Kasperle-Theater um die Kita-Beiträge - Grüne lehnen unseriöse Nebelkerze der Verwaltung ab

Pressemitteilung vom 5. Februar 2018

Sozialbürgermeister Fabian hat vergangene Woche einen neuerlichen Anlauf zur Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege genommen, welcher auch bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Unverständnis hervorruft. Erst vor reichlich einem Jahr, im November 2016, beschloss der Stadtrat auf Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die prozentuale Beteiligung der Eltern an der Finanzierung der Betreuungskosten fortan nicht mehr am gesetzlichen Maximum zu orientieren sei.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) sieht eine Beteiligung der Eltern von 20-23% in der Krippe bzw. 20-30% bei Kita- und Hortplätzen vor. Bis zu unserem erfolgreich beschlossenen Änderungsantrag mit Wirtsamkeit ab 2017 reizte die Stadt die zur Verfügung stehenden Korridore vollständig aus und schlägt nun mit der neuerlichen Vorlage, nach nur einem Jahr, eine erneute Anpassung an das gesetzlich vorgesehene Maximum vor.

Katharina Krefft, Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin,

Foto: Martin Jehnichen
Foto: Martin Jehnichen

„Der neue Vorschlag ist nicht nur unseriös, weil er exorbitante Kostensteigerung bei den Eltern vorsieht, er ignoriert auch die Beschlusslage des Stadtrates. So wurde im November 2016 nicht nur die prozentuale Beteiligung der Eltern reduziert, sondern auch deutlich der Auftrag an die Verwaltungsspitze formuliert, dass dies in den kommenden Jahren so bleiben solle.* Unsere Fraktion wird diesen Vorschlag als unseriöse Nebelkerze ablehnen.
Was sich zudem am Wochenende in den sozialen Medien zu dem Thema abspielte, glich einem Kasperle-Theater. CDU und SPD überstürzten sich mit Absagen an die Verwaltung und überspielten damit gleichfalls ihre Verantwortlichkeit im Land. Schließlich sind sie es, deren Parteifreunde auf Landesebene - seit Jahren untätig - die kommunalen Gefechte um die Finanzierung der Kindertagesstätten aussitzen. So verbreiten Oberbürgermeister Jung und Prof. Fabian, dass das Land die Stadt unter Druck setzt, den Landesanteil unangetastet zu lassen, solange Leipzig nicht den Maximal-Elternbeitrag verlangt. Und um dieser Forderung zu genügen, schlagen Bürgermeister Professor Fabian (SPD) und Kämmerer Bonew (CDU) die Maximalelternbeteiligung von 23 bzw. 30 % vor. Dass sich dann ausgerechnet die Fraktionen von SPD und CDU lautstark widersetzen, ist daher nur als scheinheilig zu bewerten.“
 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bleibt bei ihrer Forderung, die Regelungen zu Ermäßigungen und Freiplätzen beizubehalten (Alleinerziehende, Zweit- und Mehrkind, Einkommensschwelle) und die Elternbeiträge im Minimalanteil anzusetzen, um die Vollzahler nicht zu stark zu belasten und die Ausgewogenheit insgesamt zu erhalten.
 
Zu den Argumenten der Befürworter der Erhöhung entgegnet Katharina Krefft:

„Weder die Neueinrichtung von Plätzen noch die Personalausstattung haben etwas mit der Finanzierung eines Einzelplatzes zu tun: Es wird kein einziger Platz mehr geschaffen, wenn die Elternbeiträge bei 23 bzw. 30 % angesetzt werden, noch wird sich etwas am Personalschlüssel ändern. Im Ergebnis erwarten wir, dass sich die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD im Landtag ernsthaft um die Erhöhung des Landesanteiles bemühen, denn die kommunalen Verpflichtungen an der Gesamtfinanzierung wächst jährlich und wird zur echten Belastungsprobe.“
 
Fakt ist: Der Anteil des Landes an der Gesamtfinanzierung der Kita-Aufwendungen in Leipzig ist von 2010 bis 2016 zwar aufgrund des leicht verbesserten Betreuungsschlüssels und natürlich der enorm gestiegenen Kinder- bzw. Platzzahlen von 46,5 auf knapp 68 Mio. € gestiegen, prozentual jedoch von 30% auf 26,6% abgesunken. Die Stadt trägt mittlerweile fast 60% der Finanzierung. In anderen Bundesländern hingegen wird immer häufiger auf eine kostenfreie Kinderbetreuung hingearbeitet.

*„Der unterbreitete Änderungsvorschlag bleibt somit in allen Kategorien (Krippe, Kindergarten und Hort) unter dem höchstmöglichen Beitragssatz nach §15 SächsKitaG und berücksichtigt dennoch eine zusätzliche finanzielle Beteiligung der Eltern in einem vertretbaren Rahmen. Dieses sollte dann auch für die kommenden Jahre Grundlage bleiben, so wie es jahrelang in Leipzig üblich war.“ (Auszug aus der Begründung des beschlossenen Änderungsantrages Nr. VI-DS-03319-ÄA-03 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.11.2016)

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