben würden. Sie fragt, welche Summe für den Bestandserhalt jährlich nötig wäre, um in einem übersichtlichen Zeitraum von 20 Jahren
dazu zu kommen, dass die Schulen einigermaßen instandgesetzt sind. im Jahr 2016 bezögen sich auf den Finanzhaushalt. Darüber hinaus gebe es im Ergebnishaushalt nochmals für bauliche Unterhaltung, und die bauliche Unterhaltung gehe in den Bestand. Deswegen müsse man diese beiden Zahlen addieren, und dann komme .
Stadträtin Krefft (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) verweist darauf, dass man, wie das Beispiel der Heisenbergschule zeige, mit der baulichen Unterhaltung die Kacheln im Sanitärbereich erneuere. Aber auch danach rieche es dort noch, weil man Investitionsmittel benötige, um die Stränge zu erneuern. Wenn man aber auf Dauer gute Lernvoraussetzungen schaffen wolle, müsse man investieren. Dann aber seien € jährlich gesprochen. Jetzt aber würden in den nächsten beiden Jahren nur 2 Millionen investiert. Sie, Krefft, sehe die Erfordernisse im Zusammenhang mit dem Ausbau der Kapazitäten, aber darüber dürfe man nicht vergessen, dass in den vorhandenen Schulen ebenfalls Investitionen nötig seien.

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian korrigiert, bauliche Unterhaltung seien nicht nur Reparaturen, sondern die Mittel für die bauliche Unterhaltung würden auch im Rahmen eines sogenannten Jahresvorhabensplanes für größere Baumaßnahmen eingesetzt. Die Frage sei, ob man das im Ergebnishaushalt oder im Finanzhaushalt verankere.
Zur Verankerung im Finanzhaushalt seien bestimmte Voraussetzungen notwendig. Es müsse nämlich mehr gemacht werden als nur eine Maßnahme. Beispielsweise müssten Toiletten und Fenster instandgesetzt werden. Wenn dies nicht gewährleistet sei, müsse das im Rahmen der baulichen Unterhaltung im Ergebnishaushalt angesiedelt werden. Das sei auch der Grund dafür, dass bei der Erweiterung von Maßnahmen manchmal Maßnahmen aus dem Ergebnishaushalt in den Finanzhaushalt umgeschichtet würden. Wenn es darum gehe, wie viel Geld in Schulen investiert werde, müsse man also die Investitionen im engeren Sinne und die bauliche Unterhaltung addieren. Bei der baulichen Unterhaltung könne man dann gern nochmals eine Summe subtrahieren, die wirklich für Reparaturen und Wartung ausgegeben werde, aber es werde nicht die gesamte Summe bauliche Unterhaltung dafür ausgegeben.

Oberbürgermeister Jung ergänzt, Instandhaltung sei so lange Ergebnishaushalt, solange die Maßnahme nicht mehrfach komplex ist. In der Regel seien mindestens drei Instandhaltungsmaßnahmen in Summe erforderlich, um in den Finanzhaushalt aufgenommen zu werden. Eine Sanierung der Toiletten sei also eine Angelegenheit des Ergebnishaushalts und damit Instandhaltung.

Die von Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) gestellte Frage, ob in den für die Kapazitätserweiterungen genannten Summen die Fördermittel enthalten seien, wird von Bürgermeister Prof. Dr. Fabian bejaht. Der Anteil der Fördermittel betrage 40 %, der städtische Anteil 60 %.

Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) weist darauf hin, dass im Jahr 2013 der von ihrer Fraktion gestellte Antrag zur Erstellung einer Prioritätenliste abgelehnt worden sei. Sie fragt, ob es der Bürgermeister trotzdem nicht für notwendig halte, jetzt ein Prioritätenprogramm zu erarbeiten, in dem Maßnahmen zur Instandhaltung und zu Kapazitätserweiterungen detailliert aufgeführt werden, und zwar deshalb, weil man einen Doppelhaushalt habe, aber auch im Interesse der Erarbeitung des Schulnetzplanes. Schon jetzt wisse sie, Hollick, dass man in drei Schulen der Meinung sei, man benötige eine Kapazitätserweiterung. Das sei nicht zu realisieren. Wenn man transparent sein wolle, müsse man ein zweijähriges Prioritätenprogramm für einzelne Dinge aufstellen. Dieses Programm sollte im Stadtrat beschlossen werden. Damit könne man nach außen politisch auftreten. Stadträtin Hollick fragt, wie der Bürgermeister dies sehe.

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian erwidert, man habe ein Prioritätenprogramm, nämlich den Haushaltsplan, in dem jede einzelne Baumaßnahme enthalten sei.

Stadträtin Hollick (Fraktion DIE LINKE) widerspricht mit dem Hinweis, man könne im Ergebnishaushalt nicht nachvollziehen, dass bis zu drei Gewerke an einer Schule tätig seien. Der Linksfraktion gehe es um mehr Transparenz gerade in diesem Bereich.

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian stellt klar, was den Finanzhaushalt angehe, so seien die einzelnen Maßnahmen im Haushaltsplan enthalten. Den Ergebnishaushalt und insbesondere den Jahresvorhabenplan im Rahmen der baulichen Unterhaltung aber die Verwaltung jedes Jahr dem Fachausschuss zur Kenntnis gegeben.

Oberbürgermeister Jung empfiehlt, diese Frage im Fachausschuss zu klären.

Stadtrat Schlegel (Fraktion DIE LINKE) fragt, ob der Verwaltung klar sei, dass die Stadt Leipzig, wenn sie mehr Mittel in der Instandhaltung einsetze, auch überlegen müsse, leerstehende Gebäude konsequent nachzunutzen und auf Ergänzungsbauten zu verzichten. Konkret interessiere ihn, was mit der Mittelschule in Paunsdorf passieren werde.

Bürgermeister Prof. Dr. Fabian betont, die Verwaltung nutze ganz konsequent leerstehende Gebäude und reaktiviere sie. Beispiele seien das Gymnasium Gorkistraße, die alte Schule in der Karl-Heine-Straße, die jetzt von der Pädagogischen Fakultät genutzt werde, und die ehemalige 55. Mittelschule. Man werde in den nächsten Jahren viel investieren, um geeignete Schulgebäude wieder zu nutzen. Der Bürgermeister schlägt vor, auf Detailfragen im Fachausschuss einzugehen.

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