Ist-Zustand der Verwaltungsdigitalisierung
Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 14. Mai 2025
Mit dem Haushalt 2025/2026 wurde das Digitalisierungsbudget mehr als verdoppelt, um die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in der Stadtverwaltung voranzutreiben. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen und ist ein wesentlicher Bestandteil der anstehenden Aufgaben- und Organisationsuntersuchung, insbesondere für die bürgernahen Dienstleistungen wie mit VIII-HP-10289-NF-03 beschlossen.
Allerdings wird Geld allein das Problem nicht lösen. Eine entscheidende Rolle spielt auch die Optimierung von Prozessen. Wenn ein analoges Verfahren ohne vorherige Prozessoptimierung digitalisiert wird, entsteht lediglich ein nicht optimales digitales Verfahren, wodurch Effizienzgewinne nicht vollständig ausgeschöpft werden.
Ein anschauliches Beispiel hierfür ist das Verfahren zur Anzeige einer Versammlung. Die Angaben zu Aufzug/Demonstration (Kundgebungsorte und Aufzugsstrecke) werden nach wie vor in Textform abgefragt, obwohl eine Eingabe per Karte eindeutiger wäre und den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren könnte.
Eine fundierte Übersicht des Ist-Zustandes der Verwaltungsleistungen ist unerlässlich, um dem Stadtrat Transparenz für faktenbasierte Entscheidungen – insbesondere bei der Aufstellung des nächsten Haushalts – zu verschaffen, und um ein fortlaufendes Monitoring bei der Erhöhung des Anteils digitalisierter Leistungen zu ermöglichen.
Daher stellen wir folgende Anfrage:
- Wir bitten um eine tabellarische Übersicht zu allen kommunalen Verwaltungsleistungen im Sinne des Onlinezugangsgesetzes mit folgender Aufschlüsselung je Leistung:
- Verfügbarkeit des zugehörigen Verfahrens (analog, digital oder Ende-zu-Ende)
- Fallzahlen pro Jahr mit Unterscheidung nach analoger und digitaler Beantragung
- Mindestbearbeitungszeit pro Fall mit Unterscheidung nach analoger und digitaler Beantragung
- Bearbeitungsstau (Fallzahlen)
- Durchschnittlicher Durchlauf an Fällen pro Monat
- Für welche der in der Übersicht genannten analogen Leistungen ist bereits eine Digitalisierung eingeplant, bis wann soll diese jeweils umgesetzt werden und handelt es sich dabei jeweils um eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung?
- Inwiefern erfolgt eine systematische Erfassung der Digitalisierung von Leistungen und Aufgaben anderer Kommunen und des Freistaats? Welche Erkenntnisse werden daraus gezogen und nach welchen Kriterien werden bestimmte digitale Verfahren übernommen?
- Nach welchen Kriterien erfolgt die Priorisierung bei der Digitalisierung von Leistungen und Aufgaben der Verwaltung?
- Wie wird sichergestellt, dass bei der Digitalisierung von Leistungen und Aufgaben auch eine Prozessoptimierung sowohl für die Bürger:innen, Unternehmen als auch für die Verwaltung selbst umgesetzt wird?