Jugendhilfeausschuss beschließt pauschale Weiterfinanzierung der ambulanten und teilstationären Hilfen

Foto: Martin Jehnichen

Der Leipziger Jugendhilfeausschuss hat in seiner ersten Beratung seit Beginn der massiven Ausgangsbeschränkungen einen gemeinsamen Antrag auf den Weg gebracht, der die pauschale Weiterfinanzierung der ambulanten und teilstationären Hilfen sowie der Eingliederungshilfen während der COVID-19-Pandemie ab 16.03.2020 sichern soll. Der Antrag wurde von den Mitgliedern einstimmig ohne Enthaltung auf den Weg gebracht. Die Sitzung fand aus Infektionsschutzgründen erstmals per Videokonferenz statt.

Der Jugendhilfeausschuss setzt damit den Sicherstellungsauftrag um, der aus § 2 SoDEG erwächst.

Das am 28. März in Kraft getretene Sozialschutz-Paket des Bundes und das darin enthaltene Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) sieht bislang eine Sicherung der Finanzierung der Leistungen – unabhängig davon, ob diese in Covid-19-Zeiten planmäßig geleistet werden konnten oder nicht – von zumindest 75% vor. Darüber hinaus geleistete Arbeit wird selbstverständlich auch vergütet. Laut Aussage des Leipziger Jugendamtes wird dies in Leipzig so umgesetzt. Diese grundsätzliche Zusage ist zu begrüßen. Dennoch müssen wir uns vor Augen führen, dass sich die Situation in der ambulanten Jugendhilfe deutlich verschärfen wird. Wir brauchen jeden und jede Mitarbeiter*in für den Einsatz für problembelastete Familien! Mit zunehmender Ausbreitung des Corona-Virus wächst die gesellschaftliche Verantwortung für Familien in Not. Dem trägt die Entscheidung des Jugendhilfeausschusses Rechnung.

Hierzu Michael Schmidt, stellvertretender Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Der Jugendhilfeausschuss hat sich sehr deutlich zur Fachkräftesicherung und der Aufrechterhaltung der so wichtigen ambulanten und teilstationären Hilfen ausgesprochen. Die Leistungen in der Jugendhilfe können durch die verhängten Ausgangsbeschränkungen, die Kontaktsperren und die zahlreichen zu begründenden Ausnahmen nur unter sehr erschwerten Bedingungen geleistet werden. Hieraus entsteht für die Leistungserbringer eine große Unsicherheit zur Weiterbeschäftigung ihres Personals.

Die Fachkräfte betreuen Familien in Not auch weiterhin, aber unter deutlich erschwerten Bedingungen. Wir haben auch keine andere Chance – diese Familien nicht zu begleiten zöge massive Gesellschaftliche Probleme nach sich. Und es hätte unter Umständen drastische Folgen für Kinder und Jugendliche in problembelasteten Familien.

Es ist daher nur folgerichtig, dass der Jugendhilfeausschuss in seiner Verantwortung über alle vertretenen Fraktionen von Linken, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD und Freibeuter hinaus ein klares und einstimmiges Zeichen ausgesandt hat, hier eine 95%ige Zusicherung zur Finanzierung zu geben.

Die so über das Sozialschutz-Paket hinaus in Aussicht gestellte Weiterfinanzierung der Stadt Leipzig hilft nicht nur, gelingende Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten der Corona-Pandemie abzusichern. Es sorgt für Stabilität, damit die so dringend benötigten sozialpädagogischen Fachkräfte uns auch weiter erhalten bleiben. Das letzte Wort obliegt nun dem Stadtrat, dieser Verantwortung zu folgen.“

Hier gehts zum Antrag des Jugendhilfeausschusses

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