Anfrage: Kampagne und Strategie gegen sexualisierte Gewalt im öffentlichen Raum

Anfrage zur Beantwortung in der Ratsversammlung am 20. September 2023

Im September 2022 wurde auf Antrag des Jugendparlaments der Beschluss VII-A-07081 „Kampagne gegen sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum“ gefasst. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, bis zum 4. Quartal 2022 einen Vorschlag für die Umsetzung einer Print- und Digitalmedienkampagne gegen sexualisierte Gewalt mit den Schwerpunkten Self-Empowerment und Zivilcourage zu erarbeiten. Außerdem wurde die Erarbeitung einer Strategie zur Prävention von Übergriffen im öffentlichen Raum bzw. dem richtigen Verhalten in Zusammenarbeit mit den Netzwerkpartner*innen des KPR beauftragt.

Im Zwischenbericht informierte die Verwaltung, dass die Kampagne nachgeschärft wurde und nach Ausschreibung im zweiten Halbjahr 2023 beginnen soll. Über die Erarbeitung einer Strategie zur Prävention von Übergriffen im öffentlichen Raum finden sich im Zwischenbericht keine Aussagen.

Dazu fragen wir:

  1. Wie ist der aktuelle Stand zur Erarbeitung einer Kampagne gegen sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum?
  2. Ist die Ausschreibung erfolgt und wurde ein Dienstleister mit der Durchführung der Kampagne beauftragt?
  3. Wie ist der aktuelle Stand zur Erarbeitung einer Strategie zur Prävention von Übergriffen im öffentlichen Raum in Zusammenarbeit mit Netzwerkpartner*innen des KPR?
  4. Wann werden dem Fachausschuss zumindest die Grundaussagen der Strategie vorgelegt, wann die ausgearbeitete Strategie selbst?
  5. Welche Netzwerkpartner*innen haben sich bei der Erarbeitung der Strategie bislang eingebracht?
  6. Ist beabsichtigt, den Gleichstellungsbeirat in die Erarbeitung der Strategie einzubeziehen?
  7. Welche Strategien verfolgt die Stadtverwaltung als Arbeitgeberin, traditionelle Rollenbilder aufzubrechen, insbesondere in Bezug auf nicht mehr zeitgemäße Bilder von Männlichkeit?
  8. Welche Strukturen hat die Stadtverwaltung implementiert, um unangebrachtes Verhalten in Bezug auf Rollenbilder und –klischees bei der Arbeit zu thematisieren und im Bedarfsfall zu melden?

Antwort vom 20. September 2023

1. Wie ist der aktuelle Stand zur Erarbeitung einer Kampagne gegen sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum?

2. Ist die Ausschreibung erfolgt und wurde ein Dienstleister mit der Durchführung der Kampagne beauftragt?

zu 1. und 2.:

Die Ausschreibung erfolgte in den Kalenderwochen 24 bis einschließlich 27, die Beauftragung der ausgewählten Agentur in Kalenderwoche 34.

Deren eingereichter Entwurf wird in Abstimmung mit dem Projektteam noch angepasst. Die Abgabe der Kampagneninhalte erfolgt bis Ende September 2023.

Kampagnenstart ist am 7. November 2023. Deren Laufzeit wird aktuell noch abgestimmt

3. Wie ist der aktuelle Stand zur Erarbeitung einer Strategie zur Prävention von Übergriffen im öffentlichen Raum in Zusammenarbeit mit Netzwerkpartner*innen des KPR?

4. Wann werden dem Fachausschuss zumindest die Grundaussagen der Strategie vorgelegt, wann die ausgearbeitete Strategie selbst?

zu 3. und 4.:

Das Projektteam konzentrierte seine Ressourcen bis dato auf die Erarbeitung der Kampagne (Informationssammlung, Leistungsbeschreibung, Ausschreibung). Die Entwicklung einer Strategie zur Vorbeugung von Übergriffen im öffentlichen Raum wird in den Gleichstellungsaktionsplan 2024 aufgenommen werden. Somit soll die Schaffung einer fundierten Grundlage sowie die Erarbeitung zielführender Maßnahmen sichergestellt werden. Aufgrund dessen wird die Berichterstattung im Fachausschuss voraussichtlich in Q2/2024 möglich sein.

