Kampf den Schottergärten – Grünsatzung mit Fachpersonal durchsetzen!

Foto: Martin Jehnichen

Pressemitteilung vom 08. November 2022

Die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im April 2020 beantragte und in der Folge vom Stadtrat im Sinne einer Leipziger Grünsatzung beauftragte Novellierung der Vorgartensatzung von 1996, ist endlich umgesetzt! Dies sichert künftig mehr Biodiversität durch das Untersagen sogenannter Schotter- und Kiesgärten auf Grundstücken. Um diese Regelungen der neuen Grünsatzung wirksam durchsetzen zu können, muss die Verwaltung aber mit der notwendigen personellen Stärke ausgestattet werden. Hierzu hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der letzten Woche einen entsprechenden Haushaltsantrag zum Stellenplan 2023/24 gestellt, der ermöglichen soll, dass zu diesem Zweck das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege ab 2024 zusätzliches Personal zur Verfügung hat.  

Hierzu Stadtrat Jürgen Kasek, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion:

„Die neuen Regelungen in der Leipziger Grünsatzung sind längst überfällig gewesen, gut, dass sie nun endlich seitens der Verwaltung vorgelegt wurden. Viel zu lange wurde geduldet, dass manche Leipzigerinnen und Leipziger ihre Vorgärten unter Unkraustvlies und Tonnen von Schotter in hitzetote Steinwüsten verwandelt bzw. verschandelt haben, in denen auch nur die geringste Chance auf Leben im Kies erstickt wurde. Damit muss Schluss sein, denn diese vermeintlich „schicken“ und pflegefreien Vorgärten sind eben keine Privatangelegenheit, sondern schädigen die Allgemeinheit nicht nur im Augenschein des Betrachters, sondern tatsächlich mit ihrer Versiegelung und Hitzewirkung. Eine Bepflanzung bewirkt hingegen den gegenteiligen Effekt. Pflanzen verdunsten Feuchtigkeit und das Klima im Umfeld ist somit angenehmer. Abgesehen davon tragen bepflanzte Vorgärten zur Förderung der Biodiversität bei und bieten Insekten wichtige Nahrung und Lebensraum. Nicht ohne Grund ist bereits in der bislang geltenden Vorgartensatzung von 1996 geregelt, dass Vorgärten gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten sind. Nur leider war dieser Passus bislang rechtlich zu unkonkret und kaum bekannt und wurde durch die zuständige Verwaltung nicht kontrolliert oder Verstöße dagegen sanktioniert. Die Grünsatzung schließt endlich diese Lücke! Wenn wir in der Folge dann noch das notwendige Personal zur Verfügung stellen, können diese neuen Regeln auch wirksam umgesetzt werden.“

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat deshalb in der Vorwoche einen entsprechenden Haushaltsantrag mit dem Titel „Schottergärten den Garaus machen – Grünsatzung kontrollieren“ zum Stellenplan 2023/24 gestellt. Dieser sieht vor, dass für die wirksame Durchsetzung der Leipziger Grünsatzung durch eine proaktive Kontrolle der Leipziger Vorgärten zusätzlich 1,0 VzÄ ab dem Haushaltsjahr 2024 im Stellenplan des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege geschaffen wird.

Foto: Martin Jehnichen

Dr. Tobias Peter, Fraktionsvorsitzender und baupolitischer Sprecher:

„Für eine proaktive Kontrolle hat das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege bislang keine Ressourcen zur Verfügung und ist somit auf aktive Anzeigen aus der Nachbarschaft angewiesen. Da dies unserer Grundintention widerspricht, fordern wir, dass die Behörde die Durchsetzung ihrer eigens aufgestellten Regeln auch kontrollieren und bei Verstößen ahnden muss und beantragen eine zusätzliche Personalstelle. Wir gehen davon aus, dass sich diese Stelle durch die im Sinne der Biodiversität Leipziger Vorgärten verhängten Bußgelder bei Verstößen gegen die bisherige Vorgartensatzung und die künftige Grünsatzung refinanziert.“

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