Kein Blankoscheck für diesel- oder benzinbetriebene Dienstfahrzeuge!

Foto: Martin Jehnichen

Pressemitteilung vom 20. November 2020

In der Beschlussvorlage VI-A-07961-DS-14 „Ausnahmegenehmigung zum Klimanotstand - Beschaffung von Dienstfahrzeugen für die kommunalen Wahlbeamten und die Bauhöfe" beantragt die Stadtspitze die Beschaffung von Plug-In-Hybriden statt reinen Elektroautos als Dienstfahrzeuge und begründet dies mit der Termindichte und mehr als 10 auswärtigen Terminen über 300km pro Jahr. Außerdem würden Fahrzeuge mit Plug-In-Technik „eine klimafreundliche Lösung“ und „innerstädtisch klimabewusste Übergangslösung“ darstellen.

Hierzu äußert sich Michael Schmidt, Stadtrat und Sprecher für Elektromobilität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„In Deutschland erbringen rein privat genutzte Plug-In-Hybridfahrzeuge im Durchschnitt etwa 43% ihrer Fahrleistung im elektrischen Modus, bei Dienstwagen sind es lediglich 18% (vgl. https://www.isi.fraunhofer.de/de/presse/2020/presseinfo-16-plug-in-hybridfahrzeuge-verbrauch.html).Der Realverbrauch liegt im Mittel damit drei bis viermal höher im Vergleich zum Normverbrauch dieser Fahrzeuge. Damit schaden diese Fahrzeuge dem Klima, der Gesundheit der Bürger*innen und der Stadtkasse.
Der Oberbürgermeister und die Bürgermeister*innen müssen sich die Frage gefallen lassen, ob sie es sich mit der Wahl der passenden Dienstwagen nicht zu leichtmachen und ob lediglich eine auswärtige Dienstreise pro Monat mit >300 km einen ausreichenden Grund darstellt, um rein elektrisch betriebene Fahrzeuge als ungeeignet zu bezeichnen. Vielmehr sollte eine mögliche Anzahl solcher Termine wesentlich höher liegen, um die Notwendigkeit diesel- oder benzinbetriebener Dienstwagen zu rechtfertigen. Die Erwartungshaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen besteht durchaus darin, dass für solch vereinzelte Dienstreisen durchaus andere Lösungen der An- und Abreise oder der Reiseorganisation gefunden werden können. Denkbar wäre auch, dass die Leipziger Wahlbeamt*innen bei Bedarf generell reine Elektroautos als Dienstwagen gestellt bekommen, in Einzelfällen aber auch auf einen kleinen Pool an zur Verfügung stehenden und wie in der Beschlussvorlage VI-A-07961-DS-14 beantragte Plug-In-Hybride zurückgreifen können.“

Deutschlandweit kann gesagt werden, dass rein elektrische Fahrzeuge überwiegend von Privatpersonen erworben und genutzt werden, während für Dienstfahrzeuge neben reinen Verbrennern hauptsächlich Plug-In-Hybride zur Anwendung kommen. In der Realität zeigt sich, dass ein Großteil der Fahrer*innen von Plug-In-Hybriden das Dienstfahrzeug gar nicht oder nur selten lädt. Laut einer Studie des Fraunhofer ISI werden Dienstwagen im Mittel nur an jedem zweiten Fahrtag geladen. Die geringe Ladehäufigkeit reduziert den elektrischen Fahranteil und erhöht damit den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen von Plug-In-Hybridfahrzeugen im Alltagsbetrieb.

„Meine Fraktion wird zur Ratsversammlung im Dezember eine detaillierte Anfrage zur Nutzung und dem Bedarf der Dienstfahrzeuge stellen und die dünne Argumentationslinie der beantragten Ausnahmegenehmigung auf den Prüfstand stellen. Fakt ist, dass der Oberbürgermeister und seine Bürgermeister*innen von uns Grünen keinen Blankoscheck erhalten“, so Michael Schmidt abschließend.

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