Jobcenterbeirat - Rederecht in der Trägerversammlung (Antrag 344/12)

Beschlussvorschlag:

Der Jobcenter-Beirat erhält ein erweitertes Rederecht in der Trägerversammlung.
Zur Erweiterung dieses Rederechtes wird der Oberbürgermeister beauftragt, hierüber Einvernehmen mit der Agentur für Arbeit herzustellen.

Begründung:

2004 wurde mit der Drucksache IV/380 "Vertreter für die Trägerversammlung ARGE" in der Ratsversammlung am 18.11.2004 unter Punkt 3 die "Einrichtung eines Beirates, die Zahl und die Berufung seiner Mitglieder" (§5 (8),12) beschlossen. In den Folgejahren wurde der Beirat um weitere Mitglieder erweitert (Jugend, Migranten).
Aufgabe des Beirates ist es, das Jobcenter bei der Initiierung und Durchführung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Betreuungsangebote beratend zu unterstützen.
Der Jobcenter- Beirat, wie er inzwischen heißt, soll durch seine Zusammensetzung die kommunalpolitische Autorität, das wirtschaftliche Know-How der örtlichen Arbeitgeber, der Kammern, der Tarifparteien und die sozialpolitische Kompetenz der Vereine und Verbände für das Gelingen der Einführung der Arbeitsmarktreform zusammenführen und nutzen, um die Angebote und Aktivitäten des Jobcenters möglichst gut auf die regionalen Gegebenheiten und Erfordernisse auszurichten.
Dieses findet lebhaft und aktiv, allerdings nur im Beirat statt. Der Beirat hat keine Möglichkeit, seine Diskussionsergebnisse der Trägerversammlung vorzustellen. Letztlich werden aber hier die Entscheidungen getroffen. Damit der Beirat seine Wirkung besser entfalten kann, ist das Rederecht in der Trägerversammlung unerlässlich.

Beschluss der Ratsversammlung vom 23.02.2013
Beschlussstatus: beschlossen

 

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