5. Welche Netzwerkpartner*innen haben sich bei der Erarbeitung der Strategie bislang eingebracht?

Folgende Netzwerkpartner/-innen des KPR beteiligten sich an der Beschreibung der Ausgangslage und darauf aufbauend an der Ableitung der Kampagnenziele:

  • Opferschutzbeauftragte, PD Leipzig
  • Referat Gleichstellung, Stadt Leipzig
  • Referat Kommunikation, Stadt Leipzig
  • Fachbeauftragter für Nachtkultur, Stadt Leipzig
  • Weißer Ring e.V.
  • Opferberatung Sachsen e.V.
  • Heimwegtelefon e.V.
  • Bellis e.V.
  • Leipziger Verkehrsbetriebe
  • Leipziger Koordinierungsgremium gegen Häusliche Gewalt und Stalking
  • Städtenetzwerk Kriminalprävention
  • Landespräventionsrat Sachsen

6. Ist beabsichtigt, den Gleichstellungsbeirat in die Erarbeitung der Strategie einzubeziehen?

Die Einbeziehung des Gleichstellungsbeirates erfolgt im Rahmen des Gleichstellungsaktionsplans 2024.

7. Welche Strategien verfolgt die Stadtverwaltung als Arbeitgeberin, traditionelle Rollenbilder aufzubrechen, insbesondere in Bezug auf nicht mehr zeitgemäße Bilder von Männlichkeit?

Die Stadtverwaltung Leipzig verfolgt eine auf Chancengleichheit orientierte Personalpolitik. Neben dem Grundgesetz (Art. 33 Absatz 2 GG) verbietet auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eine Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts. Die Stadt Leipzig als Arbeitgeberin schafft durch verschiedenste Maßnahmen gendergerechte Arbeitsbedingungen. So wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeits(zeit)gestaltung (z. B. Teilzeitarbeit, Homeoffice, Gleitzeitarbeit) gefördert. Es gibt regelmäßig Fortbildungsangebote zu diesen und anderen Genderthemen. Alle diese Angebote und Möglichkeiten stehen Frauen und Männern gleichermaßen offen. Zudem enthält der Frauenförderplan, welcher u. a. die Erhöhung des Anteils weiblicher Führungskräfte und die Stärkung einer familienfreundlichen und gendersensiblen Unternehmenskultur zum Ziel hat, weitere konkrete Maßnahmen.

Weiterhin arbeitet die Stadtverwaltung (zusammen mit weiteren Akteuren) an der Verwirklichung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Mit dem Ende 2019 beschlossenen zweiten Gleichstellungsaktionsplan sind erneut Handlungsfelder und dazugehörige Maßnahmen für die Stadt Leipzig definiert, welche auch Schnittstellen zu den Maßnahmen des Frauenförderplans haben.

8. Welche Strukturen hat die Stadtverwaltung implementiert, um unangebrachtes Verhalten in Bezug auf Rollenbilder und -klischees bei der Arbeit zu thematisieren und im Bedarfsfall zu melden?

Neben dem Personalrat und der Jugend- und Auszubildendenvertretung gibt es eine Frauenbeauftragte und eine Beschwerdestelle nach § 13 AGG. Bei Beratungsbedarf und im Beschwerdefall steht jedem/jeder Beschäftigten die Möglichkeit offen, sich an die entsprechende Stelle zu wenden. Zudem bietet das Personalamt für alle Bediensteten Beratung und Unterstützung in persönlichen Problemsituationen an.

Darüber hinaus besteht für Betroffene selbstverständlich die Möglichkeit, sich bei „unangebrachtem Verhalten“ von Kolleg/-innen an den/die Vorgesetzte/-n zu wenden. Sollten sich entsprechende Vorwürfe als stichhaltig erweisen, werden entsprechende arbeits- oder disziplinarrechtliche Sanktionen ergriffen. Auf der Infoseite der Frauenbeauftragten im Intranet wird ein Flyer zum Thema „Grenzüberschreitendes Verhalten“ zur Verfügung gestellt, welcher Ansprechpartner benennt und weitere Hilfestellungen gibt. Zudem gibt es Infoveranstaltungen zu diesem Thema.

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