Kein Fahrschein - Eine Strafsache?
Amtsblattbeitrag vom 16. November 2024
von Chantal Schneiß, Sprecherin für Gesundheit und Arbeitnehmer*innenrecht
In Deutschland ist das Fahren ohne Ticket im öffentlichen Nahverkehr eine Straftat, die jährlich tausende Menschen ins Gefängnis bringt. Viele von ihnen können sich schlichtweg kein Ticket leisten. Die Folgen sind verheerend: Es droht bis zu einem Jahr Haft, die Betroffenen sind häufig arbeitslos und ohne festen Wohnsitz. Zudem ist es eine massive finanzielle Mehrbelastung des Staates. Es ist erschreckend, dass Menschen für das Fahren ohne Fahrschein härter bestraft werden als für Trunkenheit am Steuer.
Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts sind über zwei Drittel der Bevölkerung (69 %) für die Entkriminalisierung. Ex-Bundesjustizminister Marco Buschmann hatte mehrfach eine Reform angekündigt, doch leider ist danach nichts passiert. Momentan sieht die Gesetzeslage vor, dass beim sogenannten „Erschleichen von Leistungen“ eine Straftat nach Paragraf 265a StGB vorliegt. Aufgrund der Geringfügigkeit erfolgt die Verfolgung jedoch nur nach Antrag. Das bedeutet, dass die LVB den Strafantrag aktiv beantragen muss. Wir sagen, das Fahren ohne Fahrschein muss geahndet werden, aber niemand sollte dafür ins Gefängnis kommen. Wir fordern daher, dass die LVB darauf verzichtet, Strafanträge zu stellen. Viele Städte wie u.a. Dresden, Halle, und Köln machen es vor.