Keine staatlichen Zuschüsse für Britisches Atomkraftwerk – Grüne fordern Stadtwerke Leipzig als Wettbewerbsbetroffene zur Klage auf

Pressemitteilung vom 23. März 2015

Am 8. Oktober 2104 hat die EU-Kommission staatliche Beihilfen für den Bau des britischen Atomkraftwerks Hinkley Point C genehmigt. Es wird dabei der Betreibergesellschaft Électricité de France (EdF) eine staatliche Vergütung von 11 Cent pro Kilowattstunde über 35 Jahre garantiert. Zusätzlich ein jährlicher Inflationsausgleich und eine staatliche Bürgschaft für sämtliche Darlehen, die für den Bau des Atomkraftwerks benötigt werden.  Unabhängig oder gerade durch die allzu bekannte Gefahr, welche von Atomkraft ausgeht ist es offensichtlich nicht gelungen genügend Finanzmittel zur Realisierung des Neubauprojekts zu beschaffen. Die britische Regierung bezeichnet dies als ein echtes Marktversagen und spricht sich für staatliche Beihilfen aus.

„Wir Grüne wollen dagegen ein Zeichen setzten und dem vehement widersprechen: Denn eine Technologie, die sich auch nach 60 Jahren kommerzieller Nutzung immer noch nicht für Investoren rechnet, muss schlichtweg als unwirtschaftlich bezeichnet werden und darf keinesfalls staatliche Beihilfen erhalten.“, so Norman Volger, Vorsitzender der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

„Wir sind der Meinung, dass die Entscheidung der EU-Kommission durch die betroffene Industrie, welche in diesem Fall unsere kommunalen Stadtwerke sind, angefochten werden muss, da die Maßnahme den Wettbewerb unter den Energieversorgungsunternehmen verfälschen. Daher fordern wir die Stadtwerke Leipzig, auch im Interesse der BürgerInnen unsere Stadt, auf, gegen die staatlichen Zuschüsse zu klagen oder den schon eingereichten Klagen anderer Energieunternehmen beizutreten.“, so Volger abschließend.


Zurück